2 verwenden das gleiche Logo

10. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
spixxo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
2 verwenden das gleiche Logo

Hallo,

Ich habe Gestern ein neues Logo entworfen, dass logo habe ich von ein besten Freund von der Seite, sein Logo sieht so aus:
http://gidix.de/images/logo_v2.png


Und mein Logo sieht so aus:
http://spixgroup.de/wp-content/uploads/header.jpg


Ich sagte zu meine Freund das es nicht so gleich aussieht wie deins, aber jetzt droht er mir mit Anzeige, kann mir das was passieren

Soweit ich weiß ist das Logo nicht geschützt

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Soweit ich weiß ist das Logo nicht geschützt


Urheberrechtlich schon. Aber die Logos sind ja auch nicht "gleich", wie du behauptest.

Soll jetzt schon auf ein rausgerissenes Dreieck ein allumfassendes Urheberrecht bestehen? Wohl kaum. Selbst als Marke wäre es wohl noch nicht verwechslungsfähig, da nicht prägend - und Marke hat ja wohl keiner von euch angemeldet.

Was behauptet dein "Freund" dann als nächstes, das Urheberrecht auf die Verwendung eines "X" in einem Logo?


Übrigens: überarbeite mal deinen Sprachgebrauch. In meiner Welt bedrohen sich Freunde nicht gegenseitig mit Strafanzeigen. Nur weil heute jeder Fuzzi am Ende der Welt ein "Facebook-Freund" ist, sollte man das Wort nicht so inflationär gebrauchen. "Kumpel" meinetwegen. Ein echter *Freund* droht nicht, der redet vernünftig und hat Verständnis und ist immer für einen da. Nicht euer Kiddie-"Ich-habe-500-Freunde"-Tralala.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spixxo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also darf ich das Logo weiter verwenden?

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Und der sag immer was von GEISTIGES EIGENTUM


-- Editiert am 10.04.2011 19:57

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#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Nicht jedes Logo ist urheberrechtlich geschützt als Werk, als geistiges Eigentum.

Noch nicht einmal das Logo des Fernsehsenders ARD: Kuckst du da!.

Gruß aus Berlin, Gerd



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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Und der sag immer was von GEISTIGES EIGENTUM


Das ist ja sowieso so ein Unwort aus der Laiensphäre. Schöpfungshöhe ist ja wohl nahe bei Null, zumal ich schon vor 10 Jahren solche Logos gesehen habe; möchte dein "Freund" behaupten, er wäre der erste, der so ein Symbol geschaffen hat?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spixxo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

und das heißt jetzt für mich was?

Darf ich also das Logo weiter verwenden auf mein Schnääpchen Portal

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#6
 Von 
spixxo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

habe jetzt von in eine Lizenz erworben, darf er das eigentlich mit 15 Jahren

Folgendes steht in Lizenz:
http://www.pdfhost.net/index.php?Action=DownloadFile&id=25df43734dc818f1d68f4c1d7cdb0527

OHNE UNTERSCHRIFT

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#7
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Ein Vertrag mit einem 15jährigen ist meist schwebend unwirksam, bis dessen Eltern dem Vertrag zustimmen oder ihn ablehnen.

Mit Erlaubnis der Eltern darf man mit 15 aber auch Lizenzen verkaufen.

Die im Übrigen nicht zu lesen ist bei mir.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#8
 Von 
spixxo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

auch wenn ich nicht bezahle kann da nichts passieren den da sehe ich keine Unterschrift

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

"Der erste Irrtum ist, dass eine Unterschrift unter einen Vertrag müsse. Mit Ausnahme der wenigen Verträge, in denen gesetzlich Schriftform vorgesehen ist, können Verträge grundsätzlich auch mündlich, telefonisch oder im Internet geschlossen werden. Alle diese Verträge sind rechtsgültig (solange sie nicht gegen weitere Vorschriften verstoßen) und können vom Berechtigten auch durchgesetzt werden."
Quelle

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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