Pferd lahmt nach Kauf

26. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Katy Oelichmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pferd lahmt nach Kauf

Guten Tag,
ich hoffe das ich hier Hilfe bekomme, denn ich habe große Probleme was mein Pferd betrifft.
Vor vier Monaten habe ich mir von einem privaten Züchter ein Pferd gekauft. Das Pferd hat mir der Verkäufer zwei Wochen nach Vertragsabschluss gebracht. Das Problem ist nun, dass das Pferd, als es noch beim Verkäufer stand nachts von der Weide abgehauen ist und hat sich dabei vertreten. Die Folge war, dass das Pferd auf einem Bein lahmte, beim Kauf wurde eine Ankaufsuntersuchung durchgeführt in der das Pferd als gesund erklärt wurde. Der Tierarzt der Verkäufer, der das Pferd nach dem Umfall betreut hat, hat mir versichert, dass das Lahmen, bzw. die Verletzung keine Folgeschäden verursacht, und das Bein in 4 Tagen wieder OK wäre. Ich habe mich auf die Aussage verlassen und mir das Pferd trotzdem bringen lassen. Leider wurde das Lahmen nicht besser so dass ich den Tierarzt holen musste. Dieser hat das Pferd sehr aufwendig behandeln müssen, schwere Gelenkentzündung, und kann auch nicht garantieren, dass das Bein je wieder gesund wird. Nun möchte ich die Tierarztkosten vom Verkäufer erstattet bekommen und einen Teil des Kaufpreises zurückbekommen.
Die Verkäufer weigern sich jedoch, mir in dieser Hinsicht entgegenzukommen. Wie sieht in diesem Fall denn die Rechtslage aus? Desweiteren haben wir nur einen provisorischen Kaufvertrag abgeschlossen in dem jedoch unter anderem drinsteht, dass das Protokoll des Tierarztes, in dem der Tierarzt Bescheinigt, dass keine Folgeschäden bleiben, nachgereicht wird. Das Protokoll habe ich bis heute nicht erhalten.
Gibt es denn irgend eine Möglichkeit einen finanziellen Ausgleich zu bekommen?
Ich freue mich sehr über jede Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Katy Oelichmann

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Kathy,

so einfach ist der Fall nicht zu lösen: denn grundsätzlich gilt: wenn der Käufer beim Vertragsabschluß trotz Kenntnis des Mangels ( hier das Lahmen ) die Sache ( das Pferd) kauft und übernimmt, kann sich im Nachhinein nicht auf den Mangel berufen.

Du schreibst, ihr habt einein "provisorischen" Kaufvertrag abgeschlossen. So etwas gibt es nicht: entweder liegt ein gültiger schriftlicher Vertrag vor oder nicht. Dann kommt es auf den Inhalt des Vertrages an.

Weiter ist zu überlegen, ob der Verkäufer als privater Züchter" nicht doch gewerblich gehandelt haben könnte: wer mehr als 3 Pferde im Jahr verkauft, wird grundsätzlich als Unternehmer gem. §14 BGB angesehen, was wieder Auswirkungen auf die Beurteilung der Rechtslage haben könnte:

Also: hier im Internet läßt sich keine eindeutige Aussage treffen. Daher rate ich ,einen Anwalt aufzusuchen.

MfG

Birgit Raupers

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