Hallo,
es geht um folgendes.
Ich Gründe gerade eine Firma und würde gerne von jemanden den Firmennamen und das Logo übernehmen.
Habe diese Firma zufällig im Internet gefunden. Ich weiß auch das es die Firma nicht mehr gibt (Webseite funktioniert nicht mehr und google findet auch nichts) bzw. eigentlich nie offiziell gegeben hat.
Es hat nur ein Jugendlicher als Hobby gemacht, die Firma aber jedoch nie angemeldet oä.
Habe schon versucht mit ihm Kontakt auf zu nehmen aber leider erfolglos.
Nun wüsste ich gerne ob ich einfach so den Namen und das Logo verwenden kann.
Sind Rechte darauf auch wenn es nie eine richtige Firma war sondern eine eher eine Hobbyhomepage?
Könnte sein das der Designer noch Rechte am Logo hat? Aber diesen finde ich leider auch nicht mehr raus. Wenn ich das Logo jetzt nach bastle, möchte ich nicht später mal Probleme kriegen.
Danke und Lg
-- Editiert MrX123 am 10.01.2012 15:30
-- Editiert MrX123 am 10.01.2012 15:30
Logo und Namen kopieren?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
... wie könnte man/ich dann vorgehen, um den Urheber zu finden bzw. das Logo rechtlich zu übernehmen? Denn das Logo und der Firmennamen werden zu 99,9999% nicht mehr verwendet geschweige denn weiter geführt.
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Ok danke für die Infos.
Aber den Namen übernehmen dürfte kein Problem sein solang er nicht eingetragen wurde wenn ich das richtig verstanden habe?
Wohne auch in einem anderen Land. Den Namen hab ich in Deutschland gefunden und ich wohne in Italien.
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Nach wieviel Tagen Nichtbenutzung gilt ein Firmenname nicht mehr als benutzt?
"§ 5 Geschäftliche Bezeichnungen
(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.
(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten."
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__5.html
Bis dahin sollte doch gelten:
§ 15 Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
"(1) Der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht.
(2) Dritten ist es untersagt, (...)"
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__15.html
Natürlich nur im Bereich der Tätigkeit der Firma ...
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
quote:
Wenn also der TE die Firma in Italien aufmacht, hat das deutsche Markengesetz für ihn keine Bedeutung und er kann den Namen nutzen, solange er für den Bereich nicht auch in Italien geschützt ist.
Spätestens mit der Domainregistrierung hat es sich dann aber wieder mit der Problemlosigkeit, denn wenn "firmenname.it" auch in Deutschland abrufbar ist, hat der Inhaber der deutschen Marke "firmenname" einen Unterlassungsanspruch...
Wo der Name ggfs. geschützt ist, sollte man prüfen. Wenn man Pech hat, gewährt das italienische Kennzeichenrecht auch einen markengleichen Schutz für im Ausland genutzte Firmenkennzeichen...
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