Was ist erlaubt, um den eigenen Hund zu schützen?

14. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chatita
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist erlaubt, um den eigenen Hund zu schützen?

Ich möchte gerne wissen, wie weit man gehen darf, um den eigenen Hund zu schützen. Hintergrund: Die Nachricht ging ja rum in Windeseile, dass vor einigen Monaten im offiziellen Hundeauslaufgebiet im Grunewald (Berlin) "Kampfhunde" in einen Kampf mit zwei anderen Hunden verwickelt waren und diese sogar getötet hatten. Ich wollte nun wissen, ob es in solchen Ausnahmesituationen, in denen man richtig Angst um den eigenen Hund haben muss, es erlaubt wäre, z.B. Pfefferspray oder sogar einen Taser einzusetzen, um den eigenen Hund zu befreien. Gibt es sowas wie einen Paragraphen, der eine solche Aktion als "Notwehr" rechtfertigt? Ich rede jetzt nicht von einem kleinen Geraufe, sondern von einer Situation, in der das Leben eines Tieres auf dem Spiel stehen kann aufgrund der Vehemenz des Kampfes. Normal sozialisierte Hunde sind sehr wohl in der Lage, einen Kampf selbst zu beenden. Leider jedoch sind extrem starke Rassen sehr oft im Besitz von völlig unfähigen Leuten, oftmals gehalten in mangelnden Konditionen, und daher weder physisch und geistig ausgelastet, noch entsprechend sozialisiert. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Hätten die Besitzerinnen der beiden getöteten Hunde im Grunewald diese durch z.B. einen Taser retten dürfen? Danke und Gruss, Sylvia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Hunde sind rechtlich (leider) "Sachen" gleichgestellt. Wenn also eine fremde "Sache" droht deine eigenen "Sachen" kaputt zu machen, dann wäre es für mich überhaupt keine Frage, dass ich die fremde "Sache" kaputt machen würde. Dazu brauche ich keinen §. Und ja, selbstverständlich darfst du deine eigenen "Sachen", mit angemessenen Mitteln, schützen. Als angemessen würde ich im geschilderten Fall alles legal zu erwerbende ansehen was geeignet wäre die eigenen Vierbeiner zu schützen.

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zur Abwehr eines akuten Angriffs auf Dich oder etwas, das Dir gehört, darfst Du sogar alles (nicht nur legal zu erwerbende) angemessene einsetzen, um den Angriff zu beenden. Allerdings kann es durchaus rechtlich problematisch sein, wenn Du mit etwas illegalem kontrolliert wirst, wenn Du gerade keinem akuten Angriff ausgesetzt bist.

Beispiel: Während ein Kampfhund Deinen Kuschelmops angreift, dürftest Du in der Situation der akuten Notwehr den Kampfhund mit einer Pistole erschiessen - und zwar unabhängig davon, ob Dir die Pistole gehört oder Du zum Tragen derselben berechtigt bist.

Wirst Du beim Parkspaziergang aber kontrolliert und trägst eine Waffe bei Dir, zu dessen Führung Du nicht berechtigt bist, zieht das sehr empfindliche Strafen nach sich.

Soweit ich weiß, sind Taser ebenfalls Waffen, zu deren Führung man berechtigt sein muss - das Beispiel ist da also auch darauf anwendbar. Pfefferspray zur Tierabwehr darf meines Wissens nach getragen werden.

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