Flickr - Nutzungsrechte / CC-Lizenzen

14. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
D.S.A.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Flickr - Nutzungsrechte / CC-Lizenzen

Hallo an alle Profis im Forum

Bei Flickr werden CC- Lizensen in verschiedener Form angeboten.

http://www.flickr.com/creativecommons/

Frage 1

Flick- User XYZ stellt über seinen Flickr- Account Material zur freien Verwendung ein und gibt sich somit als Rechteinhaber aus. Ich nutze dieses Material nach Vorgaben von XYZ. Es stellt sich heraus, daß XYZ nicht Rechteinhaber ist. Wer ist ersatzpflichtig?

Frage 2

Was versteht der Flickr- Betreiber unter "nicht kommerzieller Nutzung"? Das Material darf nicht zum Verkauf, Werbezwecken usw. verwand werden. Das ist verständlich.
Meint Flickr damit auch, daß ich auf meiner Web- Site keine Werbepartner (Links wie PPC, PPS und Popups) einbinden darf? Es handeld sich um Werbepartner, welche unabhängig vom Flickr- Material zu sehen sind.

Bsp.: Flickr- Material 20 Bilder mit Bäumen. Web- Site mit Webe- Links zu Autos.

Danke an alle fleißigen Helfer





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-- Editiert am 14.04.2010 18:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

ad 1.

Erst mal du. Du könntest dann denjenigen, der sich falsch solcher Rechte berühmt hat, in Regreß nehmen.

ad 2.

Das würde ich ihn mal selbst fragen. Gedanken lesen ist erst nächstes Jahr in der Fortbildung dran.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
D.S.A.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Time Trial

ad1

Sicher kann ich dies. Aber bin ich gegenüber dem tatsächlichen Rechteinhaber ersatzpflichtig wenn ein Flickr- User die Rechte vorgetäutsch hat?

ad2

Flickr zeigt kein Interesse an der Beantwortung meiner Frage ;) Dort stellt man sich tot.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Aber bin ich gegenüber dem tatsächlichen Rechteinhaber ersatzpflichtig wenn ein Flickr- User die Rechte vorgetäutsch hat?


Natürlich. Du hättest das Recht ja verletzt, dafür bedarf es keines Vorsatzes.
Ansonsten würde jeder Rechtsverletzer ja einfach behaupten, ihm hätte Taufa A'hau Bekelele, 3. Palme links, Tonga, entsprechende Rechte eingeräumt und der Rechteinhaber möge sich doch bitte an den halten.



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1x Hilfreiche Antwort

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