Hallo,
Habe vor 8 Monaten einen Welpen ( ohne Papiere) verkauft mit Kaufvertrag wo ausdrücklich drin steht das bei Abgabe des Hundes ich kontaktiert werden muß. Nun hat die Käuferin den Hund ohne mein wissen abgeben.
Welche Rechte habe ich jetzt ? kann ich den Hund wenn mir die neue besitzerin nicht zusagt wieder holen ?
schon im voraus danke für die antworten
zurückholen eines Hundes
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
nur "kontaktieren", was hätte und soll es bringen?
bei einem vertraglich festgesetzten "vorkaufsrecht" würde es sicherlich anders verlaufen.
@cattlemotte:
Vermutlich handelte es sich bei dem Kaufvertrag wieder einmal um einen dieser, zwar gut gemeinten, aber wenig durchdachten, Verträge. Ihre Rechte können sich nur aus dem Vertrag als solches ergeben. Eine gesetzliche Regelung, die Ihnen einen Herausgabeanspruch gegen den neuen Besitzer einräumt, gibt es nicht. Wenn auch der Vertrag keine konkreten Regelungen enthält, haben Sie m.E. keinerlei Möglichkeiten.
Gruß,
Axel
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