Kopien von Radierungs-Druckplatten

30. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
pepperman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kopien von Radierungs-Druckplatten

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich habe auf einem Flohmarkt Druckplatten für Radierungen von einem bekannten Künstler erworben, der 2016 vestorben ist! Kann und darf ich Kopien von diesen Radierungen für den Privatgebrauch anfertigen? Was muss ich beachten? Sind womöglich auch die Druckplatten Eigentum des Urhebers und seinen Erben?

Vielen Dank für die Hilfe!
Hendrik

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von pepperman):

ich habe eine Frage. Ich habe auf einem Flohmarkt Druckplatten für Radierungen von einem bekannten Künstler erworben, der 2016 vestorben ist! Kann und darf ich Kopien von diesen Radierungen für den Privatgebrauch anfertigen?

Einzelne Kopien für ausschließlich private Zwecke sind zulässig. (§53 UrhG )
Zitat:
Sind womöglich auch die Druckplatten Eigentum des Urhebers und seinen Erben?

Nein, nur die Urheberrechte.

M.E. dürfen aber nur Vervielfältungen der Druckplatten gemacht werden - nicht Vervielfältigungen mit den Druckplatten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pepperman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


M.E. dürfen aber nur Vervielfältungen der Druckplatten gemacht werden - nicht Vervielfältigungen mit den Druckplatten.

was heisst das im Besonderen? Ich darf mit den Platten nichts drucken??

0x Hilfreiche Antwort

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