Verstorbenes Tier + Arztkosten ersetzen?

9. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
NurEinWort
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Verstorbenes Tier + Arztkosten ersetzen?

Hallo

Ich habe vor 7 Wochen ein Tier verkauft, welches zu dem Zeitpunkt augenscheinlich gesund war.

Nach einigen Wochen zeigen sich doch erste Anzeichen einer Krankheit, welche vom neuen Besitzer auch behandelt wurden.

Leider musste das Tier schlussendlich eingeschläfert werden.

Es sollte auf raten bezahlt werden, nur ca 1/3 des Kaufpreises wurden bisher entrichtet.

Der Verkäufer fordert nun, ich solle ihm den bereits gezahlten Betrag zurückzahlen, sowie die Krankenhausrechnung (über 600€) zur Hälfte übernehmen.

Ich bin kein Züchter, sondern es handelte sich um einen Privatverkauf mit Vertrag (um die Zahlung zu sichern), im Vertrag steht nichts was "Garantie" oder Ersatzansprüche regeln würde.

Ich wollte dem Käufer entgegenkommen, und ihm den laut Vertrag ausstehenden Betrag erlassen (welcher nahezu so hoch war wie die Arztkosten), doch ver Käufer lehnte ab und verblieb bei seiner Forderung.

Wer ist in diesem Fall im Recht, wie soll ich verfahren?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.10.2009 16:47:35
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NurEinWort
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

UPDATE

ich habe mit den Vertrag nochmal genau durchgelesen, und ein Punkt lautet:

Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Übernehmer des Tieres gegenüber dem Übergeber das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort sowie die erforderlichen Impfungen regelmäßig und auf eigene Kosten vornehmen zu lassen.

Das bedeutet doch, dass ich nicht mit den fälligen Arztkosten belastet werden kann.

Ich habe die Paragraphen überflogen, und vermute zu erkennen (bitte verbessert mich wenn ich mich irre, ich bin Laie!) dass, wenn o.g. zutrifft, ich die Arztkosten nicht zu tragen habe, und dass ich, wenn ich keinen Ersatz leisten kann (ein neues Tier), der Käufer höchstens von seinem Kaufvertrag zurücktreten kann, sodass ich ihm dden bereits gezahlten Teilbetrag zurückzahlen müsste,

oder bei einer Minderung den Gesamtpreis auf z.B. den bereits gezahlten Teilbetrag mindern kann.


Ich danke für diese schnelle und informative Antwort, nun weiß ich was auf mich zukommen könnte, aber mache mir imemrnoch Sorgen.

Vielen Dank für die Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

an was für einer Krankheit ist denn der Hund gestorben? War es eine Erbkrankheit oder eine Krankheit welche auf Grund fehlender Grundimpfungen aufgetreten ist?

Oder war es eine Krankheit nach dem Motto dumm gelaufen, falsche Haltung, falscher Ernährung, Unfall usw..


Als Beispiel,
Wenn du deinen Jahreswagen verkaufst und der Neueigentümer sagt nach 8 Wochen er hat einen Kolbenfresser würdest du dann die Werkstatt bezahlen?

-- Editiert am 12.10.2009 11:11

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Ich würde dem nichts zahlen! Erstens steht es ja schwarz auf weiss in dem Vertrag das der Käufer alle Tierarztkosten zu tragen hat und zweitens kann man ja bei einem Lebewesen eh keine Gewährleistung geben. Der einzige Fall wo man den VK belangen könnte wäre meiner Meinung nach wenn das Tier ( nachweislich ) vorher schon krank war und der VK das verschwiegen hätte.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Sehe ich auch so.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
zweitens kann man ja bei einem Lebewesen eh keine Gewährleistung geben


Im juristischen Sinne schon.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pferdenarr
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

normalerweise hat man in einem Vertrag immer drin stehen - Kosten und Gefahr gehen bei Übergabe an den Käufer über - damit ist man immer raus aus der Haftung. .
Ausser , es waere nachweisbar , dass die Krankheit schon da war !

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Gewährleistung bedeutet in den ersten 6 Monaten das der Vk dem K beweisen muss das er selber Schuld ist. Bestand also ne Erbkrankheit gibts Gewährleistung, ist der an einer Erkältung verstorben nicht.

Gewährleistung kann man bei einem Privatverkauf auch ausschliessen, das muss man eben machen

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Gewährleistung bedeutet in den ersten 6 Monaten das der Vk dem K beweisen muss das er selber Schuld ist."

Aber doch nicht bei einem Privatverkauf.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Aber doch nicht bei einem Privatverkauf.


Aber sicher doch !
K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

-- Editiert am 26.10.2009 10:38

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Können Sie hierfür auch eine gesetzliche Begründung nennen?

Insbesondere dafür, dass die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs nunmehr auch auf Privatkäufe anwendbar sind?

-- Editiert am 26.10.2009 11:22

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Mustermann, da verwechselst du was und ihr redet aneinander vorbei.

Daß der Privat-VK Gewährleistung geben muß, wenn er sie nicht ausschließt, ist klar.

Falsch ist deine Behauptung, beim privaten (!) VK greife die im Verbrauchsgüterkauf geltende Beweislastumkehr, nach der der VK in den ersten 6 Monaten beweisen muß, daß der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

Richtig ist, daß beim privaten VK der K vom ersten Tag an beweisen muß, daß der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ snoop pooper scoop,

Ihre Ausführungen sind vollkommen zutreffend.

Wenn mustermann der Meinung ist, dass es bei Privatkäufen eine Beweislastumkehr gibt, hat er den entsprechenden Nachweis zu führen (was ihm aber mangels gesetzlicher Grundlage nicht gelingen kann).

Inwiefern sein Link dabei helfen soll ist mir nicht nachvollziehbar.

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