Nutzungsrecht an Fastnachts-Brauchtumsmaske

18. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
ratsucher ed
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Nutzungsrecht an Fastnachts-Brauchtumsmaske

Ein etwas ungewöhnlicher Fall:
Der geistige Schöpfer einer Brauchtumsmaske, der auch Leiter der Brauchtumsgruppe ist, verbietet nach Streitigkeiten innerhalb der Gruppe einigen Mitgliedern das Tragen der Maske unter Berufung auf das im zustehende Urheberrecht. Eine existierende Satzung, in der die Regeln u.a. für den Ausschluss aus der Maskengruppe festgelegt sind (mehrheitlicher Beschluss der Gruppenmitglieder) wird dabei nicht beachtet.

Ist das rechtens?



-----------------
""

-- Editiert am 18.08.2010 18:05

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Zu klären wäre, unter welchen Bedingungen der Urheber Dritten die Nutzung seines Werkes gestattet hat bzw. gestatten wollte.
Wenn man solche als "üblich" klassifizieren kann (etwa weil es "üblich" war, daß jedes Mitglied der Maskengruppe die Maske nach Belieben/bei Proben/bei Aufzügen tragen durfte), könnte der Urheber diese Rechte nicht einfach nach Laune wieder entziehen.

Analogie: Vereinsmitglied Heinz gestaltet "für seinen Verein" ein Logo. Nach seinem Austritt würde er dem Verein die Nutzungserlaubnis gerne entziehen. Geht in der Regel nicht (außer der Karnevalsverein firmiert zur Ortsgruppe Süd der NPD um). Jedenfalls nicht ohne Schadensersatzanspruch des Vereins.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
ratsucher ed
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Maskengruppe existiert seit über 25 Jahren. Jedes Mitglied kauft nach Aufnahme in die Gruppe die Maske, die individuell von einem Maskenschnitzer gefertigt wurde.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Jedes Mitglied kauft nach Aufnahme in die Gruppe die Maske


Hättest du mal besser gleich geschrieben, dann hätte ich mir Ausführungen zum lizenzrechtlichen Komplex sparen können und ähnlich wie Mirk argumentiert. ;)



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ratsucher ed
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Mirk und DoctorWho, zuerst mal vielen Dank für eure Einschätzungen. DoctorWho deine Ausführungen zum lizenzrechtlichen Komplex sind für mich sehr hilfreich. Insofern war es nicht umsonst, hierzu was zu sagen.
Im Ergebnis kann ich aus euren Ausführungen schließen, dass im vorliegenden Fall das Nutzungsrecht an der Maske nicht auf der Grundlage des Urheberrechts entzogen werden kann. Vereinfacht ausgedrückt, ich bin kein Jurist.

Nochmals danke!



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen