Hallo,
nehmen wir an, Person A hat von Person B 2 Wellensittiche bekommen. Der Schutzvertrag beinhaltet neben ein paar ziemlich haltlosen Haltungsvorschriften auch, dass er Tierhalter im Sinne des § 833 BGB
wird.
Ist A damit Eigentümer geworden oder nur Besitzer?
Schutzvertrag und Eigentum am Tier
22. Juli 2016
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2016 | 13:49
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 5x hilfreich)
Schutzvertrag und Eigentum am Tier
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juli 2016 | 14:27
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 5x hilfreich)
Es ist übrigens kein Geld geflossen.
#2
Antwort vom 25. Juli 2016 | 13:14
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
Der Vogel wurde also verschenkt, da ja kein Geld geflossen ist?
Ob er nun Eigentümer oder Besitzer oder beides geworden ist, weiß ich nicht da ich den Vertragsinhalt nicht kenne.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Tiere, Tierrecht, Tierkaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Juli 2016 | 22:56
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatHallo, :
nehmen wir an, Person A hat von Person B 2 Wellensittiche bekommen. Der Schutzvertrag beinhaltet neben ein paar ziemlich haltlosen Haltungsvorschriften auch, dass er Tierhalter im Sinne des § 833 BGB wird.
Ist A damit Eigentümer geworden oder nur Besitzer?
Da musste ich jetzt aber schmunzeln ... sind das Kampfsittiche??
Zitat:§ 833
Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Und jetzt?
Schon
266.911
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten