Hallo Forengemeinde,
wie schaut es mit Honorarforderungen für Filmerstellung aus und daraus ev. resultierende Nutzungsrechte?
Folgender angenommener Fall:
Kunde B zeigt Filme die "A" erstellt hat im Internet.
Bezgl. Streits wegen der Honorarforderung von A an B kam es wegen Gerichtsverfahren nicht mehr zu Einigung über Nutzung des Materials.
Zu Anfang war die Rede von Messepräsentationen gewesen.
Jedoch werden Filme auf Website von Kunde "B" gezeigt, sowie auf einschlägigen Videoportalen mit hohen Zugriffszahlen.
Gestern nun endet Gerichtsverfahren, Kunde "B" muß zahlen.
Was passiert aber mit den Filmen, die im Netz zu sehen sind? Bisher wurde keine Nutzung für Web vereinbart oder die Bereitstellung auf Kundehomepage. Hierzu wären extra Nutzungsrechte zu vereinbaren.
Kann A nun noch zusätzlich verlangen, eine extra Vergütung zu erhalten? Unterlassung bewirken? Oder gelten automatisch bei keiner zustande gekommenen Vereinbarung über Nutzung aber Begleichung eines Honorars irgendwelche "Standardnutzungen", wie z.Bsp. bei öffentlich-rechtlichen Anstalten üblich?
Verhältnis zwischen A und B ist gelinde gesagt sehr zerüttet.
Danke und Gruß, Ficusia
Honorar und Nutzungsrechte
11. Juni 2010
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Frage vom 11. Juni 2010 | 10:22
Von
Status: Schüler (151 Beiträge, 13x hilfreich)
Honorar und Nutzungsrechte
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#1
Antwort vom 11. Juni 2010 | 13:43
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
Kann A nun noch zusätzlich verlangen, eine extra Vergütung zu erhalten? Unterlassung bewirken?
Beides. Fraglich nur, wieso A das nicht schon zum Gegenstand seiner Klage gemacht hat.
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""
#2
Antwort vom 11. Juni 2010 | 15:52
Von
Status: Schüler (151 Beiträge, 13x hilfreich)
Weil die Veröffentlichung während des Klageverfahrens geschah. Sicher hätte man Klageerweiterung betreiben können, aber nach 1,5 Jahren wollte "A" zunächst einmal ohne weitere Hindernisse in den Weg zu stellen sein Honorar erhalten.
Eine Klageerweiterung hätte womöglich wegen "Mauern" des Kunden "B" das Verfahren unnötig erschwert. Ist im Vorfeld unwägbar.
Nach gewonnener Klage möchte aber "A" das jetzt im zweiten Schritt getrennt geklärt wissen.
"A" wird nun noch ein extra Schreiben über die Nutzungsrechte aufsetzen. Darauf ist "A" schon sehr gespannt.
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