Nutzung von Führerscheinfragen

22. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fabr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung von Führerscheinfragen

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. dem Uhrheberrecht von offiziellen Führerscheinfrage./katlogen. Wie ist die urheberrechtliche Situation bei solchen offiziellen Prüfungsfragen/katalogen. Kann man Fragen der Führerscheinprüfung einfach für eine App nutzen? Es gibt ja viele davon auf dem Markt. Oder wie sind diese geschützt bzw. welche Möglichkeiten gibt es hier?

Vielen Dank.

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

die einzelnen Fragen sind m.E. urheberrechtlich geschützt, da hier meiner Ansicht nach keine ausreichende Individualität bzw. Orginalität besteht.


Fragekataloge und Fragebögen als Ganzes und Schaubilder sind durchaus urhberrechtlich geschützt.


Einzelne Frage in die App mit aufzuehmen halte ich für unbedenklich.

Erhebliche Teile, ohne entsprechende Genehmgigung des Urherbers, von solchen ganzen Werken zu übernehmen ist jedoch riskant und rechtlich bedenklich.
Bei den Schaubildern ist das Risiko sogar sehr hoch.


Im Prinzip muss man sich einfach die Frage stellen: Wenn man die App und den Fragenkatalog vergleicht. Kann man dann logisch schlußfolgern, dass abgekupfert wurde. Kann man diese Frage mit ja beantworten, so sollte man die App nochmal überdenken/-arbeiten.

Grüße
PP

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#2
 Von 
fabr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Es ist natürlich schon sehr spannend. Die Apps werben mit dem gesamten Fragenkatalog - jedoch ist dieAapp for free. Kann das eine Möglichkeit sein?

Fragekataloge und Fragebögen als Ganzes und Schaubilder sind durchaus urhberrechtlich geschützt.

--> D.h. wenn ich nur 3/4 der Fragen anbiete ginge es?

Bei den Schaubildern ist das Risiko sogar sehr hoch.

--> Das kann ich vollkommen verstehen - bei Fragen wie "Was kann die Ursache für x sein" ist es schwierig die zb umzuschreiben.

LG

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#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die einzelnen Fragen sind m.E. urheberrechtlich geschützt, da hier meiner Ansicht nach keine ausreichende Individualität bzw. Orginalität besteht. <hr size=1 noshade>


Das fehlt ein "nicht" nach "m.E.". ;)

quote:<hr size=1 noshade>D.h. wenn ich nur 3/4 der Fragen anbiete ginge es? <hr size=1 noshade>


Auch dann dürfte noch ein geschütztes Datenbankwerk vorliegen (wenn 4/4 ein solches bilden).

Sind Führerscheinfragen als ganzes aber nicht vielleicht "amtliche Werke" i.S.d. §5 II UrhG und daher nicht vom Urheberrecht erfaßt? Da bin ich mir nicht sicher.

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#4
 Von 
fabr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Good point mit den "amtlichen Werken". Da werde ich mich mal schlau machen. Irgendwie muss es ja gehen :)

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