Wer haftet bei bei Nichteinhaltung von Hinweisen?

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)
Wer haftet bei bei Nichteinhaltung von Hinweisen?

Folgendes. Wir haben einen Welpen geholt. Mittlerweile ist er fünf Monate alt, und kommt so langsam ins Pflegelalter. Nachdem er bereits auf offener Straße vor den fahrenden Autos umhergelaufen ist, wird das Gartentor geschlossen gehalten. Wir haben auch umgehend ein Hinweisschild ans Tor angebracht, dass hier ein freilaufender Hund ist, und das Tor geschlossen zu halten ist.
Nun haben wir zur Zeit Baustelle - die Arbeiter kommen früh mit ihren Dienstfahrzeug, bleiben den ganzen Tag über da, und lassen permanent das Tor offen. Beim Chef wie beim Personal stoße ich auf taube Ohren. Im Gegenteil, ich bekomme auf meinem eigenem Grund und Boden einen Anpfiff vom Chef, wenn ich das Tor immer wieder zu mache. Der Chef kommt am Tag mal für ne halbe Stunde, guckt und überprüft die Baustelle, und verschwindet wieder. Hab ihm gesagt, da er weder was liefert noch Werkzeug bringt, soll er eben hochlaufen, wenn es ihm zu viel ist, das Tor zuzumachen.
Am Freitag war es fast wieder so weit, das Tor wurde nach Feierabend offen gelassen, und der Hund war gleich wieder auf dem Weg zur Straße, konnte ihn aber noch zurück rufen.

Abgesehen vom Verlust des Hundes könnte es auch zu schweren Unfällen kommen. Kann ich dem Chef der Firma unter die Nase reiben, dass dann er haftet, wenn er oder sein Personal wegen Nichtbeachtung der Hinweise das Tor offen lassen?

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

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18 Antworten
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#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Nö...
Verantwortlich für den Hund sind Sie als Besitzer, so mal Sie ja mittlerweile wissen, dass das Tor öffters offen steht.

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#2
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Vom Prinzip her ja - aber ich denke, mein Grund, meine Regeln. Und oberste Regel ist nun mal an das Personal, dass das Tor zu zu sein hat. Paketdienst hält sich ja auch dran......... DHL traut sich gar nicht, hoch zu fahren, und trägt lieber das Paket zu Fuß hoch.

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Im Gegenteil, ich bekomme auf meinem eigenem Grund und Boden einen Anpfiff vom Chef, wenn ich das Tor immer wieder zu mache.


Und das lässt Du Dir bieten? Atemübung. Stell Dich vor den Spiegel, Brust raus: Was fällt Ihnen eigentlich ein?! Wenn Sie weiter für mich hier arbeiten möchten, gewöhnen Sie sich gefälligst etwas Anstand an. Schreien Sie mich nie wieder auf meinem eigenen Grundstück an! So, klare Ansage: Das Tor bleibt zu. Wenn Ihnen das nicht gefällt, suche ich mir einen anderen Dienstleister. Sie dürfen jetzt wieder an die Arbeit gehen."


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#4
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Das hätte er wohl gerne - er hat sich gründlich verrechnet, und da er ortsansässig ist, kann er sich auch schlecht rausreden.

Bisher lief die Baustelle auch halbwegs gut. Und da er zusätzlich 6 Monate später gekommen ist als vereinbart, also wäre er pünktlich gekommen, wäre gar kein Hund da gewesen, wo ich noch weniger Verständnis aufkommen lassen kann.

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Tja, ohne ordentliche Ansage von Dir wird das nix. Wenn der "Chef" es darauf anlegt, von Dir geschasst zu werden...

Ich würde mich trotzdem von keinem Lieferanten auf meinem Grund anpflaumen lassen. :-)

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Kann man das Tor abschließen? Vielleicht hilft das?

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#7
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Leider ist es kaputt........ ich kann es nur zuketten, um abzuschließen, aber dann kommt auch keiner durch die Tortür hoch.

Am Tor hängt ein Schild "Achtung - freilaufender Hund! Tor geschlossen halten"

Mir geht es einfach darum, kann ich ihm mit rechtlichen Grundlagen unter die Nase reiben, dass ich ihn belangen kann, wenn er sich meint, darüber hinweg setzen zu können?

-- Editiert Teddyknuddel am 13.01.2014 17:05

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#8
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
kann ich ihm mit rechtlichen Grundlagen unter die Nase reiben


Das bringt IMO aus mehreren Gründen nichts.

Erstens gibt es zwar eine rechtliche Grundlage (Unterlassungsanspruch gegen Besitzstörung), aber du glaubst nicht im Ernst, ein Handwerker, der so drauf ist wie in deinem Beispiel, würde mit dir über juristische Fragen diskutieren wollen/können? Solche Leute reagieren auf juristische Argumente erst recht schroff und uneinsichtig.

Zweitens müßtest du im Streitfall auch nachweisen, wer denn dein Tor hat offen stehen lassen. Schon daran dürfte es in der Regel scheitern (und du wirst nicht im Ernst behaupten wollen, es sei z.B. einfacher/sinnvoller, eine Überwachungskamera anzubringen als den Hund einfach anzuleinen - von der sinnlosen Aufblähung der Sache mal abgesehen).

quote:
ich bekomme auf meinem eigenem Grund und Boden einen Anpfiff vom Chef, wenn ich das Tor immer wieder zu mache


Dann ignorierst du das halt gepflegt und machst es weiterhin immer wieder zu. Ist er der Boss oder du?

-- Editiert TheCat am 14.01.2014 17:20

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#9
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wäre es für alle Beteiligten nicht besser, wenn der Hund während der Bauzeit nicht ohne Aufsicht nach draußen darf?
Schließlich kann er sich ja auch auf der Baustelle verletzen oder Schaden anrichten...


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#10
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich habe denen jetzt einfach rotzfrech unter die Nase gerieben, dass, wenn was passiert, ich selber auf der sicheren Seite bin, die Haftpflicht aber später auf die Bauarbeiter zurückkommen würde. (Ob das stimmt, ist natürlich ne andere Frage, aber sie haben es geschluckt).

Natürlich ist der Hund nie ohne Aufsicht draußen. Aber wenn z.B. der Paketdienst kommt, und wieder abfährt, dann rennt der hinterher, und bei so nem Hund kann vielleicht Spitzensportler mit halten, aber nicht so ein Dickerchen wie ich.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ob Du rotzfrech bist oder nicht, das ändert nichts an der Rechtslage. Ich hätte es als Bauarbeiter auch geschluckt. Ist doch wurscht, was Du da sagst. Die Rechtslage ist einfach anders.

Hoffentlich hast Du eine gute Hundeversicherung.

Und wie wärs mit einer Hundeschule?

wirdwerden

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#12
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Zum einem ist er bereits in der Hundeschule, aber jeder der selber mit Hunden zu tun hat, weiß, dass die Hunde nicht nur eine Phase des Flegelalters haben, nein, es sind mehrere Perioden.
Und natürlich ist er versichert, eine ordentliche Hundeschule nimmt keinen ohne Versicherung auf.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Dann schmeiß die Bauarbeiter doch raus, wenn sie sich nicht an Deine Regeln halten, und such Dir andere.

Aber Du haftest für Deinen Hund und musst Dich jedes Mal, wenn Du ihn im Garten rennen lässt, vergewissern, ob das Tor wirklich zu ist.

Und so ganz, ehrlich gesagt, versteh ich rein menschlich Dein Verhalten auch nicht. Ich habe 2 Katzen und wenn hier mal Handwerker kommen, dann sperre ich notgedrungen die Katzen weg oder hab sie nonstop im Auge. Weil ich a) nicht will, dass sie entwischen können durch die Wohnungstür und b) ich auch Verständnis habe, dass nicht alle mit Tieren können und das sicher stören würde, wenn meine Katzen da rumspringen, während der Klempner mir den Wasserhahn repariert.

Und bei dem Tor, wenn Dein Hund da gerade im Garten ist, wenn jemand kommt. Da könnte es passieren, dass derjenige das Tor öffnet. Reinfährt. Und schon ist der Hund weg. Noch bevor derjenige dazu kommt, das Tor zu schließen. Was denkst Du, wer dann haftbar ist, wenn der Hund dann einen Schaden anrichtet? Tut mir leid, aber wenn ich eine Baustelle habe, wo öfter mal Leute kommen und gehen, dann muss ich eben in dieser Zeit mein Tier besser beaufsichtigen oder notfalls in dieser Zeit gar nicht mehr frei im Garten laufen lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich bin schon die ganze Zeit dran, dass der eine Oberspezialist abgezogen wird.
Der Hund ist permanent im Garten im Auge. Einmal kam jener Oberspezialist, der Hund rannte auf die eine offene Gartentür zu, und der Depp stand da wie eine Ölgötze..... Bis meine Frau geschrien hat, dass er sofort die Tür zu machen soll........ und danach meinte er, meine Frau belehren zu können, dass sein 4 Monate alter Hund sitzen bleibt, wenn er "SITZ" sagt...... klar...... seit neuestens geht der Hundeflüsterer aber selbst zur Hundeschule.... klappt wohl doch nicht so ganz, wie er es gerne hätte und braucht nun selber Hilfe.

Der Hund ist, wie mehrfach erwähnt, unter ständiger Aufsicht - ich gehe auch täglich mit ihm Gassi (einem jungen Hund sollte man aber keine ZweiStundenSpaziergänge antun), aber er muss auch mal springen können - im kontrolliertem Umfeld - und da gehört ein geschlossenes Tor dazu.

Ich hab es jetzt ganz einfach gemacht - ich bin nicht verpflichtet, den Bauarbeitern Getränke und Kaffee zu stellen. Wollen sie es weiterhin haben, dann sollen sie einfach darauf achten, dass das Tor zu ist - ist das ein Problem, sollen sie in Zukunft sich ihr Zeug selber kaufen.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Sache ist doch ganz einfach. Du stellst Dich quer vor das Einfahrtstörchen während der Hund rumhüppt, dann kann niemand das Törchen öffnen, und gut ist.

Und "Aufsicht" wird anders definiert. Nämlich so, dass man Blödsinn von Kindern/Tieren verhindert. Nicht, dass man zuguckt und andere Leute anbrüllt, die vor Schreck erstarren, weil ein Hund auf sie zugerannt kommt.

wirdwerden

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#16
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Ich hab es jetzt ganz einfach gemacht - ich bin nicht verpflichtet, den Bauarbeitern Getränke und Kaffee zu stellen. Wollen sie es weiterhin haben, dann sollen sie einfach darauf achten, dass das Tor zu ist - ist das ein Problem, sollen sie in Zukunft sich ihr Zeug selber kaufen.


LOL. Das ist ein hartes Los...

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#17
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Nun, mir geht es nicht darum, Recht zu haben - ich will einfach nur, dass nix passiert

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dann stellst Du Dich halt vor das Tor, so dass es niemand öffnen kann. So einfach ist das.

wirdwerden

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