Kurz vor Weihnachten hat jemand 2 Abetzer, jetzt Jährlinge bei mir eingestellt.
Für Januar, Februar und März habe ich bis heute keine Stallmiete erhalten, also die Mietschuld beläuft sich auf 1200€.
Was mache ich, wenn der Einsteller einfach kommt und will die beiden mitnehmen?
Habe ich ein sog. Pfandrecht?
Wenn ja, was muß ich beachten?
Wie soll ich weiter verfahren bzw. wie ist die richtige Vorgehensweise?
Pfandrecht bei nichtbezahlung der Stallmiete
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
ZitatKurz vor Weihnachten hat jemand 2 Abetzer, jetzt Jährlinge bei mir eingestellt. :
Für Januar, Februar und März habe ich bis heute keine Stallmiete erhalten, also die Mietschuld beläuft sich auf 1200€.
Was mache ich, wenn der Einsteller einfach kommt und will die beiden mitnehmen?
Habe ich ein sog. Pfandrecht?
Wenn ja, was muß ich beachten?
Wie soll ich weiter verfahren bzw. wie ist die richtige Vorgehensweise?
Was steht denn im Vertrag?
Ein schriftlicher Vertrag existiert nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatEin schriftlicher Vertrag existiert nicht. :
Dann würde ich sagen, dass kein Pfandrecht besteht, jedoch ein Zurückbehaltungsrecht. Damit ist Ihnen aber nicht geholfen. Kündigen SIe sofort und hoffen Sie, dass der Besitzer die Tiere abholt, und danach machen Sie die Forderung gerichtlich geltend und versuchen zu vollstrecken.
Was ist genau ein Zurückbehaltungsrecht?
Ich habe mir folgende Vorgehensweise gedacht:
- Mahnung schreiben mit einer Fristsetzung zur Begleichung der Mietschuld (wird morgen, Montag, abgeschickt)
- Wenn dies nicht fruchtet, dann einen Anwalt einschalten, der die Kündigung ausspricht und die Forderung gerichtlich eintreiben läßt
Sie rücken das Tier erst heraus, wenn die Schuld beglichen ist, aber das verursacht ja ständig weitere Kosten, führt also nicht zum Ziel. Veräußern dprfen Sie die Tiere nicht.
Sie könnten den Einstaller aber anzeigen.
Sie rücken das Tier erst heraus, wenn die Schuld beglichen ist, aber das verursacht ja ständig weitere Kosten, führt also nicht zum Ziel. Veräußern dprfen Sie die Tiere nicht.
Sie könnten den Einstaller aber anzeigen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
22 Antworten
-
1 Antworten