Buch über Persönlichkeiten schreiben

1. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
udokeller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Buch über Persönlichkeiten schreiben

Hallo ich habe eine Frage. Kann ich selber ein Buch über verstorbene Persönlichkeiten schreiben und es dann über Amazon vertreiben. Es geht dabei um Lügen und Wahrheiten bei den Persönlichkeiten. Als Hilfe habe ich ein spirituelles Medium was Informationen abfragen kann. Es sind brisante Informationen über das wahre Geburtsgeschlecht, über positive oder negativen Einfluss auf die Menschen, über natürliche oder unnatürliche Todesursache und noch allgemein zur Position und Aufgabe im System, was aber auch mal ganz anders dargestellt wird, als es jetzt in den Schulbüchern steht. Ich habe gehört das die verstorbenen Persönlichkeiten mindestens zehn Jahre Tod sein müssen und weiss aber nicht ob das richtig ist. Für einen kurzen Hinweis wäre ich dankbar. U.Keller

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12 Antworten
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#2
 Von 
udokeller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Information. Wenn ich das Medium rauslasse und meinetwegen schreibe, meiner Meinung nach ist der weltberühmte Sänger xyz kein männliches Wesen sondern wurde mit einem weiblichen Geschlecht geboren…. Sicher verunglimpfe ich ihn oder seine Nachfahren damit, aber wenn dies meine Meinung ist und ich sie mir so gebildet habe (auch meinetwegen durch ein spirituelles Medium) dann dürfte das doch nicht verurteilbar sein. Das ist doch eine freie Meinung von mir. Gibt es nicht auch vorgeschriebene Zeitspannen wie lange Nachfahren da noch klagen können wenn einer aus ihrer Familie verunglimpft wird?
Bei der Hitlersache, das kann ich mir schon vorstellen, das es da schwierig wird. Also dürfte ich da wohl nicht einmal schreiben, er hat es nur gut gemeint, wollte eine Einheitliche Welt ohne Grenzen und er sah die Eroberung als einzigstes Mittel an um seine Vision durchzusetzen … usw. …
Es schreiben doch ständig Menschen diverse Bücher wo sie Regierungen, Privatbanken, Pharmafirmen oder Politiker usw. für diverse Morde, geheime Pläne zur Vernichtung der Menschheit verantwortlich machen…Wieso werden die denn nicht verklagt? Die verunglimpfen doch damit auch. Ist das was anderes?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von udokeller):
Als Hilfe habe ich ein spirituelles Medium was Informationen abfragen kann

Seit wann ist Google ein spirituelles Medium ?



Zitat (von udokeller):
Ich habe gehört das die verstorbenen Persönlichkeiten mindestens zehn Jahre Tod sein müssen und weiss aber nicht ob das richtig ist.

Nein, das ist nicht richtig.

Wenn es nachweisbare Tatsachen sind, ist es grundsätzlich schon mal gut, weil Tatschenbehauptungen grundsätzlich verbreitet werde dürfen.

Aber je nach Einzelfall könnte es dennoch berechtigte Interessen geben die solche Veröffentlichungen untersagen (nationale Sicherheit, Persönlichkeitsrechte der Betroffenen).



Zitat (von cabel):
Allgemein rate ich in so einem Fall sowieso ab keinerlei Interviewanfragen an Personen zu richten welche zwischen 33-45 gelebt und gewirkt haben.

Eventuell auch die oberste russische Führungsriege ausklammern. Bevor man plötzlich ein Stück Polonium im Fuß hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von udokeller):
Wieso werden die denn nicht verklagt?

Das müsste man die Betroffenen mal fragen.
Eventuell ist es auch der Tatsache geschuldet, das es oft einen "Mangel an erkennbarer Ernstlichkeit" gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
udokeller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Medium ist nicht google sondern ein spiritueller Mensch der eben Antworten bekommt auf seine Fragen die er stellt. Sicher ist das nicht anerkannt und nachvollziehbar. Aber es kann doch die eigene Meinung eines anderen menschen prägen, genau wie die Nachrichten im Fernsehen es tun, auch wenn sie teilweise gelogen sind...Mir geht wirklich es nur um Persönlichkeiten, die wirklich schon zwischen 10-200 oder mehr Jahre verstorben sind. Die nationale Sicherheit oder Persönlichkeitsrechte sollten doch da keine Rolle mehr spielen oder?

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von udokeller):
Die nationale Sicherheit

Die spielt immer eine Rolle.



Zitat (von udokeller):
Persönlichkeitsrechte sollten doch da keine Rolle mehr spielen oder?

Genau, oder. Siehe § 189 StGB (mal als ein Beispiel)


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#8
 Von 
udokeller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke noch mal für die Antworten und für ihre persönliche Sichtweise.
Sie sprechen von Beweisen im Falle eines Falls in dem ich verklagt werde. Spielt das dann eine Rolle, ob ich als Quelle ein Medium im Buch anführe oder ist es generell besser nur die eigene Meinung zu schreiben?
Womit stehe ich besser vor Gericht da? Das mir die Antworten eines Medium etwas klar gemacht haben und ich dadurch hinter ein vermeintliches Geheimnis gestoßen bin oder ich sage, das ich selber überzeugt bin und meine eigene Meinung sich eben mit der Zeit so gebildet hat.
Mal was anderes, angenommen ich schreibe jetzt in einem Buch, Justin B. ist eine Frau weil er alle weiblichen Körpermerkmale trägt und für mich so aussieht. Darauf hin verklagt mich dieser. Muss er jetzt vor Gericht wenn ich es drauf ankommen lasse, beweisen das er männlich ist? Oder muss ich das tun?

-- Editiert von udokeller am 01.06.2018 16:42

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von udokeller):
Darauf hin verklagt mich dieser. Muss er jetzt vor Gericht wenn ich es drauf ankommen lasse, beweisen das er männlich ist? Oder muss ich das tun?

Selbst wenn die Beweislast bei ihm läge - er legt in dem Falle den amtlichen Ausweis vor in dem das Geschlecht steht.
Damit läge die Beweislast wieder beim Autor des Buches.



Zitat (von cabel):
Allerdings wäre das dann auch wieder internationales Recht

Stimmt, das verkompliziert die Sache auch noch mal.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Haben Sie mal versucht sich an einen jenseitigen Anwalt zu wenden? Kosten dürften dafür ja nicht entstehen, weil Sie ja auch keine Möglichkeit hätten eine Überweisung anzuweisen.


ymmd :-)

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