Weideunterstand pflicht?

6. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Onno
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)
Weideunterstand pflicht?

Hallo,

kennt sich vielleicht jemand damit aus? Habe folgende Frage:
Wenn man Pferde/ Ponys den Sommer über 24 Stunden am Tag auf der Weide hält, ist es dann für den Halter PFLICHT für einen Weideunterstand in Form von Bäumen, Büschen oder festen Weidehütten zu sorgen?
Das es für die Tiere natürlich von Vorteil ist, wenn sie einen Witterungsschutz haben weiß ich, aber ist es PLICHT, also GESETZLICH vorgeschrieben?

Danke für Eure Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass die Bereitstellung eines Unterstandes konkret vorgeschrieben ist. Allerdings ist der Pferdehalter - lt. §§ 1 und 2 Tierschutzgesetz - verpflichtet, seine Tiere so unterzubringen, dass den Tieren u.a. kein Schaden entsteht. Unter Berufung auf diese §§ werden m.E. die Behörden die Schaffung eines entsprechenden Witterungsschutzes verbindlich vorschreiben.

Darüber hinaus gibt es die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" , ausgearbeitet von der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung. Dort heißt es unter Nr. 1.7, 2. Absatz: "Werden Pferde auf Weiden gehalten, muss Ihnen die Möglichkeit zum Aufsuchen eines geeigneten Witterungsschutzes gewährst werden.....
Falls kein natürlicher Witterungsschutz vorhanden ist, muss erforderlichenfalls ein geeigneter künstlicher Schutz zur Verfügung stehen. So kann im Sommer ein Schutz vor intensiver Sonnenstrahlung ausreichen. Im Winter ist ein Schutz gegen Wind und Niederschlag sicherzustellen. Aus Hygienegründen muss der Boden bei fest erstelltem Witterungsschutz trocken sein und sauber gehalten werden.
Die Fläche des Witterungsschutzes soll so groß sein, dass sich dort alle Pferde gleichzeitig aufhalten können......"


Auch wenn diese Leitlinie keinen Gesetzesrang hat, orientieren die zuständigen Behörden sich daran. Aus diesem Grund beantworte ich die Frage nach der Notwendigkeit eines Unterstandes mit einem eindeutigen ja. ;)

Gruß,

Axel

-- Editiert von AxelK am 08.08.2005 09:52:08

-- Editiert von AxelK am 08.08.2005 09:53:15

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