Mit Servietten neue Produkte gestalten

11. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nebenan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Servietten neue Produkte gestalten

Hallo,

wenn eine Person bedruckte Servietten kauft, diese zerschneidet, auf andere Produkte (z. B. Acrylkugeln) klebt und diese neu erstellten Produkte dann verkaufen möchte, hat er dann Schwierigkeiten zu erwarten.

Zur Klarstellung: Es sollen Produkte die mit Serviettentechnik erstellt wurden in einem Geschäft und auch Online verkauft werden. Es geht nicht umd die Gewerbeanmeldung, das ist klar, nur es kam die Frage auf, ob man damit Schutzrechte dritter verletzt.

Viele Grüsse und besten Dank.

-----------------
""

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Selbstverständlich können die Muster der bedruckten Servietten urheberrechtlich geschützt sein.

Im gewerblichen Rahmen wären dann Abmahnung, Unterlassungsklage, Gewinnabschöpfung mögliche Folgen.


Wer sicher gehen will, erwirbt entsprechende Verwertungsrechte bzw. lässt die Sache von einem versierten Anwalt prüfen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Na ja, urheberrechtlich http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html denken wir mal an § 2 Geschützte Werke: Ist die Serviette das? Hat sie die dazu nötige Schöpfungshöhe?

(Und wenn nicht: Ist das Design der Viette geschützt als http://dpma.de/geschmacksmuster/index.html ?)

Wenn Werk, dann könnte § 23 greifen oder § 24 UrhG . Zum Unterschied lese man http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen