Schutzvertrag und Eigentum am Tier

22. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
C123123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Schutzvertrag und Eigentum am Tier

Hallo,

nehmen wir an, Person A hat von Person B 2 Wellensittiche bekommen. Der Schutzvertrag beinhaltet neben ein paar ziemlich haltlosen Haltungsvorschriften auch, dass er Tierhalter im Sinne des § 833 BGB wird.

Ist A damit Eigentümer geworden oder nur Besitzer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C123123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Es ist übrigens kein Geld geflossen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Der Vogel wurde also verschenkt, da ja kein Geld geflossen ist?
Ob er nun Eigentümer oder Besitzer oder beides geworden ist, weiß ich nicht da ich den Vertragsinhalt nicht kenne.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von C123123):
Hallo,

nehmen wir an, Person A hat von Person B 2 Wellensittiche bekommen. Der Schutzvertrag beinhaltet neben ein paar ziemlich haltlosen Haltungsvorschriften auch, dass er Tierhalter im Sinne des § 833 BGB wird.

Ist A damit Eigentümer geworden oder nur Besitzer?


Da musste ich jetzt aber schmunzeln ... sind das Kampfsittiche??

Zitat:
§ 833
Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen
.

0x Hilfreiche Antwort

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