Straftatbestand Tierquälerei?

7. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Melon Pear
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftatbestand Tierquälerei?

Hallo! Mich würde mal interessieren, wo Tierquälerei im rechtlichen Sinne anfängt und unter das Tierschutzgesetz fällt.
Die Hundeschule Berensmann (www.berensmann.de) bildet sogenannte Schutzhunde mit Starkzwang-Methoden aus. Auf der Webseite sind die entsprechenden Video-Streams zu finden (z.B. dieser hier: http://www.berensmann.de/?download=bosz_schhd_dsl.WMV ). Mich schauderts wenn ich diese schreienden, wimmernden und weinenden Hunde sehe und höre und ich wünschte, es wäre verboten ...
Ist das vielleicht sogar so? Wer kennt sich aus?
Danke für Infos,
M.P.

-- Editiert von Melon Pear am 07.06.2006 00:42:11

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Was verstehst du denn unter Starkzwangmethoden?

Ich persönlich halte zwar insgesamt überhaupt nichts von Schutzhundeausbildungen; zumindest nicht für Privatleute. Verboten sind diese allerdings leider nicht. Ganz im Gegenteil, einige Zuchtverbände schreiben diese sogar vor. In dem Video, welches Du hier als Link eingestellt hast, vermag ich jedenfalls nichts zu erkennen, was auf übermäßige und damit verbotene Härte bei der Ausbildung schließen läßt.

Gruss,

Axel.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.964 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen