Liebe 1-2-3'ler,
habe folgende Problem:
Ich hatte mal ein Katerchen. Die Mieter aus dem Erdgeschoss fütterten ihn vor über 2 Jahren an und er kam nie wieder zu mir und verbrachte von da an sein Leben im Erdgeschoss und draußen.
Anfang letzten Jahres wurde er krank.
Die Mieter liesen den Kater vom Tierarzt abholen und behandeln ohne mein Einverständnis. Die Rechnung läuft auf der ihr Namen. (Über 550€ Behandlungskosten) - Der Kater ist 2 Wochen danach gestorben.
Nun wollen die Mieter seit längerem Geld von mir das ich die ganze Rechnung bezahle. Ich weigere mich bisher wehement.
Nun wollen sie einen Anwalt einschalten.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Muss ich letztendlich zahlen?
Danke für eure Hilfe
Tierarztrechnung - Muss ich letztendlich zahlen?
9. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 9. Oktober 2010 | 13:52
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 5x hilfreich)
Tierarztrechnung - Muss ich letztendlich zahlen?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2010 | 20:51
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
da mach dir mal keine Sorgen! Du hast den Tierarzt nicht beauftragt!
Gerade Katzen suchen sich ihr zu Hause aus - also ist auch derjenige der den Tierarzt beauftragt hat, für die Rechnung zuständig. Lass deren Anwalt ruhig mal einen Brief schreiben! Du bist auf keinen Fall für die Rechnung zuständig!
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