Hallo,
Ich war mal in einem Restaurant mit Freunden. Dieses Restaurant hat nun eine Art Broschüre herausgebracht/ veröffentlicht, in der ich und meine zwei Freundinnen auf einem Foto deutlich mit Gesichtern zu erkennen sind. Wir sind die einzigen Personen auf dem Foto, das in der Broschüre veröffentlicht wurde. Man kann auch erkennnen, dass wir uns nicht bewusst sind, dass von uns gerade ein Foto gemacht wurde, weil wir eben selber egrade ein Selfie machen und deswegen damit beschäftigt sind, in unsere Handykamera zu gucken. Ich möchte nicht, dass dieses Bild in dieser Broschüre/ diesem Flyer ist.
Ist das rechtwidrig, dass die einfach das Bild in diese Broschüre reimngetan haben?
Könnte ich da rechtlich etwas erreichen oder wird das schwierig?
-- Editiert von Ironie21 am 26.07.2018 23:48
Foto in Broschüre von mir veröffentlicht (gegen meine Einverstädnis)
26. Juli 2018
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Frage vom 26. Juli 2018 | 23:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Foto in Broschüre von mir veröffentlicht (gegen meine Einverstädnis)
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#1
Antwort vom 27. Juli 2018 | 00:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Da müsste man mal prüfen, ob man nur Beiwerk ist oder nicht.
Wenn man allerding objektiv "deutlich" zu erkennen ist, dürfte man kein Beiwerk mehr sein.
Somit hat man einen Unterlassungsanspruch und auch Anspruch auf Schadenersatz.
Schon mal mit dem Chef geredet?
Und jetzt?
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