Rollenspielforum - Filmcharaktere benutzen?

22. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Elysian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rollenspielforum - Filmcharaktere benutzen?

Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einem Forum. In diesem gibt es Rollenspiele, bei denen man einen Charakter erstellt und durch die Interaktion (in Textform) mit anderen Nutzern und deren Charakteren interagiert und so verschiedene Geschichten ausspielt.
Nun gibt es die Frage nach dem Urheberrecht, aufgrund eines Rollenspiels welches darauf ausgelegt ist, Charaktere aus Film und Fernsehen zu übernehmen und mit diesen zu spielen.
Meine Frage ist, ob dies erlaubt ist und wenn ja, wie eine Copyrightangabe bzw. Angabe des Urheberrechts aussehen müsste.

Vielen Dank
Elysian

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119486 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Elysian):
Meine Frage ist, ob dies erlaubt ist

Mit der entsprechenden Nutzungserlaubnis der Rechteinhaber wäre das erlaubt.

Wenn eine nichtkommerzielle Fan-Base ist, reagieren die auch anders als wenn es was kommerzielles ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
recht1993
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 33x hilfreich)

müsste erlaubt sein, ihr "klaut" ja in dem Sinne nichts

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Wenn so etwas verboten wäre, dürfte man sich in keinem Forum als Üeter Pan, Sonic, Picachu usw. anmelden und schreiben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Elysian):

Meine Frage ist, ob dies erlaubt ist und wenn ja, wie eine Copyrightangabe bzw. Angabe des Urheberrechts aussehen müsste.

Kann man nicht pauschal beantworten.
Markenrechtlich ist es nur relevant, wenn die Nutzung "markenmäßig" (also im Geschäftsverkehr, mit gewerbsmäßigem Hintergrund) geschieht. Rein privat ist es markenrechtlich nicht relevant.
Urheberrechtlich ist es relevant, wenn es die Grenzen der "Privatkopie" (einzelne Vervielfältigungen zu ausschließlich privaten Zwecken) überschreitet.

Die Namen aus Spielen, Filmen, Romanen usw. sind aber urheberrechtlich überhaupt nicht geschützt. Geschützt ist höchstens die jeweilige literarische oder filmische usw. Darstellung einer Figur.
Man kann z.B. als Autor eine Romanfigur solange Stephan Derrick nennen, wie man Spaß dran hat. Das einzige, das die Urheberrechte von Herbert Reinicker (bzw. seiner Erben) verletzt: die Figur des Oberinspektor Derricks nehmen und in eigenen Romanen/Filmen spielen lassen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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