Ist die Hundesteuer einklagbar?

10. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
m.a.bs
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die Hundesteuer einklagbar?

Hallo,ich hoffe hier finde ich eine Antwort auf eine wichtige Frage.ich wollte wissen ob die Hundesteuer einklagbar ist.ich hatte mal ein Gespräch mit jemanden von der Steuerabteilung und er selbst meinte es wäre nicht möglich diese einzuklagen wie es auch bei nichtzahlung nicht möglich wäre den Hund wegzunehmen,da das Tier kein Pfändbarer gegenstand sei.Ist diese Information richtig,ich möchte damit bestimmt keinen auffordern die Steuer nicht zu tragen,aber es muss ja mit so einem Ausspruch des Mitarbeiters eine nicht soganz Rechtmässige Steuer sein,wenn diese dann doch nicht einklagbar ist.Er meinte hauptsache ist,der Hund würde angemeldet,wenn man das nicht macht,dann ist és eine Steuerhinterziehung,die rechtliche Konsequenzen hätte.Wenn die Hundesteuer nicht einklagbar ist,warum mussten dann soviele Hunde ins Tierheim....recht herzlichen dank für die Antworten,die hoffentlich kommen,evtl mit hinweis auf das Urteil oder wo ich das nachlesen kann

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Der Staat bzw. das jeweilige Bundesland setzt die Hundesteuer gegenüber dem Hundehalter mittels Bescheid, einem sog. Verwaltungsakt, fest bw. durch. Dieser Verwaltungsakt kann gegenüber dem Bürger vollstreckt werden. Der Staat schafft sich dadurch praktisch seinen Titel, den er für die Vollstreckung braucht, selbst; der Bürger muß daher nicht verklagt werden.
Der Bürger wiederum kann, wenn er den Verwaltungsakt für unrechtmäßig hält, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht gegen den V-Akt klagen und dessen Aufhebung beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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