Anruf nach Abmahnung von RA Waldorf

26. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Benji89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Anruf nach Abmahnung von RA Waldorf

Hallo Leute,

ich habe vor ca einem Jahr eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf erhalten und habe natürlich das übliche Prozedere durchgeführt => Modifiziertes Schreiben hingeschickt

Und gestern haben die sich telefonisch bei mir gemeldet und wollten meinen Vater (I-Net läuft über ihn) sprechen. Er war zwar nicht da aber sie haben uns eine Nummer hinterlassen die er anrufen soll damit das mit der Zahlung geklärt wird.

Als ich fragte, was passieren würde wenn er sich nicht meldet, kam als Antwort, dass als nächstes das Gericht eingeschaltet wird.

Ich habe schon viel gegoogelt aber nichts sinnvolles bekommen, da noch nicht viele von dieser Kanzlei angerufen wurden.

Meine Frage ist nun, was soll ich tun?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Die genannte Kanzlei Waldorf ist als massenhafter Abmahner, aber nicht als Kläger bekannt.
Sie hoffen, dass "freiwillig" geazahlt wird, denn um vor Gericht bestehen zu können, wären die gesammelten "Beweise" oftmals zu dünn. Grade bei der Ermittlung von IP-Adressen gibt es immer wieder Pannen.
Dazu sind deren Forderungen für Auslagen und Schadensersatz meistens maßlos überzogen und gerichtlich sowieso nicht durchsetzbar.

Auch dass hier durch Schreiben, Anrufe, Drohungen ggf. Preisnachlässt usw. hinterher gebettelt wird, ist ein Indiz dafür, dass es nicht ums Klagen geht, sondern darum, eben den Beschudlidigten "freiwillig" zahlen zu lassen.

Was noch kommen wird, weiss ich natürlich nicht. Sollte aber was gerichtliches kommen, sollte man bei einem Mahnbescheid fristgerecht widerspruch einlegen, sollte wirkich ein Klage eingereicht werden, sollte man einen IT-UrhG-erfahrenen Anwalt hinzu ziehen.

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#2
 Von 
guest-12309.02.2011 09:16:49
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 39x hilfreich)

Auf keinen Fall zurückrufen,das hemmt die Verjährungsfrist. Die wollen nur mal ihrer schriftlichen Zahlungsaufforderung mündlich Nachdruck verleihen und auch gleich noch ausloten,wie's denn mit den rechtlichen Kenntnissen des "Kunden" aussieht. Ich sags mal so:Wenn man weiß,daß jemand keine Ahnung von der Materie hat,dann hat man weniger Skrupel,diese Person zu verklagen. Daher: Klappe halten,wenn die was wollen,sollen sie's schriftlich schicken.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 162x hilfreich)

Hallo,
uns ist heute exakt dasselbe passiert. Die haben erst mit meinem Vater gesprochen und dann hat er an mich weitergeleitet.

Sie fordern uns erneut auf 856€ zu zahlen. Ich habe erst einmal nichts am Telefon gesagt, sondern nur um die Mailadresse gebeten, ich würde mich dann melden.

Und nun?
Die haben uns anscheinend auf dem Kicker und jetzt hilft wohl nur noch sich mit denen auf eine geringere Summe zu einigen oder?

Ich möchte meinen Eltern keinen Aufwand machen oder gar riskieren, dass die Ärger im Rahmen von Mahnbescheiden oder sogar einem Gerichtsprozess bekommen.

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Sie fordern uns erneut auf 856€ zu zahlen.


Und täglich grüßt das Murmeltier. Das ist der Lockruf der Abmahnabzocker. Die wissen genau, daß sich eine Klage nicht lohnt, sonst hätten sie schon geklagt.

quote:
Die haben uns anscheinend auf dem Kicker


Nö, die haben euch nur auf der Serienbriefliste aller Abgemahnten. Mit euch speziell befassen die sich keine Minute bewußt.

quote:
jetzt hilft wohl nur noch sich mit denen auf eine geringere Summe zu einigen


Frage des Nervenkostüms. Ihr könnt auch (nicht unberechtigt) darauf spekulieren, daß die, wenn sie jetzt noch nicht geklagt haben, das auch in Zukunft nicht tun werden, sondern stattdessen nur immer wieder neue Mahnungen und Drohungen ("diesmal wirklich letzte Warnung" etc.) schicken.

quote:
dass die Ärger im Rahmen von Mahnbescheiden


Ein Mahnbescheid ist doch kein Ärger. Da gibt es einen "Widerspruch" zum Ankreuzen, zurück damit und gut ist.

quote:
sogar einem Gerichtsprozess


Bisher ist nicht bekannt, daß die typischen Abmahnkanzleien (W. gehört dazu) klagen, solange man ihnen keine Steilvorlage (z.B. ein indirektes Schuldanerkenntnis oder ein "mein WLAN war offen, das kann jeder gewesen sein") geliefert hat.

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