Rücktritt vom Pferdekauf und Abstandszahlung

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
hili_bempsen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Pferdekauf und Abstandszahlung

Folgender Fall:
Vor 1 Woche habe ich ein Pferd nach einer AKU gekauft. In der AKU kam einzweischneidiges Ergebnis raus: keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen trotz Befunden an den Beinen, und im Rahmen der Bewertung wurde eine leichte Gangunregelmässigkeit festgestellt. Von dem Befund wusste ich vorher und hatte als Bedingung für den Kauf vorher fest gemacht, dass sich keine Mängel ergeben, die zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Nach der AKU habe ich den Kaufvertrag unterschrieben.
Zu Hause fiel mir dann auf, dass man die Unregelmässigkeit auch anders deuten kann, nämlich auf dem angeschlagenen Bein kürzer tritt und doch Beschwerden hat. Zwei Tierärzte, die das Pferd aber noch nicht gesehen hatten, bestätigten mir dass das möglich sein könnte, aber ohne nähere Untersuchung nicht sicher sei.
Daraufhin versuchte ich vom Kauf zurück zu treten, weil ich hoffte, so weniger Kosten für alle Beteiligten zu verursachen. Der Verkäufer will eine Abstandszahlung, die seine tatsächlichen Kosten nach meinem Gefühl um das 5 fache übertrifft.Das Pferd stand nicht länger als die vorher vereinbarte Zeit bis zur geplanten Abholung bei ihm. Wir hatten allerdings im Vertrag allerdings auch keine Rücktritts-Klausel ausgemacht, d.h. theoretisch bin ich sicherlich verpflichtet zu kaufen, es sei denn ich kann beweisen, dass es sich hierbei doch um einen Mangel handelt. Die AKU ist schliesslich Teil der Beschaffenheitsvereinbarung.
Ein Rechtsanwalt behauptete, dass wäre eine Unverschämtheit und ich solle darauf bestehen, nur die tatsächlichen Kosten erstatten. Der Verkäufer wäre verpflichtet, ein mängelfreies Pferd anzubieten. Ich bin aber nicht 100% sicher, ob das so eindeutig ist, da es sich ja nur um einen möglichen Mangel handelt. Erst mal müsste ein Tierarzt das ja bestätigen. Man könnte das ja böswilligerweise doch auch als Kaufneurose oder ähnliches bezeichnen, zumindest stellt der Verkäufer das so dar.
Bei grundlosem Rücktritt wäre wahrscheinlich in Abstand ja auch rechtlich möglich. Eine Gangunregelmässigkeit ist aber aus meiner Sicht ein Mangel für ein Dressurpferd, aber hat man mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag dieses auch als Teil der Beschaffenheit akzeptiert? Oder kann man eine nachträgliche Beratung durch einen Experten geltend machen?

Ich habe weder Lust auf langwierige Komplikationen noch darauf, jemandem ungerechtfertigerweise Geld in den Rachen zu schieben.

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Folgende Fakten:
- Es liegt offensichtlich ein Befund schon vor der Ankaufsuntersuchung vor. Dieser ist Dir bekannt.

- Während der Ankaufsuntersuchung ergibt sich eine Gangungenauigkeit ohne weitere Befunde (klar, es fehlt das Röntgen). Auch diese ist Dir bekannt.

- Art und Umfang der Ankaufsuntersuchung hast Du akzeptiert als Grundlage Deiner Kaufentscheidung.

- Die Ankaufsuntersuchung dient nicht der Eignungsprüfung des Pferdes, sie dient der Ermittlungs des Gesundheitszustandes, insbesondere relevanter Merkmale. Die Fragestellung, ob das Pferd eher für Springen oder doch für Dressur oder lieber fürs Kind geeignet wäre, ist nicht Sinn der AKU. Wäre sie es, müßte man folgerichtig zugleich klären, ob der Zosse denn nur für ein L- oder doch für ein S-Springen geeignet wäre, bzw. für welche Stufen eines Championates in welcher Gattung auch immer. Das kann aber nunmal niemand beantworten bis man es gesehen hat. Es gibt Fohlen, die für 5.000-20.000 Euro gehandelt werden, die als adultes, ausgebildetes Tier locker mehr als 30.000 auf die Waage bringen können und dennoch mit bestem Reiter nicht die prognostizierte Leistung erbringen.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein mangelfreies Tier zu verkaufen. Wenn dem so wäre, dürften 2/3 aller Pferde überhaupt nicht mehr gehandelt werden. Pferde sind als komplexe Säugetiere eben auch mit einer Vielfalt an möglichen Erkrankungen versehen. Leider. Der Verkäufer ist lediglich zur Einhaltung seines Vertrages verpflichtet, wird darin ein mangelfreies Tier verkauft, dann geb ich Dir Recht. Naturgemäß kann er das aber nicht, er kann allenfalls nur garantieren, ein zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfreies Tier verkauft zu haben.

Ohne den Moralapostel spielen zu wollen. Pferde sind eine schwierige Angelegenheit. Pferde, die für den Reitsport genutzt werden sollen, um so mehr.

Das Problem liegt in der Ankaufsuntersuchung. Du wohnst der Ankaufsuntersuchung bei und akzeptierst damit Art und Umfang. Wenn es bei reiner Beobachtung, ein paar Beugeproben und dem typischen Roundabout bleibt (was bei niedrigwertigen Pferden nunmal üblich ist), ist das Risiko nunmal hoch, dass sich bei einem auf die Ankaufsuntersuchung ausgerichteten Röntgen Erkrankungen der Gelenke ergeben hätten. Das hat, so der Besitzer davon nicht wußte, weder eine Konsequenz für diesen noch für den Tierarzt, so die Ankaufsuntersuchung und die Bewertung im gesetzten Umfang arte legis war.

Eine Gangungenauigkeit ist sicherlich ein Mangel für ein Dressurpferd, aber Eignung ist selten und höchstwahrscheinlich auch bei Dir nicht Bestandteil eines Vertrages. Und Gangungenaugigkeit ist kein Mangel für ein Pferd. Zudem war Dir dieser Mangel aus mehrfacher Hinsicht bekannt: Vorbefund, Gangungenauigkeit bei der AKU usw. Und Du hast ihn mit Deiner Unterschrift akzeptiert.

Die Kostenfrage steht auf einem anderen Blatt. Da ich weder den Wert des Pferdes, geschweige denn die Höhe der Abstandszahlung kenne, kann ich darüber nichts sagen. Aber eines steht fest, manchmal gehen Wunsch und Realität weit auseinander und eben auch die Preise für die eigene günstige Einstallung und die professionelle andere Leute.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen