Abgemahnt wegen ZItat mit Link aus einem Atikel

10. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Abgemahnt wegen ZItat mit Link aus einem Atikel

Hallo Allerseits,

ich habe am 14.9.2011 also vor mehr als 4 Jahren einen Artikel auf meinem Blog geschrieben, indem ich aus einem anderen Artikel, den ich zuvor gelesen habe, zititiert habe:

http://bleibejung.de/wem-gehort-die-welt/

Der Artikel, hier zu lesen,

http://www.theintelligence.de/index.php/wirtschaft/finanzen/3234-wem-gehoert-das-weltweit-maechtigste-privatunternehmen.html

hat mir gefallen, und es wird über die Buttoms links und unter dem Text ausdrücklich zum Teilen über Facebook, Twitter, Pinterest, G+ aufgerufen. Ferner wird in dem Text ja auch aus einem anderen Artikel der Bundesbank zitiert.

Zudem habe ich den Text eindeutig als Zitat ausgewiesen, und die Orginalseite, wo ich ihn gefunden habe genannt und sogar verlinkt. Also kann mir der Autor doch eigentlich dankbar sein, für die Zusätzlichen Leser, die er durch mich bekommt, oder?

Nichtdesdotrotz erhalte ich heute eine Abmahung von Weblift Media, (die Unterschrift auf dem Schreiben ist nicht lesbar, ich gehe aber davon aus, daß es der Geschäftsführer ist) wegen unerlaubter Publikation derer Textes. Ferner wird mir in dem Schreiben Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, ein Schadensersatz von 1094,80€ verlangt, und ich soll eine Unterlassungserklälrung unterschreiben.

Sollte ich das bis zum 16.11. nicht tun, also 7 Tage, dann werden rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet. Es wird auf UrhG §10 abs 2 und 3 verwiesen, was hat es damit auf sich?

Bitte dringend um Rat, wie ich mich verhalten soll. Ist das ein billiger Einschüchterungsversucht, oder muß ich mir Sorgen machen?

danke: Klaus

-- Editier von klaus33 am 10.11.2015 20:08

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36 Antworten
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#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
es wird über die Buttoms links und unter dem Text ausdrücklich zum Teilen über Facebook, Twitter, Pinterest, G+ aufgerufen


Was etwas anderes ist als die Übernahme in einen eigenen Artikel.

Zitat:
Zudem habe ich den Text eindeutig als Zitat ausgewiesen, und die Orginalseite, wo ich ihn gefunden habe genannt und sogar verlinkt.


Das wäre aber nur relevant, wenn das Zitat überhaupt vom Zitierrecht (§51 UrhG ) erfaßt ist.

Zitat:
Also kann mir der Autor doch eigentlich dankbar sein, für die Zusätzlichen Leser, die er durch mich bekommt, oder?


Das sieht der Autor offenbar anders.

Zitat:
Ferner wird in dem Text ja auch aus einem anderen Artikel der Bundesbank zitiert.


Hä? Es wird §12 Bundesbankgesetz zitiert. Der unterliegt (als Gesetzestext) erstens keinem Urheberrecht und zweitens ist auch bei einem unzulässigen, erst recht aber bei einem nach §51 UrhG zulässigen Zitat das umgebende Werk urheberrechtlich geschützt.

Du hingegen hast praktisch nur große Teile des Artikels zitiert; ob das noch unter §51 UrhG fällt, wage ich doch zu bezweifeln.


-- Editiert von JenAn am 11.11.2015 13:11

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat:
Was etwas anderes ist als die Übernahme in einen eigenen Artikel.


Warum? Der Vorwurf lautet ja nicht Plagiat, sondern "unerlaubte Publikation des Textes". Wird er nicht auch bei Facebook+Co publiziert?

Zitat:
Das sieht der Autor offenbar anders.


Schade. Dann sollte er nicht solche Texte schreiben, und ins Netz stellen, dann noch zum Teilen! auffordern, das ist jedenfalls meine Meinung.

Zitat:
Du hingegen hast praktisch nur große Teile des Artikels zitiert; ob das noch unter §51 UrhG fällt, wage ich doch zu bezweifeln.


Warum?, von der Länge des zitierten Textes ist dort nichts gesagt. Ich habe den Text nicht zitiert, weil er mir so gut gefällt, sondern weil er inhaltlich das erleutert, was ich in meinem Artikel ausdrücken wollte, und weil der dem Tonus meines Blogs enspricht. Ich hatte keinerlei feindliche Absichten, und hielt 'the intelligence` bisher für einen befreundeten Blog, wo man inhaltlich an einem Strang zieht.

vg klaus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

es wäre zu klären: Ist denn der Text überhaupt urheberrechtlich geschützt? Wie kann ich das rausfinden? Auf der Seite steht nix, und behaupten kann ja jeder was er will. Woher will ich wissen, daß der angebliche Autor nicht auch nur irgendwo abgeschrieben hat?

Zweitens, wird durch da Zitieren das Uhrheberrecht verletzt? ich wüsste nicht, wieso. Nur weil der Autor das sagt?

Hinzu kommt, die Unterschrift auf dem Schreiben ist nicht leserlich. Ich kann also gar nicht wissen, wer hier was fordert. Der Autor? Der Geschäftsführer, oder jemand von der Rechstabteilung? Genannt ist nur eine Firma Namens Weblift Media Ltd.

Fragen über Fragen.

vg klaus



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat:
Genannt ist nur eine Firma Namens Weblift Media Ltd.


Man schaue ins Impressum der Seite und staune:

Kontakt / Impressum
Niederlassung Deutschland:
WebLift Media Ltd
Straße....
Stadt....

Die Frage ist, ob die Weblift dazu autorisiert ist diese Forderung zu stellen, oder ob es da weiteren Nachfragen bedarf, denn weiter unten im Text, man lese und staune:

Zitat:
Urheberrecht
Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.


"Einfach so" werden Sie da kaum rauskommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

das habe ich gelesen. Ist aber nicht eindeutig ob der Gesetzgeber das Urheberrecht auch für diesen Text vorsieht.

Wie gesagt, behaupten kann jeder was er will. Wenn man das wörtlich nimmt, dürfte der Text auch nicht via Facebook etc verbreitet werden, oder?

Was ist ausserhalb der Grenzen des Urheberrechts? Das ist eine schwammige Forumlierung, mit der ich nichts anfangen kann.

Nochmal, warum verstösst das Zitieren mit Quellenangabe gegen das Urheberrecht?

Und dann nochmal ne ganz 'blöde' Frage: Sie zitieren mich ja oben auch, ohne mich vorher gefragt zu haben. Verstossen Sie denn jetzt damit gegen mein Urheberrecht?

vg klaus

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#6
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Warum?, von der Länge des zitierten Textes ist dort nichts gesagt.
Dann zahlen Sie eben nicht und erklären das so in der Verhandlung dem Richter. Das gibt wenigstens einen kurzen Lacher in dem sonst so öden Amtsgerichtalltag. Die gute Laune verfliegt aber wieder, wenn der Richter sich an den Papierkram erinnert, den dieser Nonsense-Rechtsstreit verursacht hat. Dann fragt der Richter sich, wem er die Kosten dafür aufdrücken sollte.

Zitat:
Nochmal, warum verstösst das Zitieren mit Quellenangabe gegen das Urheberrecht?
Sie haben kopiert, nicht zitiert.

Zitat:
Ich habe den Text nicht zitiert, weil er mir so gut gefällt, sondern weil er inhaltlich das erleutert, was ich in meinem Artikel ausdrücken wollte, und weil der dem Tonus meines Blogs enspricht.
Ihr Artikel? Sie meinen also die 4-5 völlig inhaltlosen Sätze (insb. rhetorische Fragen), in denen der Artikel angepriesen wird, bevor dieser in voller (und damit den eigenen textlichen wie geistigen Anteil 20fach übersteigender) Länge kopiert wird?

Zitat:
Ich hatte keinerlei feindliche Absichten, und hielt 'the intelligence` bisher für einen befreundeten Blog, wo man inhaltlich an einem Strang zieht.
Da frage ich schon, was das für ein Strang ist. Denn Sie befassen sich doch eher mit solchen Themen wie:

"Ja unsere Bankenzinsluderin, unsere Angie hat doch das Herz auf dem RECHTEN Fleck!"
"Korrupte Medien in der deutschen Bananenrepublik BRD"
"Damit es auch der letzte Hirni (Blödzeitungsleser) begreift"
"Die offizielle Version der Anschläge von 9/11 ist eine Lüge"
"Merkel: Antisemitismus ist unsere Pflicht"


Sie befassen sich also, wenn Sie mal gerade keine Werbung machen und Partnerlinks anpreisen, vor allem mit Politik. Wenn ich dann auf die Homepage von TI klicke und mir dort die aktuellen Artikel anzeigen lasse, dann sind das:

"Schleim im Stuhlgang effektiv behandeln"
"Die Machenschaften der GEZ"
"In Deutschland werden mehr Frauen vergewaltigt als in Indien"
"Sind die Griechen uns mehr wert als unsere eigenen Rentner"


Witzigerweise aber auch:
"Abmahnanwälte werden immer dreister – Nun werden auch noch Fuchs und Hund verklagt"

Bei TI geht es also mehr um wichtige gesellschaftliche Probleme, während Sie uns die Politik erklären.

Der hier fragliche Artikel ist dann schon deutlich unspektakulärer. Darin kann man nur das übliche Gelaber von Verschwörungen im Finanzsektor lesen. Dass Sie und der Betreiber dieser Seite so gut befreundet sind, kann man wohl schon deshlab bezweifeln, weil Sie den bis zum Erhalt der Abmahnung überhaupt nicht kannten. Nun bestreiten SIe auch noch dessen Autorenschaft und erheben Betrugsvorwürfe. Dabie zeigen doch schon die deutlichen Unterschiede bei Klickzahlen, Professionalität des Designs usw., dass Sie ganz einfach in einer völlig anderen Liga spielen. Haben Sie denn irgendwelche Nachweise für die Gegenseitigkeit dieser Freundschaft?

Zitat:
Und dann nochmal ne ganz 'blöde' Frage: Sie zitieren mich ja oben auch, ohne mich vorher gefragt zu haben. Verstossen Sie denn jetzt damit gegen mein Urheberrecht?
Das ist wirklich eine blöde Frage. Da SIe das selber zutreffend erkannt haben, können Sie sich diese Frage bestimmt auch selber beantworten.

Mein Tipp:

Entweder erfüllen Sie die Forderungen des Gegners unverzüglich oder Sie suchen sich ebenso unverzüglich selber einen Anwalt. Es ist absehbar, dass der Gegner klagen wird. Und es ist offensichtlich, dass Sie damit überfordert sein werden.
Hier kann, darf und will niemand für Sie im Einzelnen aufbröseln, ob der Text jetzt urheberrechtlich geschützt ist, wer dessen Urheber ist und Ihr "Artikel" noch vom Zitatrecht gedeckt ist. Hier kann man nur seine Meinung kundtun, dass Sie sich da möglicherweise ganz schwer verzocken. Problematischerweise scheinen Ihnen unliebsame Meinungen nicht zu gefallen. Das ist Ihre Sache.

So wie ich das sehe, hat die Gegenseite bisher noch keinen Anwalt hinzugezogen, um die Kosten erstmal klein zu halten. Dann würde doch dieses Angebot dankend annehmen und wenigstens schonmal den Text löschen, statt weiterhin damit zu werben und dem Urheber auch noch zu erklären, er müsste Ihnen für Ihre "Arbeit" dankbar sein. Wenn der Gegner jetzt doch einen Anwalt einschaltet, könnte der zunächst mal prüfen lassen, ob Sie zu dem Führen der Bezeichnung "Dipl-Textilkünstler" überhaupt berechtigt sind. Meines Wissens gibt es diesen Grad nämlich überhaupt nicht.


Übrigens:
Es trägt nicht viel zur Anonymisierung bei, wenn Sie hier die Beiträge mit "klaus" unterschreiben. Denn über Ihren Blog lässt sich ziemlich leicht herausfinden, wer zum einen den "Artikel" erstellt hat und zum anderen für den Blog verantwortlich ist. Das nur so nebenbei.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Hier kann, darf und will niemand für Sie im Einzelnen aufbröseln, ob der Text jetzt urheberrechtlich geschützt ist, wer dessen Urheber ist


Ist auch hier erstmal völlig unnötig, denn es wird ja explizit von der Gegenseite auf UrhG §10 abs 2 und 3 verwiesen.
Ob der "zitierte" Texte unter das UrhG fällt entscheidet im Zweifelsfall ein Richter.

Also entweder zahlen und Ruhe geben (eigenen Anwalt die Unterlassungserklärung prüfen lassen),
oder ignorieren uns sich verklagen lassen.
Zitat:

"dipl. Textilkünstler" Meines Wissens gibt es diesen Grad nämlich überhaupt nicht.


Den gibt es tatsächlich ;)

-- Editiert von spatenklopper am 12.11.2015 09:06

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7088 Beiträge, 1479x hilfreich)

Die Abmahnung der Wbfit Media ist meiner Meinung nach Hinfällig. Diese Agentur schreibt selber:

http://www.webliftmedia.de/impressum/

Zitat:
Urheberrecht
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.


Dieser Passus verstösst gegen den Grundsatz von Treu und glauben
http://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-hamm-keine-abmahnung-ohne-vorherigen-kontakt_025353.html

Zitat:
Das Oberlandesgericht Hamm legte die Klausel hingegen so aus, dass derjenige, der sich selbst gegen eine kostenpflichtige Abmahnung verwahrt, treuwidrig handelt, wenn er selbst eine solche aussprechen lässt. Der Wettbewerber binde sich mit einer solchen Verhaltensempfehlung in Bezug auf sein eigenes Verhalten in ähnlicher Weise, als wenn er sich vertraglich zu einem solchen Vorabkontakt verpflichtet hätte. Getreu dem Motto „Wie du mir, so ich dir" müsse der Wettbewerber daher ebenfalls zunächst ohne Einschaltung eines Anwalts Kontakt mit demjenigen Mitbewerber aufnehmen, dem er ein wettbewerbswidriges Verhalten anlastet. Die angefallenen Kosten seien daher nicht zu erstatten.


Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt der sich genau auf diese Sache stützt.



-- Editiert von cirius32832 am 12.11.2015 10:09

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Bei TI geht es also mehr um wichtige gesellschaftliche Probleme, während Sie uns die Politik erklären.


Na eher scheinen ja beide Seiten sich der spinnerischen Propagandaverbreitung zu widmen (TI hängt z.B. auch der "Bilderberger bestimmen alles"-Fraktion an). Das paßt schon. ;)
Und wenn ein Verschwörungstheoretiker einen anderen abmahnt, dann lacht das Herz des Vernünftigen.

Zitat:
Die Abmahnung der Wbfit Media ist meiner Meinung nach Hinfällig.


Ach wat?!

Zitat:
Dieser Passus verstösst gegen den Grundsatz von Treu und glauben


Unfug. Das Urteil, auf das du verweist, sagt lediglich, daß der Verwender einer solchen Klausel mit einer Abmahnung gegen Treu und Glauben verstoßen kann.

Allerdings hilft das hier nichts, weil der o.a. Passus nicht im Impressum der Seite steht, von der "geklaut" wurde. Warum das Impressum auf der Agenturseite Durchwirkung auf alle von der Agentur betreuten oder erstellten sonstigen Auftritte haben sollte, ist alles andere als klar.

Zitat:
Ist aber nicht eindeutig ob der Gesetzgeber das Urheberrecht auch für diesen Text vorsieht.


Das dürfte unproblematisch sein; von Länge und Qualität dürfte er den Anforderungen an ein "Werk" ohne weiteres genügen.



-- Editiert von JenAn am 12.11.2015 13:40

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Leider muß ich feststellen,

daß bis auf cirius32832 hier keiner in der Lage ist, sich der Sache ohne Hinzurühren von eigenen Befindlichkeiten zu widmen.

Bisher hat mir noch keiner erklären können, warum das kein Zitat sein soll. Alle von den hier 4 aufgeführten Punkten sind erfüllt:

https://irights.info/artikel/zitieren-im-www/7007

Also wenn das alles Quark ist, was das unter: "Die Regeln für richtiges Zitieren im Einzelnen" steht, dann haben sich alle, die auf dieser Seite zitiert haben, ebenfalls strafbar gemacht!

Das Einzige, was man mir vorwerfen könnte ist die Länge des Zitates, aber wie schon in den Regeln steht:

Zitat:
Eine strikte Grenze, wie lang ein Zitat sein darf, gibt es nicht.


Die Zahlen die dann aufgeführt sind, sind nur Faustregeln, und können in einzelnen Fällen auch abweichen. Nirgenwo steht: "Ein langes Zitat ist kein Zitat".

Mit der Bitte um mehr Objektivität und weniger Emotion: klaus

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Alle von den hier 4 aufgeführten Punkten sind erfüllt:


#3 nicht. Ein Beinahe-Vollzitat wird nur in ganz besonderen Ausnahmefällen "zweckmäßig" sein.
Im Gegensatz zu dem, was du zu meinen scheinst, bedeutet das nämlich nicht "weil das für mich grade bequem war".

Zitat:
dann haben sich alle, die auf dieser Seite zitiert haben, ebenfalls strafbar gemacht


Abgesehen davon, daß es hier nicht um Strafbarkeit geht, sondern um Zivilrecht, solltest du als Fragesteller in einem Rechtsforum nicht Unsinn herumblöken, sobald dir Antworten nicht in den Kram passen.
Wir erklären dir ja gerne alles, aber im Moment bist du der Flat Earther, der in einem Physikerforum "wenn die Lichtgeschwindigkeit die schnellste Geschwindigkeit ist, dann bewegt ihr euch alle überhaupt nicht" gröhlt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

es war ja eben nicht bequem! Vor allem sich so einem Thema zu widmen. Das war nicht meine Motivation. Ich habe das Zitat so lange gehalten, weil es anders keinen Sinn gemacht hätte, bzw, der Sinn meinen Lesern sich nicht erschlossen hätte.

Meine Nichtbequemlichkeit sieht man auch daran, daß ich die Stellen, die mir besonders wichtig erschienen fett markiert habe. Und mein Zitat ersetzt auch auch nicht die Lektüre des Orginalartikels, ich habe nämllich deutlich weniger als die hälfte zitiert.

Hm!?! von Physik und Lichtgeschwindigkeit habe ich doch gar nichts geschrieben!

Also, wenn einer hier zitieren darf, dann dürfen wir das alle, und es ist auch Wursch egal, wie viele Zeilen das Zitat hat, solange die Länge dem Sinn entspricht. Zeige mir einer hier einen Paragrafen, der Gegenteiliges behauptet!

vg klaus

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Na eher scheinen ja beide Seiten sich der spinnerischen Propagandaverbreitung zu widmen (TI hängt z.B. auch der "Bilderberger bestimmen alles"-Fraktion an). Das paßt schon.
Ne, das passt trotzdem nichts. Denn der Blog des TE richtet sich eher gegen die Machenschaften der Familie Rothschild. Diese wird auch an verschiedenen Stellen erwähnt. Im Gegensatz zu den Bilderbergers sind das auch Juden. Denen hat man in Deutschland schon immer gerne misstraut.

Zitat:
Die Abmahnung der Wbfit Media ist meiner Meinung nach Hinfällig.
Das ist jedenfalls keine anwaltliche Abmahnung. Genau gegen solche wollen die sich mit diesem Hinweis schützen. Bisher halten die sich also an Ihre eigenen Regeln. Nur wenn der TE hier stur bleibt, haben die doch gar keine andere Möglichkeit mehr, als sich an einen Anwalt zu wenden. Mit so einem Fall hat das OLG Hamm sich nicht befasst. Dort ging es um die Erstattung von Anwaltskosten, die hier anscheinend noch nicht angefallen sind.

Zitat:
Den gibt es tatsächlich
Finde im Netz nur Hinweise auf den "Dipl-Designer". Diesen scheint es für die Fachrichtung Textilkunst zu geben. Aber der Dipl-Designer der Textilkunst ist für mich kein Dipl-Textilkünstler. Da bastelt sich jemand seinen eigenen Grad. Der Anwalt, der zufällig Dipl-Jurist ist, darf sich doch auch nicht Dipl-Strafrechtler nennen. Wäre wohl eine Sache von wenigen Tagen, bis die erste Abmahnung im Kasten ist.



Zitat:
Mit der Bitte um mehr Objektivität und weniger Emotion: klaus
Hallo lieber Istvan. Sie haben doch jetzt hier eine Reihe von Meinungen bekommen. Diese gehen meinem Eindruck nach mehrheitlich in die Richtung, dass Sie sich auf ganz dünnem Eis bewegen und doch zumindest den Beitrag endlich löschen sollten. Es hat sich ja nun ziemlich deutlich herausgestellt, dass Sie eben eine "Freunde" sind. Das Problem scheint mir ein wenig zu sein, dass Sie die in Ihren Augen "richtige" Antwort doch schon gefunden haben. Für Sie unbequeme Meinungen scheinen Sie kategorisch ablehnen zu wollen. Da habe ich wenig Interesse, Ihnen hier weiterhin meine Sichtweise zu erklären oder mit Ihnen darüber zu diskutieren. Die von Ihrer Seite geforderte Objektivität kann ich nämlich in Ihren eigenen "Argumenten" nicht entdecken.

Ich halte es aber sowieso für überflüssig, hier zu diskutieren. SIe haben eine kruze Frist gesetzt bekommen. Diese werden SIe dann wohl am Montag verstreichen lassen. Meinen Rat, das alles wengistens mal mit einem Anwalt zu besprechen, scheinen Sie nicht folgen zu wollen. Dann ist für mich absehbar, dass der Gegner in der kommenden Woche die Angelegenheit an einen Anwalt abgibt. Vielleicht schreibt der Ihnen nochmal. Vielleicht erhebt der aber auch sofort Klage. Dann können Sie sich vor Gericht weiterstreiten und mit dem Richter diskutieren, ob es nicht vielleicht doch eine Obergrenze für die Länge von Zitaten gibt.

Wenn Sie sich so sicher sind, die richtige Antwort zu kennen, dann brauchen Sie doch auch keine weiteren Antworten mehr von hier. Stattdessen können Sie uns einfach in einigen Wochen mitteilen, wie es weitergegangen ist.

Zitat:
Meine Nichtbequemlichkeit sieht man auch daran, daß ich die Stellen, die mir besonders wichtig erschienen fett markiert habe. Und mein Zitat ersetzt auch auch nicht die Lektüre des Orginalartikels, ich habe nämllich deutlich weniger als die hälfte zitiert.
:party: Ihr "Nichtbequemlichkeit" bestand hier in Strg+C und Strg+V. Was Sie da rausgestrichen haben, sind jeweils nur ein kurzer Satz zur Bank of England, Fist Bank of the US und Second Bank of the US. Außerdem ein kurzer Satz zur Forbes-Liste.

Es ist völlig egal, bei welcher Länge man jetzt die Obergenze für Zitate setzt. Denn mit einer Übernahmequote von ~ 100% haben Sie diese Quote auf jeden Fall gerissen. Was Sie dort gepostet haben, ist schon begrifflich kein Zitat mehr, sondern eine Kopie. Es erfolgt auch keinerlei Auseinandersetzung mit dem "Zitat". Dieses bildet den Abschluss Ihres "Artikels". in diesem Artikel kann man neben allerhand Pseudo-Philosophie nur lesen, dass Sie diesen Artikel gut fanden. Die Leser, um die Sie sich sorgen, sind nicht Ihre Leser. Es sind die Leser von TI, die Sie dort gestohlen haben. Diese hätten Sie ganz einfach auf TI zurückverweisen können. Dieses "Zitat" ergibt also keinen anderen Sinn, als die Leser von TI wegzulocken und auf Ihrer (offenbar eifrig für Werbung genutzen) Seite zu sammeln.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

@Rechtschreibung: nichts all grober Unfug und saudoofe Unterstellungen! Was machst du auf diesem Forum eigentlich? Hast du sonst keine Probleme, geh mal den Müll runterbrigen.

vg für ich immernoch Klaus

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7088 Beiträge, 1479x hilfreich)

Zitat (von JenAn):

Unfug. Das Urteil, auf das du verweist, sagt lediglich, daß der Verwender einer solchen Klausel mit einer Abmahnung gegen Treu und Glauben verstoßen kann.
Allerdings hilft das hier nichts, weil der o.a. Passus nicht im Impressum der Seite steht, von der "geklaut" wurde. Warum das Impressum auf der Agenturseite Durchwirkung auf alle von der Agentur betreuten oder erstellten sonstigen Auftritte haben sollte, ist alles andere als klar.
-- Editiert von JenAn am 12.11.2015 13:40


Nochmal ganz deutlich - glaube du bringst was durcheinander:

Webfit Media mahnt den Blogger ab, hat aber den Passus "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" auf der Seite

Und daher ist die Abmahnung gegen den Blogger gegenstandslos.

"Was du nicht willst, was man dir tu - das füg auch keinen anderem zu"

Keine Bange - ich weiss wovon ich rede, weil mir der "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" -Sermon schon mal bei einemm eigenen Problem geholfen hat.

Es geht dabei nur um die Abmahnung an sich - nicht um den Inhalt des Blogbeitrages.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

cool, danke sehr sinnvolle Antwort, bisher der/die Einzige mit einem kühlen Kopf.

vg klaus

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
nichts all grober Unfug und saudoofe Unterstellungen


Wenn dir Antworten hier nicht passen, darfst du gerne wieder abhauen.

Zitat:
Also, wenn einer hier zitieren darf, dann dürfen wir das alle, und es ist auch Wursch egal, wie viele Zeilen das Zitat hat, solange die Länge dem Sinn entspricht.


Wenn du sowieso nur deine falsche Laienmeinung gelten lassen willst, wieso fragst du dann in einem Rechtsforum?

Zitat:
danke sehr sinnvolle Antwort


Nein, nur eine, die dich in deiner falschen Ansicht bestätigt, das nutzt dir aber gar nichts.

Zitat:
Webfit Media mahnt den Blogger ab, hat aber den Passus "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" auf der Seite


Auf der eigenen. Nicht auf der, von der unerlaubt umfrangreich zitiert wurde. Und nur darauf kommt es an, anderes sagt das OLG-Urteil auch nicht. Ein generelles "unclean hands" gibt es im deutschen Recht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Ergänzend zum OLG-Urteil:

Es ist immer sinnvoll, das Urteil samt Begründung zu studieren, anstatt sich bloß auf eine grob verkürzte Quasi-Leitsatz-Analyse zu beschränken.
Im Urteil wurde argumentiert:

"Das ändert aber nichts daran, dass Mitbewerber im Einzelfall vereinbaren können, vor einer formellen Abmahnung durch einen Rechtsanwalt miteinander Kontakt aufzunehmen und auf ein aus Sicht eines Mitbewerbers als wettbewerbswidrig angesehenes und zu unterlassenes Verhalten hinzuweisen, um ihm Gelegenheit zu geben, das Verhalten ohne den Anfall weiterer Folgekosten sofort einzustellen. Solche Absprachen sind dem Senat schon wiederholt in anderen Fällen bekannt geworden. Zwar haben die Parteien hier eine Vereinbarung solcher Art unstreitig nicht getroffen. Einem Erstattungsanspruch der Klägerin steht hier aber der Grundsatz von Treu und Glauben im Hinblick auf ein widersprüchliches Verhalten (§ 242 BGB ) entgegen. Der Grundsatz ist hier anwendbar, weil jedenfalls nach dem Klägervortrag eine durch einen Wettbewerbsverstoß des Beklagten entstandene Rechtsbeziehung als rechtliche Sonderverbindung zwischen den Parteien anzusehen ist. Nach der Rechtsprechung gilt in diesem Bereich des Wettbewerbsrechts, dass sich aus § 242 BGB sogar Handlungspflichten, nämlich eine Verpflichtung zur Antwort und zu einem Hinweis auf eine eventuelle Drittunterwerfung ergeben können (vgl. BGH GRUR 1987,54 , 55 -Aufklärungspflicht des Abgemahnten, BGH <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=GRUR%201990,381" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88: "Antwortpflicht des Abgemahnten"">GRUR 1990,381</a> -Antwortpflicht des Abgemahnten, Senat 4 U 64 / 10 - Aufklärungspflicht des Hingewiesenen)."

Es wurde also explizit auf Besonderheiten des Wettbewerbsrechts abgestellt.
Im Fall des TE handelt es sich aber um eine Urheberrechtsverletzung (auf die eine analoge Argumentation nicht anwendbar ist, ansonsten warte ich auf Argumente, wieso doch ;) ).

Ergo: Äpfel und Birnen.

[Das nur zur Beförderung der rechtstheoretischen Diskussion. Für den beratungsresistenten TE mache ich das jedenfalls nicht. Der wird wahrscheinlich als nächstes blubbern, wieso ich denn so viel aus dem OLG-Urteil zitieren darf.]

-- Editiert von JenAn am 16.11.2015 14:55

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Also ich stimme dem Klaus voll und ganz zu. Das von ihm verwendete Zitat geht so in Ordnung. Mann kann doch nicht verlangen "nur" einen Link auf den anderen Artikel zu setzen dem einen gefällt oder gar zu zusammen zufassen und parphrasieren. Zufrieden Klaus?

Nun ich stimme auch den anderen Stimmen zu. Sollte das ganze vor Gericht gehen wird Klaus den Kürzeren ziehen. Das bedauere ich sehr, ist doch der Kalus in so toller Typ, der uns mit so einfachen Worten die Welt erklärt wie er sie selber sieht. (Oder auch nicht, also entweder das mit dem Sehen, dem Bedauern, dem Erklären oder die Sache mit dem Typ).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

@JenAn: Auch deine Ausführungen habe ich als hilfreich bewertet, wenn du mal oben schaust, habe ich mit 'Unfug' auschließlich den Rechtschreiberling gemeint, dessen Ausdünstungen man tatsächlich nur als das bezeichnen kann.

Im gewissen Sinne zitierst du noch schlimmer wie ich: Du setzt irgendwelche Satzfetzen hintereinander, schreibst noch nichtmal von wem sie sind, und urteilst dann pauschal.

Mit hilfreich meine ich den Gesetzesauszug, wobei mir nicht ganz klar ist, wie du zu dem Urteil kommst, bei meinem Zitat (auf dem Blog jetzt) handle es sich um eine Urheberrechtsverletztung?!?

Also, woran machst du das fest, nur an der Länge des Zitates?

vg klaus

PS: ach ja, Rechtschreiberling, schick mir doch mal bitte ne Abmahnung, weil ich kein Dipl.Textilkünstler bin, da freut sich mein Anwalt schon! Hast du Geld auf der hohen Kante?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Also ich stimme dem Klaus voll und ganz zu.
Sowas ist doch grob fahrlässig. :devil:

Zitat:
Es ist immer sinnvoll, das Urteil samt Begründung zu studieren, anstatt sich bloß auf eine grob verkürzte Quasi-Leitsatz-Analyse zu beschränken.
Im vorliegenden Fall würde es vielleicht schon reichen, die Sachverhalte miteinander zu vergleichen. Im Fall des OLG Hamm lautete der Text im Impressum völlig anders. Außerdem wurde dort Schadenersatz für Anwaltskosten verlangt, hier die Löschung des fragwürdigen "Artikels". Aber das dem Istvan doch egal sein, wenn die Antwort von cirius ihm auch so gut gefällt.

Zitat:
Im gewissen Sinne zitierst du noch schlimmer wie ich: Du setzt irgendwelche Satzfetzen hintereinander, schreibst noch nichtmal von wem sie sind
:party: Als hätte JenAn es geahnt. Wow.

Jetzt gerade ist der Montag abgelaufen. Damit auch die gesetzte Frist. Den Text hat er nicht gelöscht. Stattdessen hat er sein Impressum aktualisiert. Dort heißt es jetzt mit einem offenbar gehörigen Bewusstsein für Ironie:

Alle Texte, Videos sowie Bilder, die auf dieser Webseite veröffentlicht werden sind geistiges Eigentum des Urhebers und unterliegen somit dem künstlerischen Urheberrecht. Das Kopieren, vervielfältigen und Verwenden für eigene Zwecke ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors absolut untersagt. Jeder mir bekannt gewordener Verstoß wird angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Quelle: http://bleibejung.de/impressum/


Zitat:
mit 'Unfug' auschließlich den Rechtschreiberling gemeint, dessen Ausdünstungen man tatsächlich nur als das bezeichnen kann.
Sind das nicht etwas zu starke Worte aus der Tatstatur eines Anhängers der Rothschild/Bilderberger-Verschwörung, Fan des Kopp-Verlags, Zuschauer von RussiaToday und Jünger der "9/11=Insidejob"-Theorie? Mein Lieblingsartikel ist der hier: http://bleibejung.de/obama/

Zitat:
Also, woran machst du das fest, nur an der Länge des Zitates?
Nö. Wobei das allein vermutlich schon reichen würde. Denn Zitate dürfen immer höchstens 5 Sätze lang sein! :cool:
Ihre Kopie ist aber länger als 5 Sätze, damit kann es schon kein Zitat mehr sein. Auch ansonsten wurden hier schon reihenweise Gründe genannt, die gegen die Einstufung als Zitat sprechen. Aber der Hauptgrund ist leider, dass die vom Bundesverfassugsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelte 5-Sätze-Grenze deutlich überschritten wurde.

Zitat:
schick mir doch mal bitte ne Abmahnung, weil ich kein Dipl.Textilkünstler bin
Abmahnen? Ich bin doch keiner Ihrer Wettbewerber. Stattdessen würde ich mir wohl eher einen Hinweis an einen Ihrer Wettbewerber erlauben. Oder ich erstatte ganz einfach Strafanzeige wegen des Verdachts des unbefugten Führens von akademischen Titeln/Graden?

Zitat:
Hast du Geld auf der hohen Kante?
Meines Wissens sind Anwaltskosten zur Abwehr einer unberechtigten Abmahnung nicht oder nur in Ausnahmefällen vom Abmahner zu erstatten. Deswegen sollte es egal sein, wie viel Geld ich auf der Kante habe. Wobei ich sowieso davon ausgehen, dass es diese Bezeichnung ganz einfach nicht gibt, da ich dazu keine Einträhe bei google finde und Sie leider auch nicht die Institution nennen, welche diese Bezeichnung verliehen hat.
Aber zur Sicherheit würde ich dann wohl doch ganz einfach Strafanzeige erstatten. Das ist kostenlos.

Zitat:
da freut sich mein Anwalt schon!
Sie haben doch gar keinen Anwalt, Herr Seidel.

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#22
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Alles klar, Rechtschreiberling! Ich habe keinen Anwalt, und meinen Beruf gibt es gar nicht!

Den Rest deiner Aussagen auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen bleibt mit dann somit Gott sei gedankt erspart.

Und so brauche ich auch gar nicht nach dem Paragrafen zu fragen, in dem das mit den 5 Sätzen steht, den gibt es dann wohl auch nur in deiner dunklen Phantasie.

Oder mal anders gefragt, wie lang dürfen diese Sätze denn dann sein? Ich kann dir auch einen ganzen Roman schreiben aus nur einem einzigen Satz.

:cheers: klaus

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#23
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Im gewissen Sinne zitierst du noch schlimmer wie ich: Du setzt irgendwelche Satzfetzen hintereinander, schreibst noch nichtmal von wem sie sind, und urteilst dann pauschal.


Du meinst "schlimmer *als* ich"?
Immerhin zitiere ich nicht urheberrechtsverletzend, darum geht es doch hier.

Zitat:
wobei mir nicht ganz klar ist, wie du zu dem Urteil kommst, bei meinem Zitat (auf dem Blog jetzt) handle es sich um eine Urheberrechtsverletztung?!?


Weil es IMO nicht vom Zitierrecht (§51 UrhG ) abgedeckt wird. Das wäre die Ausnahme von der Regel, daß die unerlaubte Wiedergabe eines fremden Werkes eine Urheberrechstverletzung ist.

Zitat:
Also, woran machst du das fest, nur an der Länge des Zitates?


Zunächst mal daran, daß es eine unerlaubte Wiedergabe eines fremden Werkes ist.

Daß du dich nicht auf §51 UrhG berufen kannst, mache ich in der Tat hauptsächlich am Umfang, der ein Quasi-Vollzitat ist, fest.

Mal als Analogie, auch wenn du den Schreibstil von J.K. Rowling kritisieren wolltest, dürftest du zum "Beleg" nicht den kompletten "Harry Potter" zitieren (oder ganze Kapitel davon).

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#24
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Mein Lieblingsartikel ist der hier: http://bleibejung.de/obama/


Die sogen. "birther" sind mein persönliches Steckenpferd. Lustig, daß sich die rassistischen* Spinner bis nach Deutschland ausbreiten.

_______
* Bei keinem weißen Präsidenten oder Präsidentschaftskandidaten wurden auch nur annähernd so viele Bestätigungen verlangt, offiziellen Dokumenten nicht geglaubt oder eine "große Verschwörung" vermutet wie bei dem Afro-Amerikaner mit hawaiianischem Geburtsort und Kindheit in Indonesien.

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#25
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Alles klar, Rassist bin ich auch noch, weil ich den Drohnenmörder im Weissen Haus nicht mag. Mir ist das übrigens egal, ob der schwarz oder weiss ist, Mord ist Mord. Bin ich jetzt Rassist, weil ich Mörder nicht mag? Aber das ist ein anderes Thema.

Der Orignalartikel umfasst 1049 Wörter, zitiert habe ich 842 Wörter. Ist also schonmal kein Vollzitat, sondern etwa 2/3. Und begründet habe ich das auch ausführlich, warum das Zitat kürzer keinen Sinn gemacht hätte.

Und wenn du dich auf meinem Blog mal umschaust, (tust du ja sowieso) wird dir auffallen, daß ich öfters mal eine Einleitung schreibe, und dann der Autor zur Wort kommen lasse wie in dem aktuellen Parisaritkel.

Warum? Weil ich gerade nicht in Paris bin, und jemand der/die dort ist die Lage besser beurteilen kann wie ich. Der Text ist übrigens noch nicht mal in Anführungsstriche gesetzt, weil die Autorin mich ausdrücklich drum gebeten hat, ihn hier zu veröffentlichen.

Harry Potter ist Kommerz, hier geht es nicht darum, die Wahrheit herauszufinden, sondern um Verkaufzahlen. Äpfel und Birnen!

Deine Argumente sind also hinfällig.

:cheers: klaus

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

- 2/3 (66%) :augenroll: 4/5 (80%) trifft es eher.
- Warum reicht nicht einfach ein Link auf den Artikel?
- TI ist so kommerziell wie Harry Potter, was bei letzteren Verkaufszahlen sind, sind bei ersterem Clicks, Pageviews und Werbeeinnahmen.

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#27
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Alles klar, Rassist bin ich auch noch, weil ich den Drohnenmörder im Weissen Haus nicht mag.


Nö, Rassist bist du, wenn du die "Birther"-Verschwörungstheorien verbreitest, wieso der schwarze US-Präsident in Afrika geboren worden sein soll (haha, schwarz und kommt aus Afrika, na klar - interessanterweise hat kein "Birther" auch nur den Hauch eines Beweises, wo Obama sonst geboren worden sein soll, wenn nicht in Honolulu) und sowohl mehrere hawaiianische Behörden als auch der Kongress und alle Gerichte dies "vertuschen", während du keine solchen Theorien über weiße Präsidenten (deren Geburtsurkunden du noch nicht einmal *gesehen* hast) aufstellst.
Aber du argumentierst schon genau wie die Konservativen in den USA - erst stellst du eine offenkundig rassistische Verschwörungstheorie auf und dann jammerst du, du würdest nur deswegen als Rassist bezeichnet, weil du den Präsidenten "kritisierst".

Zitat:
Ist also schonmal kein Vollzitat, sondern etwa 2/3.


Möchtest du jetzt Rabulistik betreiben?

Zitat:
Und begründet habe ich das auch ausführlich, warum das Zitat kürzer keinen Sinn gemacht hätte.


Du hättest auch einfach auf die Website des Urhebers verweisen können.
Noch mal: Ein (Beinahe-)Vollzitat von Harry Potter macht für eine Analyse des Textes womöglich "Sinn" für den Autor der Analyse, ist aber trotzdem eine Urheberrechtsverletzung.

Zitat:
Harry Potter ist Kommerz, hier geht es nicht darum, die Wahrheit herauszufinden, sondern um Verkaufzahlen.


Das Urheberrecht kennt keine Ausnahmeregelungen für solche, die "die Wahrheit herausfinden" wollen (oder solche, die meinen, das zu tun).

Es macht keinerlei Sinn, in einem Rechtsforum an der Rechtslage vorbei argumentieren zu wollen, erst recht nicht mit Appellen an Emotion ("aber ich habe doch gar keine bösen kommerziellen Absichten, ich will doch nur das beste").

Abgesehen davon geht es dir nicht um die Wahrheit, sonst würdest du keinen "Birther"-Unsinn ungeprüft verbreiten. Es geht dir nur darum, deine verquere Weltsicht als "die Wahrheit" zu bezeichnen.

-- Editiert von JenAn am 17.11.2015 17:56

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Aha, also was du so alles über mich weisst, wusste ich selbst noch nicht.

Zitat (von JenAn):
Das Urheberrecht kennt keine Ausnahmeregelungen für solche, die "die Wahrheit herausfinden" wollen (oder solche, die meinen, das zu tun).


Aber es geht doch um die Feststellung, ob ein Schaden entstanden ist oder nicht. Wenn ich den Orignaltext von Harry Potter auch beim Rezensenten lesen kann, kaufe ich wohlmöglich das Buch nicht. Der Schaden ist messbar.

Wenn ich aber aus einem Artikel zitiere, und dann noch einen link setze, und dazu auffordere, die Orginalseite zu lesen, ist doch kein Schaden entstanden, sondern ein Gewinn, also mehr Leser. Das sollte das Urheberrecht unterscheiden.

Zudem ist ein Harry Potter Roman kostenpflichtig, währen der TI Text für umsonst in Nezt stand, also warum sollte man daraus nicht zitieren dürfen, ob es jetzt 635 oder 841 Worte waren?

Naja, wir werden sehen, der Anwalt ist beauftragt, der Brief ist unterwegs, wir werden sehen, wie die Gegenseite reagiert, ich kann ja, wenn es euch interessiert berichten.

Ach ja, und "urheberrechstverletzend zitieren", der Bergriff muß ja wohl auch noch erfunden werden. Wir haben ja noch nicht genug Paragraphen. Also entweder ich zitiere, und wahre das Urheberrecht, oder ich mache ein Plagiat, indem ich mich als Autor ausgebe von etwas, was ich nicht geschrieben habe. Also was denn nun?

Kann man dann auch urheberrechtsverletzend gucken, wenn du dir den neuen Paragraphen dann ausgedacht hast?

:cheers: klaus

-- Editiert von klaus33 am 17.11.2015 18:37

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
klaus33
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Ach ja, und was ich hätte, hätte A...bulette, interessiert jetzt im nachhinein keinen mehr. Ich weiss nicht, warum du immer wieder damit kommst.

Die Gegenseite hat meine Seite dokumentiert, und es nützt auch nichts mehr, wenn ich im Nachhinein noch etwas ändere. Ausserdem habe ich die Löschung der Seite als Tausch angeboten, die Sache ruhen zu lassen, wäre für den Gegner die einfachste Lösung.

Es geht um die Frage, ob das so als Zitat durchgeht, oder nicht. Bisher hat noch keiner, trotz allem emotionalen Gewäsch, (ob jetzt Texilkünstler oder nicht oder Barack Obama, oder doch lieber Osama?!? was hat das eigentlich mit dem Thema zu tun?!? auch nur ein einziges Argument gebracht, warum nicht.

:rock: klaus

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Aber es geht doch um die Feststellung, ob ein Schaden entstanden ist oder nicht.


Lies doch bitteschön mal die relevanten Paragraphen des UrhG, etwa §§106 , 97 , 97a UrhG .
Der "Schaden" sind hier die Anwaltskosten der Gegenseite. Ob ein darüber hinaus gehender Schaden entstanden ist, ist irrelevant.

Zitat:
Das sollte das Urheberrecht unterscheiden.


Wir sind hier aber in einem "Was ist die Rechtslage"-Forum und nicht in einem "Wie ich die Rechtslage gerne hätte"-Forum.

Zitat:
also warum sollte man daraus nicht zitieren dürfen, ob es jetzt 635 oder 841 Worte waren?


Weil das UrhG das nun mal nicht erlaubt.

Zitat:
"urheberrechstverletzend zitieren", der Bergriff muß ja wohl auch noch erfunden werden


Nö, den gibt es schon lange.

Zitat:
entweder ich zitiere, und wahre das Urheberrecht, oder ich mache ein Plagiat, indem ich mich als Autor ausgebe von etwas, was ich nicht geschrieben habe. Also was denn nun?


Falsche Dichotomie. Das Zitieren ist, bis auf Ausnahmefälle (!), auch dann untersagt, wenn du dich *nicht* als Urheber des zitierten Werkes ausgibst.

Zitat:
Kann man dann auch urheberrechtsverletzend gucken, wenn du dir den neuen Paragraphen dann ausgedacht hast?


Ich hab's mir ja schon gedacht, daß jemand, der jede dumme rassistische Verschwörungstheorie nachplappert, nicht viel argumentative Fähigkeiten haben kann, aber danke für die Bestätigung.

-- Editiert von JenAn am 18.11.2015 12:30

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