Schutzverträge

13. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
renate_R
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 50x hilfreich)
Schutzverträge

Weiss jemand, ob es Gerichtsurteile gibt bezüglich der Schutzverträge für Tiere.

Mein Anwalt wusste es nicht, glaubt aber, das die Verträge vor Gericht keinen Aussicht auf Erfolg haben.

Ich wüßte gerne, ob so ein Fall schon mal vor Gericht verhandelt worden ist. Die meisten Tierschutzvereine sind über die rechtliche Seite auch nicht informiert, bzw wussten es auch nicht.

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tierheimhbs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo

Wir haben für unseren Verein auch sehr gute Schutzverträge, die die Tiere eigentlich für alles absichern.
Aber da wir unsere Vorkontrollen sehr genau und gut machen, haben wir die Verträge noch nie in Frage stellen müssen. Geschweige denn sind vor Gericht gegangen.
Warum was ist los?
Vielleicht kann dir jemand Rat geben.

Gruß Frauke

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
renate_R
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 50x hilfreich)

Wir haben vor einem Jahr einen Hund von einer Tierschutzorganisation bekommen. Der Hund ist nun Teil unseres Lebens.
Wir habe etwas naiv einen Vertrag unterschrieben, der unter anderem besagt, dass wir den Hund nicht weitergeben dürfen.
Wenn dieser Fall aus irgendwelchen Gründen auftreten sollte (ich hoffe nicht) dann werden wir den Hund nicht an die Organisation zurückgeben, sondern einen eigenen Platz für den Hund suchen. Notfalls bezahle ich auch die Futterkosten für den Hund. Ich will einfach nur selber bestimmen können, was notfalls aus meinen Hund wird. Laut Vertrag ist das nicht möglich.

42x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tierheimhbs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo

Den Hund einfach weiter zu geben ist bei uns auch verboten.
Aber ich denke ein TSV findet sicher besser und schneller eine neue Stelle für den Hund, da die lange Erfahrung haben in Hundevermittlung. Aber lassen sie es einfach nicht so weit kommen, ich würde mir einen Hund auch nur dann anschaffen wenn ich 100% weiß ich hab ihn bis zum Lebensende.
Da versteh ich viele Züchter nicht gehen nur nach dem Geld und geben einer 80 Jahre alten Oma noch einen Welpen.
Wie dumm ist das denn?

Gruß Frauke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

seltsame aussage. wie soll sich denn jemand 100% sicher sein? dann dürfte ich ja nicht mal mehr aus dem haus zum gassi gehen, ich könnte ja überfahren werden...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
renate_R
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 50x hilfreich)

Das Fragen haben sich für uns auch erledigt.
Wir haben den Vertrag vom Anwalt prüfen lassen.
Laut Vertrag ist der Hund unser Eigentum. Der Vorbesitzer hat sich das Eigentum an dem Hund nicht explizit sichern lassen. Vor Gericht hat er keine Chance, sagt der Anwalt.
Die meisten Schutzverträge haben vor Gericht keinen Bestand.
Wir können den Hund also geben, zu wem wir wollen.
Vielen Dank für die Antworten.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RoteZora67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,
wir hatten auch einen Hund mit Schutzvertrag. Einen derartigen Vertrag würde ich heute nicht mehr unterschreiben.
Behält der TSV sich doch das Eigentum vor, bin ich lediglich Besitzer und habe alle Pflichten, aber kein einziges Recht. Da brauch nur mal ein Nachbar anzukommen und einem beim TSV zu verleumden und schon wird der Hund einkassiert mit dem Verweis, dass der TSV ja Eigentümer ist und dann vom TSV bereits im Internet wieder versucht zu verschachern, obwohl man überhaupt noch nicht die Kündigung des Vertrages hat. Im Internet werden die schwerwiegenden Krankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die während insgesamt 11 Tierarztbesuchen u.a. bei div. Spezialisten innerhalb von 2 Monaten festgestellt wurden, bewusst verschwiegen.
Meint nicht, ich habe hier eine blühende Phantasie, sondern so geschehen.
Von daher würde es mich auch interessieren, wie es mit einem Schutzvertrag vor Gericht aussieht. Unser Anwalt ist nämlich nicht sicher, wie er diesen Vertrag behandeln soll. Analog eines Kaufvertrages auf jeden Fall nicht, obwohl ja eine Gebühr bezahlt wurde.

Habe hier die Abkürzung TSV gewählt, richtiger wäre allerdings, dass es sich bei uns um eine Interessengemeinschaft handelte, die jetzt erst zum Verein geworden ist. Ich möchte klarstellen, dass nicht alle TSV in einen Topf geworfen werden sollten, aber ein seriöser TSV wird sicherlich zulassen und Verständnis haben, dass man den Schutzvertrag bereits vor Übergabe des Hundes erhalten kann, um ihn in aller Ruhe prüfen zu können und einem nicht erst den Vertrag zur Unterschrift übergeben, wenn der Hund bereits neben einen sitzt und man nichts mehr will, als endlich mit diesem Hund spazieren zu gehen und zu spielen. In so einer Situation liest man das "Kleingedruckte" nicht mit der erforderlichen Sorgfalt, schon mal gar möchte man nicht anfangen zu diskutieren und kleinlich zu erscheinen, damit einem nachher der Hund vorenthalten wird, der wie gesagt schon schwanzwedelnd neben einem sitzt.
Ich kann nur sagen: äusserste Vorsicht bei Schutzverträgen und insbesondere vor selbsternannten IG's oder Vereinen, die an das Mitleid appelieren und IMMER NUR Hunde vermitteln, die es bisher leider nicht gut hatten und jetzt endlich Liebe erfahren sollen.
Schließlich gibt es auch Hunde, die es vorher gut hatten und trotzdem vermittelt werden müssen (z.B. wegen Sterbefall, Trennung, plötzlicher Allergie etc.). Wer aber ausschließlich nur Tiere vermittelt, die wie o.g. endlich ein gutes Leben haben sollen, und i.d.R. dazu noch auschließlich Tiere aus dem Ausland, ist mit Vorsicht zu betrachten.

Noch größere Vorsicht dann, wenn IG/Verein mehrere Tiere anbieten, die bereits vermittelt waren, aber leider wegen den bösen Menschen, die sich entweder nicht gut genug um die Hunde gekümmert haben, zu wenig Zeit hatten oder auf einmal nicht genügend Hundeerfahrung hatten, um mit dem schwierigen Hund umzugehen, "zurück" gekommen sind.
Wenn ihr in den Texten lest, dass bei den "Rückläufern" immer der Mensch schuld war, aber NIE das Problem im Hund bestand, dann FINGER WEG! Überlegt ganz einfach, wie es sein kann, wenn der TSV ordentlich das neue Zuhause und die Menschen prüft und bemüht ist, nur die passenden Hunde in das passende Zuhause zu vermitteln, dass es zu mehreren "Rückläufern" überhaupt kommt. Hier scheint dann nicht die lebenslange Vermittlung im Vordergund zu stehen, sondern die schnelle Vermittlung samt Schutzgebühr so um die 200 Euro (hier für einen herzkranken Hund, der innerhalb von 2 Monaten 900 Euro Tierarztkosten beschert hat), die weder im Interesse des Hundes noch des Menschen sein kann.
Hat der Verein eine Homepage und ein Gästebuch, schaut euch dieses genau an. Wenn ein Verein angibt, monatlich zwischen 12 und 20 Hundeln zu vermitteln, somit mehr als 150 Hunde im Jahr, und ihr findet nur ein paar wenige Danksagungen der neuen Besitzer im Gästebuch, seit vorgewarnt. Da bei solchen Vereinen die Besitzer die Tiere über Internet gefunden haben, erscheint es doch sehr merkwürdig, wenn weniger als auch nur 5 % sich im Gästebuch mit Dank für die Vermittlung eines zu Herrchen und Frauchen passenden Hundes bedanken.

Gerade bei den IG's und den kleinen Vereinen, die nur aus wenigen Mitarbeitern besteht, stellt sich die Frage, warum diese Menschen ihre Zeit und ihr Engagement nicht dem örtlichen Tierheim oder einem offiziell anerkannten TSV widmen. Wenn ihr in die Homepages reinlest, werdet ihr immer wieder feststellen, dass man mit der Arbeit der Tierheime oder anderer Vereine nicht einverstanden war und sich Tierschutz anders - natürlich besser - vorstellte. Komisch oder, dass es immer die anderen sind (siehe auch Thema "Rückläufer"), während diese IG's natürlich allses richtig und vollkommen selbstlos machen, geradezu wahre Engel sind und natürlich äusserst erfahrende Hundeprofis und noch niemals Probeme oder höchstens ein Problem (wo dann aber auch die böse, böse Pflegestelle schuld war) in der Vermittlung hatten, außer natürlich euer Fall. Irgendwie schon seltsam, oder?
Was mir besonders leid tut, ist das unter solchen schwarzen Schafen die Seriösität der wirklich guten TSV leidet und dann wie bei uns dazu führt, dass wir nie wieder ein Tier mit einem Schutzvertrag nehmen werden.
Ich würde es ok finden, wenn ein Vertrag sich für eine gewissen Zeitraum das Eigentum vorbehält z.B. bis zu einer Nachkontrolle. Es kann aber doch nicht sein, dass ich einen Hund beispielsweise bereits monatelang oder gar jahrelang "besitze", ihn lieb gewonnen habe, Gefühl, Zeit und Geld investiert habe und dann der alte Eigentümer -TSV - kommt und sagt, so ich kündige jetzt den Vertrag, weil jemand über euch böses Zeug erzählt hat. Denkt nur daran, euer Nachbar kann Hund nicht leiden und der Hund kackt ihm ein paar mal in den Vorgarten oder pipit seine Hecke an. Da recherchiert der Nachbar, wo der Hund her ist und dann wird mal ein Anruf getätigt, in dem man einfach erfindet, dass der Hund zu lange alleine ist, man sich nachts irgendwo rumtreibt, man nicht genügend Gassi geht und schwups, ist der Nachbar den ungeliebten Hund los und hofft, das man nach den Erfahrungen keine Lust mehr hat, einen Hund anzuschaffen.
Ich hoffe, ich habe mit diesem Bericht einigen gute Ratschläge geben können.
Wenn sich ein weiterer Schutzvertrag-Betroffener hier findet, der ähnliches erlebt hat (und ich bin sehr sicher, dass es davon einige geben wird, nur ob die gerade diesen Bericht finden, ist dann etwas anderes ;-( ...) wäre ich dankbar für ein Feedback oder rechtliche Hinweise.

14x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
renate_R
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich kann nur jedem empfehlen, der sich einen Hund von einer TSV nimmt, auch gleichzeitig eine Rechtschutzversicherung für den Hund mitabzuschliessen. Es gibt schon sehr günstige Pakete mit der Haftpflichtversicherung zusammen. Ich glaub schon für 2 Euro im Monat. Diese Versicherung ist auch sinnvoll bei Schadensersatzforderungen (Hundebiss).
Damit die Organistation den Hund wiederbekommt, muss sie vor Gericht klagen.
Das ist teuer und zeitaufwendig. Die meisten Vereine haben nicht das Geld dafür.
Ihr dürft den Hund also auf gar keinen Fall herausgeben. Wenn die Leute euer Grundstück nicht sofort verlassen, können Sie sie anzeigen wegen Hausfriedensbruch.
Also lassen Sie sich bloss nicht auf irgendwelche Disskussion mit diesen Leuten ein. Sagt ihnen nur, das sie sich einen Anwalt nehmen sollen. Dann hat sich das Theater meistens sowieso erledigt.

Ich glaube vor Gericht haben die Vereine schlecht Karten. Sie müssen ausserdem Ihre Postion beweisen, was ihnen nicht gelingen wird. Sie können den Hund nicht einfach nach gutdünken mitnehmen.

Da das Vertragsverhältnis sehr unklar gehalten ist. (Hier kann man auch eine "arglistige Täuschung" unterstellen. Die Vereine halten das Vertragsverhältnis bewusst unklar, damit die nicht Gefahr laufen, Ihre Hunde im Zweifelsfall nicht vermittelt bekommen. Wenn einigen Käufern bewusst wäre, das der Hund ihnen gar nicht wirklich gehört, dann hätten sie möglicherweise von dem Kauf Abstand genommen.) wird der Richter eher für den Käufer entscheiden.


Meistens wird die Eigentumsfrage in den AGBs erläutert. Dann muss der Richter immer noch entscheiden um was für eine Vertragsform es sich handelt. Die Vereine haben also ein gutes Risiko den Prozess zu verlieren. Und dann müssen sie die gesamten Kosten tragen.

Entscheidet der Richter, das hier ein Kaufvertrag vorliegt, dann ist der AGB mit der Eigentumsklausel unwirksam.

Hier die Klausel im Gesetz:

BGB § 307 Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung


1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.


Klauseln sind auch unwirksam, die das Persönlichkeitsrecht verletzten. Ich muss z. B. keinen bei mir reinlassen. Vertragliche Vereinbahrungen bleiben dadurch unberührt.
Ausserdem kann ich mir keine Rechte am Eigentum des anderen sichern. Ich kann nicht etwas verkaufen und gleichzeitig Eigentümer bleiben.

Aber letztendlich entscheidet der Richter. ich glaube es steht 50:50.

Also es lohnt sich auf jeden Fall Widerspruch einzulegen.

Sollten die Vereine verlieren, sind alle Schutzverträge ungültig.






-- Editiert von renate_R am 03.07.2005 16:29:19

-- Editiert von renate_R am 03.07.2005 16:32:47

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RoteZora67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Liebe Renate,

ganz herzlichen Dank für deine/Ihre umfangreiche Anwort. Ich habe dies an unseren Anwalt weitergeleitet. Ich sehe hier auch Punkt 1 als gegeben, dass man einfach unverhältnismässig benachteiligt wird, wie ich schrieb: keine Rechte, aber alle Pflichten.
Leider hat dieser Verein das Glück, dass er den Hund bereits in den Klauen hatte und ihn somit nicht herausklagen muss. Um die Geschichte oben nicht wahnsinnig lang zu machen, habe ich folgendes weggelassen:
Bevor wir uns für den Hund entschieden, war bereits ein Urlaub gebucht. Mit dem Verein war abgesprochen, sollte es aus irgendeinem Grunde nicht möglich sein, den Hund mitzunehmen, dass er dann in einer ihrer Pflegestellen kann. Da der Hund wie ich schrieb, sich als sehr kank entpuppte und u.a. permament Durchfall und auch Pipi in die Wohnung machte, auch wenn er gerade Gassi war, konnten wir den Hund nicht in Urlaub mitnehmen. Also haben wir ihn schweren Herzens in eine Pflegestelle des Vereines gegeben, weil woanders dürfen wir ihn ja auch lt. Vertrag nicht - auch nur zeitweise -hingeben. So, und dann bekamen wir im Urlaub nach 11 Tagen eine SMS vom Verein, nachdem ich mehrfach in der Pflegestelle angerufen habe, wie es dem Hund ginge, ob ich auf Festnetz zu erreichen sei, man müsse mal dringend mit mir reden. Es war der lieben Frau vollkommen klar, dass ich Trottel natürlich sofort aus dem Ausland anrufe, weil ich denke, das etwas passiert ist. Bei diesem Anruf wurde ich und mein Partner auf's übelste beschimpft, wie wir diesen prima Hund heruntergewirtschaftet haben sollen.
Dazu muss man sagen, dass ich über die ganzen Arztbesuche, die Befunde und die Krankheitssymptome in Kontakt mit dem Verein stand, bis auf 2, 3 Wochen vor unserem Urlaub, als man meine Emails nicht mehr beantwortete. Sämtliche Symptome wurden mir immer wieder schöngeredet, auch der Durchfall, es hieß immer, ich müsse dem Hund mehr Zeit geben, der müsse sich erst an uns gewöhnen, spanische Hunde wären da schwieriger und und und. Auch das der Hund kein Bezug zu meinem Partner fand, dazu hieß es: Das wäre nun mal bei spanischen Hunden öfter so, dass die Angst vor Männern hätten.
Mehrfach habe ich auch betont, dass ich der Meinung bin, der Hund ist als Hund für Berufstätige und/oder zudem Einzelhund nicht geeignet, auch dieser - mein Eindruck, den ich aus dem Zusammenleben mit dem Hund gewonnen hatte - Punkt wurde mir immer wieder ausgeredet bzw. ignoriert.
Tatsache ist, dass der Hund tatsächlich nicht in der besten Verfassung war, als wir ihn in der Pflegestelle abgaben, aber der Zustand war auch nicht schlechter als der, in dem wir ihn bekommen haben.
Während über 2 Monate hat es der Verein nicht für nötig befunden, sich den Hund mal bei uns anzuschauen bzw. uns überhaupt mal in Augenschein zu nehmen, da uns das Tier ohne Vorkontrolle durch die damalige Pflegestelle übergeben wurde (lt. Satzung wird natürlich immer eine Vorkontrolle durchgeführt und der Hund immer durch ein Mitglied des Vereines und nicht einer Pflegestelle übergeben).
Ich denke, der Verein hat von der Pflegestelle einen auf's Dach bekommen, dass sie eine für alle Beteiligten nicht passende Vermittlung getätigt haben und es nicht für nötig befunden haben, unsere Hilferufe mal persönlich bei uns zu Hause zu besprechen. Jetzt denkt der Leser: Wie, von Pflegestelle eins auf Dach, wie geht das denn? Tja, ganz merkwürdigerweise ist die Pflegestelle der offizielle Vermittlunspartner des Tierheimes in Spanien, wo der Hund herkam, für Deutschland. Der Verein, der aber sich als Eigentümer ausgibt, wird weder als offzizieller Ansprechpartner des Tierheimes benannt noch taucht er dort als Vermittler auf. Bewusst wurden wir über die Konstellation der Pflegestelle zum Tierheim in Spanien nicht aufgeklärt, denke ich. Außerdem versuchte dann die Pflegestelle den Hund bereits im Internet wieder zu verschachern, als wir wie ich schrieb, noch in Urlaub waren und die Kündigung noch gar nicht im Briefkasten war.
Ich bin mal sehr gespannt, wie es vor Gericht weitergeht.
Zum Glück haben wir natürlich eine Rechtschutzversicherung ;-).
Wenn Sie/du über den Fortgang der Sache weiter informiert werden möchtest, dann schreib das hier, ich meld mich dann gerne.
Bis dahin lieben Gruß und nochmals danke für deine Bemühung...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
renate_R
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo ,

beim lesen blieb mir ja fast die Luft weg. Leider sind Sie wohl kein Einzelfall. Ich habe etwas ähnliches schon mal woanders gehört.

Das Eigentumsverhältnis ist meiner Meinung nach hier uninteressant. Sie haben einen Vertrag unterschrieben, und sich dem Vertrag entsprechend verhalten. Der Hund darf ihnen also auf keinen Fall weggenommen werden. Da hat der Verein auch vor Gericht wohl keine Chance, solange Sie nicht grob gegen das Tierschutzgesetzt verstossen haben. Sie haben für den Hund bezahlt und somit ist er in Ihrem Besitz. Ich würde das Vertragsverhältnis im erstenSchritt auch gar nicht weiter thematisieren. Entweder der Verein gibt Ihnen den Hund zurück, oder er erstattet die Kosten. Mich wundert etwas, warum ihr Anwalt hier so zögerlich reagiert. Wenn Sie nicht schnell reagieren, ist der Hund möglicherweise weg.

Wenn Sie den Hund wieder bei sich haben, dann sollten Sie das Vertragsverhältnis vielleicht mal vor Gericht ansprechen. Ich weiss nicht, ob es sinnvoll ist, beides zu mischen, aber da kann Sie ja Ihr Anwalt beraten. Zum Glück haben Sie eine Rechtschutzversicherung.
Ich, und bestimmt einige Andere sind sehr an der Entwicklung Ihrer Geschichte interessiert. Auch sollte der leidige Schutzvertrag endlich mal vor Gericht verhandelt werden.

Viele Tierschutzorganisationen benutzen die armen Tiere, um Ihre persönlichen Probleme mit der Gesellschaft oder sonstiges auszutragen. Leitragend sind dann die neuen Hundebesitzer oder die Tiere. Die Frau, welche uns den Hund vermittelt hatte, hatte ganz offensichtlich einige psychische Probleme, war arbeitslos und in Ihrer Erscheinung leicht verwahrlost. Ich hatte den Eindruck, sie sucht nicht für den Hund ein schönes Zuhause, sondern für sich selbst, in welchem sie sich „als Kind“ wohlgefühlt hätte (natürlich unbewusst). Der Hund ist nur Mittel zum Zweck. Persönliche „Machtspiele“ und Profilneurosen lassen sich auch ganz „wunderbar“ über Tiere ausleben.

Was hier mit Ihnen passiert ist, ist eine ungeheuerliche Grenzüberschreitung Ihrer Person und Sie sollten sich das auf keinen Fall gefallen lassen.
Möglicherweise hat die Pflegestelle über die rechtliche Konsequenz ihres Handelns gar nicht nachgedacht. Ich finde, so kann man nicht mit Menschen umgehen. Tierschutz fängt mit der Achtung vor sich selbst, und vor dem Menschen an. Alles andere ist Missbrauch der Tiere für persönliche Auseinandersetzungen.
So da war jetzt ein Ausflug in die Philosophie. Man muss immer aufpassen, dass man selber nicht überheblich wird.

Viel Glück

Wenn Sie Fragen haben, versuche ich gerne zu helfen.

-- Editiert von renate_R am 09.07.2005 17:15:49

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
axel.krueger@ewetel.net
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mir jetzt einmal die Zeit genommen, den ganzen Tread, auch die zum Teil sehr langen Beiträge durchzulesen und versuche jetzt mal der Reihe nach darauf zu antworten:

@renate_R

"Weiss jemand, ob es Gerichtsurteile gibt bezüglich der Schutzverträge für Tiere.

Mein Anwalt wusste es nicht, glaubt aber, das die Verträge vor Gericht keinen Aussicht auf Erfolg haben".

Ob es diesbezügliche Urteile gibt, weiß ich nicht. Das dürfte aber auch relativ unerheblich sein, da es ja nicht den einen Schutzvertrag gibt, der von allen Tierschutzvereinen verwendet wird. Jeder Vertrag kann also anders formuliert sein und wäre demnach immer als Einzelfall zu beurteilen.

"Wir habe etwas naiv einen Vertrag unterschrieben, der unter anderem besagt, dass wir den Hund nicht weitergeben dürfen."

Das ist eine in allen mir bekannten Schutzverträgen zu findende Bestimmung, die auch für absolut in Ordnung halte. Allerdings sollte die meines Erachtens insofern "abgemildert" werden, dass es sinngemäß heißt, das Tier darf nur in Abstimmung mit dem TSV weitergegeben werden. Leider ist es nunmal so, dass immer unvorhergesehenes passieren kann, so dass man ein Tier tatsächlich wieder abgeben muss. Dann ist es aber überaus sinnvoll, sich bei der Vermittlung der Hilfe eines Tierschutzvereines zu bedienen, der entsprechende Erfahrung damit hat. Und genau dieses Recht sollte sich der TSV in den Verträgen sichern. Grundsätzlich bin ich aber auch fest davon überzeugt, dass eine Klausel, die die Weitergabe des Tieres - ohne Absprache mit dem TSC - verbietet, auch gerichtlich durchzusetzen ist. Es handelt sich hierbei um eine Vereinbarung, die dem Grundsatz der Vertragsfreiheit unterliegt.

"Laut Vertrag ist der Hund unser Eigentum. Der Vorbesitzer hat sich das Eigentum an dem Hund nicht explizit sichern lassen. Vor Gericht hat er keine Chance, sagt der Anwalt.
Die meisten Schutzverträge haben vor Gericht keinen Bestand."

Diese sehr pauschale Aussage des Anwaltes kann ich nicht nachvollziehen. Selbstverständlich ist der Hund Ihr Eigentum. Allerdings haben Sie doch mit Ihrer Unterschrift der entsprechenden Einschränkung Ihrer Verfügungsrechte zugestimmt. Und das meine ich eben mit Vertragsfreiheit. Rückschlüsse auf andere Verträge verbieten sich ohnehin von selbst (siehe oben).

"...auch gleichzeitig eine Rechtschutzversicherung für den Hund mitabzuschliessen."

Eine Rechtsschutzversicherung für einen Hund ist mir allerdings nicht bekannt.

"Ihr dürft den Hund also auf gar keinen Fall herausgeben. Wenn die Leute euer Grundstück nicht sofort verlassen, können Sie sie anzeigen wegen Hausfriedensbruch.
Also lassen Sie sich bloss nicht auf irgendwelche Disskussion mit diesen Leuten ein. Sagt ihnen nur, das sie sich einen Anwalt nehmen sollen. Dann hat sich das Theater meistens sowieso erledigt."

Das kann so auf keinen Fall unkommentiert bleiben. Selbstverständlich ist es möglich und rechtlich einwandfrei, vertraglich zu vereinbaren, dass der TSV Nachkontrollen bei dem neuen Tierhalter durchführen und dafür das Grundstück, falls erforderlich auch das Haus, zu betreten. Hier nun mit Hausfriedensbruch zu kommen, ist schon etwas weit hergeholt.
Aus meiner eigenen Erfahrung als Tierschützer (22 Jahre) kann ich sagen, dass ich bisher ein einziges Mal genau diesen Bestandteil unseres Schutzvertrages gerichtlich habe durchsetzen müssen. Mit Hilfe eines richterlicher Beschlusses und der Polizei habe ich mir seinerzeit - gegen den Willen des Tierhalters und Grundstücksinhabers - Zutritt verschafft. nach Hinzuziehung des Amtstierarztes wurde der Hund dann beschlagnahmt und sichergestellt. Dem Tierhalter wurde ein fünfjähriges Tierhalteverbot auferlegt. Dieses selbstverständlich auf Grund erheblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Den Zutritt zum Grundstück und damit überhaupt die Möglichkeit zur Feststellung eben dieser Verstöße habe ich mir aber ausschließlich auf Grund der vertraglichen Vereinbarungen verschafft.

"Ich glaube vor Gericht haben die Vereine schlecht Karten. Sie müssen ausserdem Ihre Postion beweisen, was ihnen nicht gelingen wird. Sie können den Hund nicht einfach nach gutdünken mitnehmen."

Den Beweis erbringen die Vereine ganz einfach durch Vorlage des Vertrages.
Nach Gutdünken den Hund einfach mitnehmen können Sie selbstverständlich nicht. Dafür müssen schon entsprechende schwerwiegende Gründe vorliegen.

"Meistens wird die Eigentumsfrage in den AGBs erläutert."

Welcher Tierschutzverein verwendet denn bitte AGB's? Die Eigentumsfrage stellt sich meines Erachtens aber auch gar nicht. Selbstverständlich wird der Tierhalter auch Eigentümer. Allerdings eben mit - durch Vertrag - eingeschränkten Rechten, bzw. eben besonderen Pflichten.
Das der Vertrag Schutzvertrag und eben nicht Kaufvertrag genannt wird, hat im Übrigen ganz andere Gründe, als hier offensichtlich vielfach vermutet wird. Es ist nämlich schlicht und ergreifend so, dass ein gemeinnütziger Verein, und das sind die meisten TSV nunmal, nichts verkaufen, sondern eben allenfalls eine Schutzgebühr verlangen darf.

@RoteZora67

"Behält der TSV sich doch das Eigentum vor, bin ich lediglich Besitzer und habe alle Pflichten, aber kein einziges Recht."

Wenn das tatsächlich so im Vertrag steht, dann halte ich diese Vereinbarung allerdings auch für rechtlich nicht haltbar. Wenn der Verein das so regeln will, dann darf er mit dem Übernehmer des Tieres keinen Schutzvertrag vereinbaren, sondern es müßte eine Pflegevertrag geschlossen werden.

Da ich grundsätzlich nichts von Pauschalierungen halte, werde ich auf Ihre Einwände bezüglich der Tierschutzvereine und Interessengemeinschaft im Allgemeinen, nicht eingehen. Selbstverständlich gibt es auch innerhalb dieser Organisationen Schwarze Schafe. Leider ist das so. Und so wie Sie Ihren Fall schildern, scheint es mir, dass Sie an ein solches Schwarzes Schaf geraten sind. Wobei wir hier natürlich nur Ihre Darstellung der Angelegenheit kennen.

Ganz allgemein zu den Schutzverträgen und deren gerichtlicher Durchsetzbarkeit möchte ich noch folgendes sagen:

1. Grundsätzlich unterliegen diese Vereinbarungen der Vertragsfreiheit. Das heißt, ich kann eigentlich alles vereinbaren, solange ich damit nicht gegen bestehende Gesetze verstoße, oder meinen Vertragspartner arglistig täusche.

2. Ein solcher Vertrag ist umso leichter vor Gericht durchzusetzen, je konkreter er ist. Das heißt, die einzelnen Vertragsbestimmungen müssen klar und unmißständlich formuliert sein. Auch ist es sinnvoll, möglichst konkret festzuhalten, bei welchen Verstößen welche Sanktionen möglich sind. Einfach nur zu schreiben, das z.B. der Hund nicht an der Kette gehalten werden darf, reicht eben nicht aus, sondern es muss auch drinstehen, was passiert, wenn der Hund eben doch an der Kette gehalten wird und wie sich die Konsequenzen ggf. im Wiederholungsfall verschärfen.
Und weil das alles eben für den Laien nicht so einfach ist, haben wir seinerzeit unseren Schutzvertrag von einem Rechtsanwalt entwerfen lassen. Kostenlos selbstverständlich.

So, jetzt ist mein Beitrag auch ziemlich lang geworden, aber trotzdem musste ich diese Dinge einfach loswerden.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
renate_R
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 50x hilfreich)

Dies ist ja eine spannende Diskussion. Jetzt muss nur noch abgewartet werden, wie die Sache hier vor Gericht ausgeht, dann wissen wir alle mehr. Es werden so viele Verträge unterschrieben, die dann vor Gericht als ungültg erklärt werden.

Das Sie aufgrund des Vertrages Zutritt zu dem Grundstück bekommen haben, glaube ich niemals. Da müssen noch andere Gründe eine Rolle gespielt haben. Wahrscheinlich war die Person als Tierquäler amtlich bekannt und es lagen grobe Verstösse gegen das Tierschutzgesetzt vor.

Wie schon gesagt, die Verträge müssen auf den Gesetzen aufbauen und meine Privatsphäre ist durch das Gesetzt geschützt. Ohne richterliche Anordnung, darf niemand mein Grundstück betreten. Ich muss die Leute von der GEZ auch nicht bei mir reinlassen. Hier hört die Vertragsfreiheit mit Sicherheit auf. Zumindest haben das mehrere Anwälte bestättigt.(Vielleicht kann sich hier mal ein fachkundiger Anwalt zu Wort melden).

Die vertraglichen Einschränkungen sind nicht nur von meinem Anwalt, sondern von mehreren Änwälten als unwirksam eingestuft worden, da solche schwerwiegenden Eingriffe in mein Eigentum vor dem Gesetzt nicht zulässig sind, und die Gegenseite kein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann.
Die Vertragsfreiheit reicht ihrer Einschätzung nach hier an ihre Grenzen.

Aber vielleicht weiss jemand mehr, oder hat schon mal von einem Prozessverlauf gehört. Denn alles hier (auch von mir) sind nur Spekulationen, wenn noch nie ein solcher Fall vor Gericht verhandelt worden ist.

Ich finde aber Ihren Einsatz für die Tier trotzdem sehr lobenswert. Nur durch Menschen wir Sie gibt es überhaupt diese Tierschutzgesetzte.

Gleichzeitig finde ich es traurig, dass solche Schutzverträge den Tieren nicht helfen, sondern ihnen Schaden. Viele „liebevolle Hundebesitzer“ nehmen aus diesen Gründen keinen Hund aus dem Tierheim, sondern gehen zum Züchter und die Tiere bleiben im Tierheim. Dann werden wieder mehr Hunde geboren, anstatt sich um die Vorhandenen zu kümmern. Ich hab schon von vielen verantwortungsvollen Hundebesitzern gehört, die vom TSV wie Verbrecher oder Bittsteller behandelt worden sind. Und sich dann enttäuscht einen Hund bei einem privaten Züchter gekauft haben.
Es gibt Tierschutzgesetzte, die das Wohlergehen der Tiere regeln, und bei Verstoss sogar eine Gefängnisstrafe vorsehen. Schutzverträge sind also nicht nur abschreckend und erschweren die Vermittlung sondern auch noch überflüssig und man weiss noch nicht einmal, wie sie rechtlich einzustufen sind.

Ich will also nicht Ihren Einsatz in Frage stellen, sodern nur mal auf eine andere Sicht der Dinge aufmerksam machen.

Grüsse

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

"Das Sie aufgrund des Vertrages Zutritt zu dem Grundstück bekommen haben, glaube ich niemals. Da müssen noch andere Gründe eine Rolle gespielt haben. Wahrscheinlich war die Person als Tierquäler amtlich bekannt und es lagen grobe Verstösse gegen das Tierschutzgesetzt vor."

Ist aber definitiv so gewesen. Der Tierhalter war nicht als Tierquäler bekannt. Allerdings lagen - das schrieb ich ja auch - konkrete Hinweise auf massive Verstöße gegen dass Tierschutzgesetz vor. Um die Richtigkeit dieser Hinweise zu überprüfen müsste ich mich im Normalfall auf den zuständigen amtsveterinär verlassen, was in den meisten Fällen nicht zufriedenstellend verläuft. Da es in diesem Fall eben so war, das der Tierhalter den Hund von uns bekommen und wir diesen Vertrag (bei uns heißt der Übernahmevertrag)hatten, habe ich mich lieber hierauf berufen und bin den genannten Weg gegangen, was sich auch als richtig

"Wie schon gesagt, die Verträge müssen auf den Gesetzen aufbauen und meine Privatsphäre ist durch das Gesetzt geschützt. Ohne richterliche Anordnung, darf niemand mein Grundstück betreten."

Vollkommen richtig. Die richterliche Anordnung in Form einer einstweiligen Verfügung habe ich mir ja auch beschafft und mit Hilfe der Polizei durchgesetzt.

"Die vertraglichen Einschränkungen sind nicht nur von meinem Anwalt, sondern von mehreren Änwälten als unwirksam eingestuft worden, da solche schwerwiegenden Eingriffe in mein Eigentum vor dem Gesetzt nicht zulässig sind, und die Gegenseite kein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann.
Die Vertragsfreiheit reicht ihrer Einschätzung nach hier an ihre Grenzen."

Ob die vertraglichen Vereinbarungen in Ihrem konkreten Fall wirksam sind, oder nicht, kann ich nicht beurteilen, weil ich den konkreten Vertrag nicht kenne. Dem Eingriff in Ihre Eigentumsrechte haben Sie doch mit Ihrer Unterschrift zugestimmt. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie sich einverstanden erklärt, entsprechenden Personen Zutritt zu Ihrem Grundstück und/oder Ihrem Haus zu gewähren. Zu den im Vertrag genannten Zwecken. Und genau das meine ich eben mit Vertragsfreiheit. Wo bitte liegt da das Problem? Haben Sie plötzlich etwas zu verbergen?

Jetzt noch einmal ganz allgemein: In 22 Jahren Tierschutztätigkeit ist der von mir beschriebene Vorfal der einzige gewesen, wo ich mich überhaupt bei einer durchzuführenden Nachtkontrolle auf den bestehenden Vertrag berufen musste. In allen anderen Fällen wurde diese Nachkontrolle problemlos ermöglicht und ga es auch keinerlei Schwierigkeiten, jedenfalls keine, die nicht mit einem vernünftigen Gespräch beseitigt werden konnten. Alles in allem halte ich diese Verträge auch weiterhin für gut und für notwendig und Sie schützen sehr wohl die Tiere. Und wer nicht bereit ist, solch einen Vertrag zu unterschreiben, sorry, der würde von mir auch kein Tier bekommen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Bredouille
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Tja, ich weiß nicht, ob nach so vielen Jahren hier noch einer mitliest. Aber ich finde es ganz furchtbar, dass sich jahrzehntelang nichts auf dem Gebiet tut. Tier"schutzverträge" gibt es als solches juristisch immer noch nicht, jeder Verein, Verband, jede Gruppe und jedes Grüppchen arbeitet von null Kontrolle bis Drangsalierung von Pflegestellen oder Tierhaltern mittels Rollkommando.

Gerichte genauso. Für die einen ist die Tierübernahme eine "atypische Verwahrung", das nächste spricht von "Kaufvertrag". Fürchterlich!

Wenn man einen typischen Vermittlungsvertrag mit vollumfänglichem, jederzeitigem Kontrollrecht der Wohnung und des Tieres, Eigentumsvorbehalt, Recht zur Euthanasierung des Tieres nur mit Erlaubnis des Vereins, Weitergabe ebenso, umfassendes Auskunftsrecht über Änderungen von Adresse und Telefonnummer, Pflicht zum Tierarztbesuch bei Krankheitssymptomen, alle Pflichten und Kosten auf Halterseite, alle Rechte auf seiten des TSV, u.v.m., da wird mir anders, wenn dann Axel sagt, wer das nicht unterschreibt, bekommt kein Tier von mir.

Andersrum wird ein Schuh draus. Wer das unterschreiben muss, um zu einer verantwortungsvollen Tierhaltung gezwungen zu werden, kommt eh nicht infrage. Kriminelle werden sich ohnehin nicht an Verträge halten und seriöse, liebvolle Hundehalter werden behandelt wie Verbrecher.

Die Verträge verstoßen gegen übergeordnetes Recht und auch das TierSchG, wenn man sie ernst nimmt. Beispiele: 1. Nicht einmal die Polizei darf einfach so Einlass in Privatwohnungen verlangen. 2. Wenn mein Tier Qualen leidet und ich den TSV nicht erreiche (dort weist man gerne auf schlechte Erreichbarkeit hin, weil die Freizeit ehrenamtlich dem Tierschutz geopfert wird!), darf der Tierarzt das Tier nicht einschläfern. Geht nicht, der TA würde sich strafbar machen!

Man kann durch solche schrecklichen Verträge keine vernünftigen Gespräche (siehe Axel), gesunden Menschenverstand und alles, was man im Tierschutz braucht, ersetzen. So wie ein TSV sein Eigentum nicht willkürlich zurückfordern sollte, weil der Tierhalter nicht devot genug ist (im übrigen hat auch der Halter als Besitzer Rechte), sollte einTierhalter nicht auf die gesetzlich garantierte Privatsphäre pochen, wenn eine Nachkontrolle stattfindet.

Gruß

Bredouiile

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.