zurückholen eines Hundes

2. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
cattlemotte
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
zurückholen eines Hundes

Hallo,
Habe vor 8 Monaten einen Welpen ( ohne Papiere) verkauft mit Kaufvertrag wo ausdrücklich drin steht das bei Abgabe des Hundes ich kontaktiert werden muß. Nun hat die Käuferin den Hund ohne mein wissen abgeben.
Welche Rechte habe ich jetzt ? kann ich den Hund wenn mir die neue besitzerin nicht zusagt wieder holen ?
schon im voraus danke für die antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

nur "kontaktieren", was hätte und soll es bringen?
bei einem vertraglich festgesetzten "vorkaufsrecht" würde es sicherlich anders verlaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@cattlemotte:

Vermutlich handelte es sich bei dem Kaufvertrag wieder einmal um einen dieser, zwar gut gemeinten, aber wenig durchdachten, Verträge. Ihre Rechte können sich nur aus dem Vertrag als solches ergeben. Eine gesetzliche Regelung, die Ihnen einen Herausgabeanspruch gegen den neuen Besitzer einräumt, gibt es nicht. Wenn auch der Vertrag keine konkreten Regelungen enthält, haben Sie m.E. keinerlei Möglichkeiten.

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

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