Person des öffentlichen Lebens - Hochladen Facebook Bild Promi Bildrecht Veröffentlichen Persönlichk

27. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)
Person des öffentlichen Lebens - Hochladen Facebook Bild Promi Bildrecht Veröffentlichen Persönlichk

Hallo zusammen,

habe gerade einen Promi im Supermarkt getroffen und ein Selfie mit Ihm machen dürfen.
Im Anschluss habe ich dieses auf FB gepostet und entsprechend markiert.

Sollte kein Problem darstellen, da es sich um einen Hauptdarsteller einer bekannten Daily Soap ist oder ?
Sagen wir mal ein "Alles was zählt" Promi.

"Das Recht am eigenen Bild besagt, dass die abgebildeten Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen, bevor Fotos von ihnen online gestellt werden dürfen. Nur in wenigen Ausnahmen kann es ohne Zustimmung erlaubt sein, Personenabbildungen zu veröffentlichen. Beispielsweise, wenn es sich um bestimmte Bilder von Politikern oder Stars handelt. Oder wenn das Bild eine größere Menschenmenge wie auf einem Rockkonzert, einer Demonstration oder bei sonstigen zeitgeschichtlichen Ereignissen zeigt. In allen anderen Fällen müssen die abgelichteten Personen grundsätzlich ihr Einverständnis geben."

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Gruss,
Litengo

-- Editiert von Litengo am 27.05.2018 16:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Wäre die Frage, ob jemand, der in einer Soap auftritt, die gerade mal zwischen 1,27 - 2 Millionen TV Zuschauer von über 82 Millionen Einwohnern in der BRD erreicht, tatsächlich ein "Star" ist..... ;)

Kann ein Richter so oder so sehen, je nachdem, ob er Sat1 schaut oder nicht. Was hat denn dagegen gesprochen, wenigstens mal schnell zu fragen?

Grundsätzlich denke ich aber, daß da nichts hinterher kommt, denn den "Stars" ist ja meist aus gutem Grund selbst daran gelegen, sich als bürgernah zu präsentieren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7100 Beiträge, 1480x hilfreich)

Die Tatsache dass er sich mit dr fotografieren lässt, kann als Einverständnis gesehen werden. Als Person der Öffentlichkeit muss er ja damit rechnen, dass so ein Selfie geteilt wird.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Kann ein Richter so oder so sehen, je nachdem, ob er Sat1 schaut oder nicht. Was hat denn dagegen gesprochen, wenigstens mal schnell zu fragen?


Oh Gott ... wenn er RTL mit Sat 1 verwechselt sieht´s echt übel aus ... da müsste ich wie Mark Zuckerberg vor dem Kongress, vermutlich erstmal die grundlegenden Dinge erklären und ein paar Folgen mit denen anschauen ;-)

Zitat (von fb367463-2):
Kann ein Richter so oder so sehen, je nachdem, ob er Sat1 schaut oder nicht. Was hat denn dagegen gesprochen, wenigstens mal schnell zu fragen?


... die Klicks sind durch die Decke gegangen! In meinem Freundeskreis bin ich grad voll angesagt. Konnte dem "Fame" nicht widerstehen und werd jetzt zu allen möglichen Veranstaltungen eingeladen. Jahrelang hab ich auf solch eine Gelegenheit gewartet... mea culpa :-/ ;-)

Zitat (von cirius32832):
Die Tatsache dass er sich mit dr fotografieren lässt, kann als Einverständnis gesehen werden. Als Person der Öffentlichkeit muss er ja damit rechnen, dass so ein Selfie geteilt wird.


Ob das nach neuester DSGVO tatsächlich so ist ? Das werden denn wohl die Gerichte entscheiden müssen. KunstG gilt noch seit DSGVO ? Hab irgendwo gehört, dass das weiterhin gelte und umgekehrt genau dasselbe, dass es eben nicht mehr gelte ?

---

Danke für Eure Antworten.
Vg,
Litengo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
KunstG gilt noch seit DSGVO ?

Es könnte sein da es da eine andere Gewichtung gibt.


Wenn das aber nur Deinem temporären sozialen Hype dient, gilt die DSGVO eh nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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