Hallo zusammen
Folgender Fall Person a hat eine freilaufenden Kater dieser kommt aber seit letzten Jahr Mai nicht mehr zurück
Beim suchen des katers hat sich heraus gestellt das er sich 1km entfernt befindet Person a hat mehrmals probiert den Kater ohne Erfolg einzufangen, er ging immer wieder an den anderen Ort zurück dort füttern mehrer Personen Katzen und jetzt zum Problem Person a hat heute von Person b die selber 10 Katzen hat eine Tierarztrechnung bekommen weil der Kater angeblich eine ihrer Katzen angegriffen hat. Was nun Person a hat nach 6 Monaten aufgegeben den Kater zurück zuholen.
Dazu kommt noch das 2 von den 3 rechnungen auf jemand fremden ausgestellt sind.rechnungshöhe ca. 1200€ muss Person a zahlen oder kann man BGB 959 anwenden.
Tierhalterhaftung obwohl katze entlaufen
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Zitatkann man BGB 959 anwenden. :
Nö, Person A wollte das Eigentum ja nicht aufgeben...
Zitatweil der Kater angeblich eine ihrer Katzen angegriffen hat. :
Das würde sie erst mal beweisen müssen ...
ZitatDazu kommt noch das 2 von den 3 rechnungen auf jemand fremden ausgestellt sind :
Bedeutet was genau?
Erstmal würde ich das ganze nicht kommentieren und mit der Person nicht darüber kummunizieren.
Die arztrechnungen waren 2 auf jemand wo anders wohnhaft in Rechnung gestellt wohl ein bekannter oder Bürge da Person b wohl ständig offene tierarztrechnung hat und dafür auch Geld in Facebook sammelt Beweis liegt mit Screenshot vor
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Zitat1200€ muss Person a zahlen oder kann man BGB 959 anwenden. :
Nö, die Dame muss ja erst mal beweisen, dass Ihre Katze verantwortlich war.
Und noch etwas: Katzen gelten als Nutztiere und sind normalerweise in der privten Haftpflicht mit versichert.
wirdwerden
ZitatUnd noch etwas: Katzen gelten als Nutztiere und sind normalerweise in der privten Haftpflicht mit versichert. :
Also ich hab jetzt diverse Versicherungsbedingungen durchgelesen... in keiner Privathaftpflicht sind Nutztiere versichert (was ja auch keinen Sinn macht, denn Nutztiere sind in der Regel gewerblich). Katzen fallen bei mir unter "zahme Haustiere (z. B. Hauskatzen)". Aber bei denen greift die Haftpflicht.
Ob Nutztiere ausdrücklich genannt sind, das mag unterschiedlich sein. Auch wie sie genannt werden. Aber, Fakt ist, dass sie mit versichert sind. Und Freigänger laufen nun mal nicht unter zahmen Haustieren, sondern unter halbwilden Nutztieren. Macht aber letztlich keinen Unterschied.Sie sind versichert, es sei denn, die Versicherung unterscheidet zwischen Freigängern und Wohnungskatzen.
wirdwerden
"Nö, Person A wollte das Eigentum ja nicht aufgeben..."
Das ist eine doch eine steile Behauptung, oder nicht? Seit bald einem Jahr hat man nicht einmal mehr versucht, die Katze zurückzuerlangen.
ZitatDas ist eine doch eine steile Behauptung, oder nicht? :
Nö, denn
ZitatPerson a hat mehrmals probiert den Kater ohne Erfolg einzufangen, :
nirgendwo steht, das man auch Erfolg haben muss ...
Und die Versuche vor bald über einem Jahr eingestellt.
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