Pfandrecht bei nichtbezahlung der Stallmiete

9. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2018 14:26:57
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Pfandrecht bei nichtbezahlung der Stallmiete

Kurz vor Weihnachten hat jemand 2 Abetzer, jetzt Jährlinge bei mir eingestellt.
Für Januar, Februar und März habe ich bis heute keine Stallmiete erhalten, also die Mietschuld beläuft sich auf 1200€.

Was mache ich, wenn der Einsteller einfach kommt und will die beiden mitnehmen?
Habe ich ein sog. Pfandrecht?
Wenn ja, was muß ich beachten?
Wie soll ich weiter verfahren bzw. wie ist die richtige Vorgehensweise?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von 123 claudia):
Kurz vor Weihnachten hat jemand 2 Abetzer, jetzt Jährlinge bei mir eingestellt.
Für Januar, Februar und März habe ich bis heute keine Stallmiete erhalten, also die Mietschuld beläuft sich auf 1200€.

Was mache ich, wenn der Einsteller einfach kommt und will die beiden mitnehmen?
Habe ich ein sog. Pfandrecht?
Wenn ja, was muß ich beachten?
Wie soll ich weiter verfahren bzw. wie ist die richtige Vorgehensweise?


Was steht denn im Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.03.2018 14:26:57
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Ein schriftlicher Vertrag existiert nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von 123 claudia):
Ein schriftlicher Vertrag existiert nicht.


Dann würde ich sagen, dass kein Pfandrecht besteht, jedoch ein Zurückbehaltungsrecht. Damit ist Ihnen aber nicht geholfen. Kündigen SIe sofort und hoffen Sie, dass der Besitzer die Tiere abholt, und danach machen Sie die Forderung gerichtlich geltend und versuchen zu vollstrecken.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2018 14:26:57
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Was ist genau ein Zurückbehaltungsrecht?



Ich habe mir folgende Vorgehensweise gedacht:
- Mahnung schreiben mit einer Fristsetzung zur Begleichung der Mietschuld (wird morgen, Montag, abgeschickt)
- Wenn dies nicht fruchtet, dann einen Anwalt einschalten, der die Kündigung ausspricht und die Forderung gerichtlich eintreiben läßt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie rücken das Tier erst heraus, wenn die Schuld beglichen ist, aber das verursacht ja ständig weitere Kosten, führt also nicht zum Ziel. Veräußern dprfen Sie die Tiere nicht.

Sie könnten den Einstaller aber anzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie rücken das Tier erst heraus, wenn die Schuld beglichen ist, aber das verursacht ja ständig weitere Kosten, führt also nicht zum Ziel. Veräußern dprfen Sie die Tiere nicht.

Sie könnten den Einstaller aber anzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen