Ich habe folgendes Problem. Ich habe für einen Verein zwecks eines Turniers eine Homepage erstelltund auch verwaltet. Nach einigen Unstimmigkeiten, habe ich meine weitere Zusammenarbeit aufgekündigt und denen mitgeteilt, dass ich auch nicht mit der Weiterverwendung der Homepage einverstanden und diese so nicht zur Verfügung stellen werde. Bevor man mir die Serverzugänge sperren konnte, habe ich die Homepage vom Ntz genommen.
Seit gestern haben sie eine "eigene" Homepage ins Netz gestellt. Bis auf ein leicht geändertes Layouthaben sie meine Homepage eins zu eins auch von den Texten her kopiert. Was kann ich nun unternehmen?
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Homepage unerlaubt kopiert, was nun?
19. Januar 2010
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Frage vom 19. Januar 2010 | 14:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Homepage unerlaubt kopiert, was nun?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2010 | 16:33
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 275x hilfreich)
quote:
Ich habe für einen Verein zwecks eines Turniers eine Homepage erstellt
Wenn du das "für den Verein" getan hast, wird man verständigerweise davon ausgehen können, daß du dem Verein damit ein (zeitlich unbeschränktes) Nutzungsrecht eingeräumt hast.
Alles andere wäre weltfremd; wozu sollte ein Verein seinen Internetauftritt von der Laune des Erstellers abhängig machen wollen, jederzeit auszutreten und dann seine Nutzungserlaubnis widerrufen zu können?
D.h.: auch wenn du das Urheberrecht an Design und Texten besitzen solltest, hat der Verein hier wohl ein Nutzungsrecht. Entziehen könntest du ihm das nur unter besonderen Umständen (etwa wenn der Verein zu einer rechtsradikalen Wehrsportgruppe mutiert oder er dich nur aufgenommen hat, damit du ihm für lau eine Homepage baust und dich danach wieder rausgeworfen hat).
quote:
Bevor man mir die Serverzugänge sperren konnte, habe ich die Homepage vom Ntz genommen.
Damit könntest du dich zusätzlich schadensersatzpflichtig gemacht haben, weil du dazu wohl kaum berechtigt gewesen bist, selbst wenn der Verein kein Nutzungsrecht gehabt hätte.
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#2
Antwort vom 19. Januar 2010 | 20:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119334 Beiträge, 39711x hilfreich)
Existiert eine vertragliche Regelung bezüglich der Homepage?
Ansonsten hat der Verein ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht erhalten (§ 31 UrhG - Einräumung von Nutzungsrechten).
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