Züchterin verlangt ihr Tier zurück und fordert Sachschaden

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492939-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Züchterin verlangt ihr Tier zurück und fordert Sachschaden

Zu meinem Problem:

Meine Schwester hat vor einer Woche ein Kaninchen aus einer Zucht gekauft. Ich war mit ihr Vorort. Beim Kauf erwähnte die Züchterin nichts von einem Kaufvertrag und legte uns auch keinen vor. Jetzt ist es so, dass sich das Kaninchen mit unserem anderen einfach nicht versteht und wir es auf einer online Plattform verkaufen wollten. Die Züchterin hat dies gesehen und fordert auf, dass wir ihr das Tier übergeben und bittet um die Daten meiner Schwester um diese anzeigen zu können. ( Sie hat sich angeblich strafbar gemacht, weil sie das Vorkaufsrecht nicht beachtet hat.) Jetzt meine Fragen : Muss meine Schwester ihr die Daten geben ( Anschrift, Geburtsdatum etc.) ? Und muss sie eine Anzeige befürchten, da sie ja überhaupt keinen Vertrag erhalten hat beim Kauf?

Danke für die Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

1. es gibt hier kein Vorkaufsrecht. Und wenn dann könnte die Züchterin es erst dann geltend machen, wenn es bereits einen Kaufvertrag gibt-
2. das nicht beachten des Vorkaufsrecht ist keine Straftat
3. Nein, die Daten muss niemand heraus geben


Ich würde die Züchterin und ihr Geschreibsel jetzt erst mal ignorieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb492939-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke für die Antwort. Sie versucht jedoch jetzt bei der Polizei und bei Ebay die Daten meiner Schwester raus zu finden. Kann sie das so einfach ?

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#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigungen und Verleumdung etc. pp.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von fb492939-23):
Sie versucht jedoch jetzt bei der Polizei und bei Ebay die Daten meiner Schwester raus zu finden. Kann sie das so einfach ?

Also eBay ist da sehr verschlossen und wird in der Regel erst aufgrund von Gerichtsbeschlüssen aktiv und die Polizei wird ihr da auch keine Auskunft geben.



Zitat (von TidoZett):
Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigungen und Verleumdung etc. pp.

Da beides noch gar nicht stattgefunden hat, sollte man sich damit noch etwas zurückhalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Was für einen Sachschaden fordert die Züchterin eigentlich? Vielleicht kann man ihr ja bei dieser Forderung entgegenkommen? :devil: :fight:

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