Schaden durch Verwendung eines bereits geschützen Textes; Auftraggeber haftbar?

3. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
ThorstenJ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Schaden durch Verwendung eines bereits geschützen Textes; Auftraggeber haftbar?

Schönen guten Morgen,
angenommen ein Designer erhält von seinem Auftraggeber einen Klappentext, der für eine Buchcovergestaltung verwendet werden soll. Der Designer baut diesen ein und zeigt das Ergebnis aus Werbegründen im Internet. Dort sieht es eine dritte Person, die erklärt, dass sie der Urheber des Textes sei und fordert vom Designer einen Schadensersatz aufgrund einer Urheberrechtsverletzung.
Inwiefern kann der Designer den entstandenen Schaden (Kosten für Anwalt und Schadenersatz) bei seinem Auftraggeber einfordern, der ihm ja diesen Klappentext zugeschickt hatte?
Vielen Dank für Info.
Viele Grüße
Thorsten J.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Der Designer baut diesen ein und zeigt das Ergebnis aus Werbegründen im Internet.


Und das durfte der Designer auch? Er hatte vom Auftraggeber des Klappentextes die Erlaubnis?

Wenn ja:
Dann ist der Auftraggeber mit in der Haftung

Wenn nein:
Hätte der Designer diesen - wenn auch anscheinend geklauten - Klappentext erst garnicht veröffentlichen dürfen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
ThorstenJ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja der Designer durfte das Ergebnis inkl. des Klappentextes zeigen. Erlaubnis gab es per Mail vom Auftraggeber.
Nach welchem Recht / Paragraphen ist der Auftraggeber denn haftbar?

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Nach welchem Recht / Paragraphen ist der Auftraggeber denn haftbar?


§823 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ThorstenJ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hätte sich der Designer beim Auftraggeber rückversichern müssen, dass dieser wirklich die Urheber- und Nutzungsrechte daran hat?

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