Hallo,
wenn eine Person bedruckte Servietten kauft, diese zerschneidet, auf andere Produkte (z. B. Acrylkugeln) klebt und diese neu erstellten Produkte dann verkaufen möchte, hat er dann Schwierigkeiten zu erwarten.
Zur Klarstellung: Es sollen Produkte die mit Serviettentechnik erstellt wurden in einem Geschäft und auch Online verkauft werden. Es geht nicht umd die Gewerbeanmeldung, das ist klar, nur es kam die Frage auf, ob man damit Schutzrechte dritter verletzt.
Viele Grüsse und besten Dank.
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Mit Servietten neue Produkte gestalten
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Selbstverständlich können die Muster der bedruckten Servietten urheberrechtlich geschützt sein.
Im gewerblichen Rahmen wären dann Abmahnung, Unterlassungsklage, Gewinnabschöpfung mögliche Folgen.
Wer sicher gehen will, erwirbt entsprechende Verwertungsrechte bzw. lässt die Sache von einem versierten Anwalt prüfen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Na ja, urheberrechtlich http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html denken wir mal an § 2 Geschützte Werke: Ist die Serviette das? Hat sie die dazu nötige Schöpfungshöhe?
(Und wenn nicht: Ist das Design der Viette geschützt als http://dpma.de/geschmacksmuster/index.html ?)
Wenn Werk, dann könnte § 23 greifen oder § 24 UrhG
. Zum Unterschied lese man http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
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