Hallo! Mich würde mal interessieren, wo Tierquälerei im rechtlichen Sinne anfängt und unter das Tierschutzgesetz fällt.
Die Hundeschule Berensmann (www.berensmann.de) bildet sogenannte Schutzhunde mit Starkzwang-Methoden aus. Auf der Webseite sind die entsprechenden Video-Streams zu finden (z.B. dieser hier: http://www.berensmann.de/?download=bosz_schhd_dsl.WMV ). Mich schauderts wenn ich diese schreienden, wimmernden und weinenden Hunde sehe und höre und ich wünschte, es wäre verboten ...
Ist das vielleicht sogar so? Wer kennt sich aus?
Danke für Infos,
M.P.
-- Editiert von Melon Pear am 07.06.2006 00:42:11
Straftatbestand Tierquälerei?
7. Juni 2006
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Frage vom 7. Juni 2006 | 00:40
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftatbestand Tierquälerei?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2006 | 17:58
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
Was verstehst du denn unter Starkzwangmethoden?
Ich persönlich halte zwar insgesamt überhaupt nichts von Schutzhundeausbildungen; zumindest nicht für Privatleute. Verboten sind diese allerdings leider nicht. Ganz im Gegenteil, einige Zuchtverbände schreiben diese sogar vor. In dem Video, welches Du hier als Link eingestellt hast, vermag ich jedenfalls nichts zu erkennen, was auf übermäßige und damit verbotene Härte bei der Ausbildung schließen läßt.
Gruss,
Axel.
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