Passt hier vielleicht besser rein.
Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage:
Mein Hund hat einen anderen Hund verletzt und dieser musste genäht werden. Für den Hund habe ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Ich habe jetzt gelesen, dass die aber oft nur 50% der Kosten übernehmen und daruaf verweisen, dass die Halterhaftung der Hundehalter verschuldensunabhängig sei.
Wenn das der Fall ist, wie ist es denn dann rechtlich? Würde das auch für mich zutreffen und ich könnte mich darauf berufen oder müsste ich den restlichen Schaden dann selbst bezahlen?
Geht jetzt nur um die Theorie und die rechtliche Seite. Dass ich vielleicht trotzdem den Rest bezahlen würde, ist ein anderes Thema.
Schadensersatz bei Hundebiss - Haftpflichtversicherung
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Das regelt deine THV.
Berechtigte Ansprüche werden ausgeglichen, unberechtigte abgewiesen.
Wieviel (%) angemessen ist entscheidet sich vor dem Hintergrund des genauen Hergangs i. V. m. der Schadenhöhe.
Ähnlich wie bei KFZ kann man z.B. bei einem geparkten Auto auch nicht einfach 25% Mitschuld anrechnen. Wenn der andere Hund einfach nur "Opfer" ist, zahlt die THV auch meist ohne Beanstandung 100%
Ok, danke dir.
War halt so, dass beide auf einer Freilauffläche abgeleint waren und der fremde Hund an mir hoch gesprungen ist, was mein Hund wohl als Anlass nahm ihn zu "tadeln" oder mich zu verteidigen.
Blieb ein Kratzer zurück, der genäht werden musste.
Ging mir aber darum, wenn die Versicherung sagt nur 50%, und die anderen Besitzer kommen auf mich zu und sagen Versicherung hat nicht alles gezahlt, kann ich mich auf die Begründung der Versicherung beziehen und muss nicht den Rest selbst zahlen?
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Jop, ich würde mich hinter die Entscheidung der V stellen.
Selber zahlen wäre erstmal nur freiwillig
Zitat:Ging mir aber darum, wenn die Versicherung sagt nur 50%, und die anderen Besitzer kommen auf mich zu und sagen Versicherung hat nicht alles gezahlt, kann ich mich auf die Begründung der Versicherung beziehen und muss nicht den Rest selbst zahlen?
Du muss rechtlich gesehen auf keinen Fall etwas aus eigener Tasche zahlen. Wenn weitere Forderungen der Besitzer gerechtfertigt sind, dann muss die Versicherung das auch übernehmen. Selbst wenn die Besitzer Dich verklagen, dann muss am Ende alles von der Versicherung gezahlt werden.
Wenn Du dennoch freiwillig und aus Kulanz bestehende Differenzen ausgleichen möchtest, dann darfst Du das natürlich machen.
Zitat:und der fremde Hund an mir hoch gesprungen ist,
Da würde ich auch ein Mitverschulden des anderen Hundes sehen.
-- Editiert von hh am 26.03.2018 17:19
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