Selbsterstelltes (aber nachgeahmtes) Logo für kommerzielle Zwecke verwenden??

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492824-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbsterstelltes (aber nachgeahmtes) Logo für kommerzielle Zwecke verwenden??

Ich habe im Internet ein urheberrechtlich geschütztes Bild gefunden, auf dem mehrere Logos drauf sind. Eines dieser Logos habe ich selbst mit einem Bildbearbeitungsprogramm nachahmen können. Von Weitem würde man keinen Unterschied erkennen.
Darf ich mein erstelltes Logo für kommerzielle Zwecke verwenden (Unternehmenslogo, Logo auf T-Shirts, etc.) oder muss ich eine Lizenz erwerben?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Als erste wäre es relevant, ob das Logo das kopiert wurde über haupt die notwendige Schöpfungshöhe hat.

Dann wäre es relevant in wie weit es schon die Wirkung einer Markenkennzeichnung erreicht hat.

Und dann wäre zu prüfen, wie ähnlich das Logo das kopiert wurde dem Ursprung ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb492824-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Bild habe ich auf einer Stockphoto-Website gefunden. Mit der Schöpfungshöhe kenne ich mich nicht aus, hier ist aber der Link zu dem Bild: https://www.istockphoto.com/de/vektor/eagle-symbol-gm464579701-33331144
Ich habe den Adler auf der linken Seite mittig nachgeahmt, nicht sonderlich anspruchsvoll.
Wie kann ich das mit der Markenzeichnung herausfinden?

Vielen Dank

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#3
 Von 
fb492824-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja und das Logo habe ich ziemlich genau nachgeahmt, ich habe die Ecken ein wenig abgerundet aber sonst sieht es zu 97% gleich aus.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zum einen ist das scheinbar kein Logo da es keine Marke vertritt.

Eine Markenrecherche kann man aber beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) durchführen.


97% Übereinstimmung sind wohl zu hoch, denn ich würde da durchaus eine ausreichende Schöpfungshöhe erkennen.


Aber eventuell ist die Lösung ganz einfach: man kann die Illustration ja kaufen, eventuell erlaubt die Lizenz ja eine entsprechende Nutzung. Oder man fragt den Urheber ob man darf.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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