Reservierungsvertrag Welpe Käufer meldet sich nicht mehr und will jetzt Geld zurück

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go494683-47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reservierungsvertrag Welpe Käufer meldet sich nicht mehr und will jetzt Geld zurück

Hallo,

ich hoffe, jemand kann mir hier helfen
Ich bin Hobbyzüchter und habe einen Interessenten für einen bestimmten Welpen am Telefon gehabt. Er sagt, er möchte den Welpen reservieren. Ich habe per Email den Reservierungsvertrag geschickt und die Anzahlung genannt. Anzahlung kommt nach 3 Tagen, aber kein unterzeichnete Reservierungsvertrag und der Interessent meldet sich auch nicht mehr. Habe 3x versucht, ihn per Email zu erreichen, andere Kontaktmöglichkeit hatte ich nicht. Welpe ist abgabebereit und immer noch keine Meldung. Zwei Wochen nach Abgabebereitschaft habe ich mich entschieden, dem Welpen nun zu verkaufen und tat das dann auch. Jetzt zwei weitere Wochen später meldet sich der ursprüngliche Interessent wieder. Hat der noch Anspruch auf die Anzahlung oder wie würdet ihr das sehen? Ich bin unsicher, wie hier die rechtliche Lage ist. Mit ihr mir helfen? Vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von go494683-47):
Hat der noch Anspruch auf die Anzahlung

Nö, er hätte der Schilderung nach eher Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages oder angemessenen Schadenersatz
Da könnte es "günstig" sein, die Anzahlung zurück zu zahlen.

Warum ist man überhaupt der Meinung, das man das Geld ohne Leistung behalten darf?



Zitat (von go494683-47):
aber kein unterzeichnete Reservierungsvertrag

Mit welchen Worten genau hat man festgelegt, das es eines unterzeichneten Reservierungsvertrages bedarf, das die Vereinbarung Gültigkeit entfaltet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Was steht in dem Reservierungsvertrag den drin?

Wenn dort z.B. steht "Gegen Bezahlung von EUR 100,- wird Welpe Bello bis zum 30.06.18 für Erwin Müller reserviert. Nach dem genannten Datum wird er anderweitig veräußert." würde ich kein Problem sehen, das Geld zu behalten und den Käufer in die Wüste zu schicken.

Bei anderen Formulierungen ist das nicht so.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Wenn dort z.B. steht "Gegen Bezahlung von EUR 100,- wird Welpe Bello bis zum 30.06.18 für Erwin Müller reserviert. Nach dem genannten Datum wird er anderweitig veräußert." würde ich kein Problem sehen, das Geld zu behalten und den Käufer in die Wüste zu schicken.


Bei nur dieser Formulierung würde ich ein großes Problem sehen das Geld ohne weitere Gegenleistung zu behalten, denn es wird nicht ausreichend deutlich, dass die 100 € nur für die Reservierung sind.

@ go
Wie Harry schon schrieb kommt es auf den exakten Wortlaut des Vertrages/der Absprachen an.

Sind diese genau so missvertändlich wie der obige Vorschlag, könnte schlimmstenfalls sogar Vertragserfüllung geschuldet sein.

Berry

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#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Jetzt bin ich verwirrt. Was ist an "für EUR 100,- wird reserviert" missverständlich?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Was ist an "für EUR 100,- wird reserviert" missverständlich?

Weil nicht drin steht, was mit den 100 Euro passiert?
Sie könnten mit dem Kaufpreis verrechnet werden.
Sie könnten einbehalten werden, als "Aufwandsentschädigung".
Sie könnten rückerstattet werden.
...

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#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Es steht ganz genau drin, was passiert: Es wird reserviert!

Die Leistung ist präzise benannt. Da nichts von einer Kaufpreisverrechnung oder Rückerstattung dort steht, wird das auch nicht geschuldet.

Wenn man anfangen sollte, alles, was nicht zutrifft auch noch aufzuführen, hat man eine unendliche Anzahl von Möglichkeiten.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Wenn man anfangen sollte, alles, was nicht zutrifft auch noch aufzuführen, hat man eine unendliche Anzahl von Möglichkeiten.

Deshalb führt man logischerweise auch nur das auf was zutrifft...



Zitat (von Shihaya):
Die Leistung ist präzise benannt.

Das wissen wir nicht.



Zitat (von Shihaya):
Da nichts von einer Kaufpreisverrechnung oder Rückerstattung dort steht, wird das auch nicht geschuldet.

Da können Gesetz und Rechtsprechung schon mal ganz anderer Meinung sein ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
Das wissen wir nicht.

Vielleicht solltest du dir den Thread einmal durchlesen, bevor du schreibst.

Das bezog sich auf meine Formulierung!

Der TE hat sich offenbar verabschiedet. Von ihm haben wir in dieser Hinsicht nichts.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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