Muss ich Tierarztrechnung bezahlen?

29. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb420125-86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Tierarztrechnung bezahlen?

Hallo, mein Kater(16) wurde vor 8Tagen vom Tierheim eingesammelt weil sie draußen (rumgestreunert) ist, wohlgemerkt vor unserer Haustür, als ich sie das letzte mal gesehen hab war alles ok ....nun habe ich sie nach längerer Suche aus dem Tierheim holen können..Mir wurde gesagt , dass meine Katze beim Tierarzt war und sie Wasser in der Lunge hatte ... Ich habe mich mit dem Tierarzt in Verbindung gesetzt und mich erwartet jetzt eine Rechnung von 400 bis 500 €...Mir kommt das halt alles sehr seltsam vor, da ich sicher bin das meine Katze gesund war und ich öfters mit ihr beim Tierarzt bin.. . Ich weiss gerad nicht wie ich mich jetzt weiter verhalten soll..Für einen Rat wäre ich sehr dankbar

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

klären sie ob es sich um eine notfallversorgung gehandelt hat.
( notfallversorgung... jemand hat ihre katze totkrank gefunden was ein sofortigen eingriff erforderte)
wenn nicht, dann wenden sie sich bitte an das tierheim welches ihre katze "eingefangen" hat, bzw. als "fundtier" aufgenommen hat und fragen wer denn den auftrag für die behandlung gegeben hat. es zahlt immer der auftraggeber ( außer bei einer notfallversorgung... dies scheidet sicherlich aus? ).
dessweteren würde ich eine rechtfertigung von seiten der "einfänger" verlangen... weil das geht gar nicht!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Ganz so einfach ist es nicht.
Denn hier liegt wohl ein Fall der "Geschäfsführung ohne Auftrag" nach §§677 ff. BGB vor.
Und da besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Aufwendungsersatz (§683 BGB )
Und zwar auch dann, wenn versehentlich über das Ziel hinausgeschossen wurde (also Kosten produziert wurden, die sich im Nachhinein als übertrieben herausstellten).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

sorry @drkabo, was hat eine geschäftsführung mit diesem fall zu tun?
geschäftsführung ist nach meinem wissen nach die leitung einer gesellschaft, organisation, unternehmen usw.
wir reden doch hier nicht um tätigkeiten und entscheidungen in einem unternehmen.
der ts ist weder freier mitarbeiter noch geschäftsherr, sondern nur eigentümer/besitzer der katze welche
ohne seinem auftrag "eingesammelt" und teuer vom tierarzt behandelt wurde.
ich glaube da hat jemand gewaltig übers ziel hinausgeschossen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von jau):
sorry @drkabo, was hat eine geschäftsführung mit diesem fall zu tun?


Ja, auch wer die Geschäfte eines Unternehmens führt, nennt sich "Geschäftsführer".
So eingeschränkt auf Unternehmen ist der Begriff im § 677 BGB aber nicht gemeint, sondern in dem Sinne "wer etwas (ein Geschäft) für einen anderen erledigt".
Wenn du für deine Eltern einkaufen gehst, "führst" du ein "Geschäft" (= Einkaufen) für deine Eltern aus.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

@tiger123... dann habe ich einen auftrag von den eltern erhalten "dieses" einzukaufen, aber nicht irgend etwas.
wenn es bei dem irgend etwas den eltern nicht gefällt, bleibt nachkomme auf den bezahlten preis dafür sitzen, weil es einfach unpassend ist, bzw. überzogen war sinnlosigkeit einzukaufen.
in diesem fall geht es aber um... war es sofort nötig eine teure behandlung durchzuführen um das katzenleben zu retten.
die katze sah sicherlich nicht elend, ungepflegt, abgemagert aus.
das tierheim welche die katze "einsammelte" stellte es dem tierarzt vor und er stellte fest das da wohl wasser in der lunge sei, was bei älteren, nicht mehr so herzgesunden tieren in der regel auftritt.
gleich eine behandlung durchzuführen die eben viel geld (§§ in den augen) kostet finde ich total überzogen und unverhältnismässig, auch wenn sich das tietheim und der tierarzt sicherlich auf die zahlreichen paragraphen des tierschutzgesetzes beziehen (werden). verstoßen gegen das tierschutzgesetz hat eigetnlich das tierheim welche den "freigänger" eingefangen hat ( artgerechte haltung bedeutet nicht tierheim, käfig, ktazengehege, arztbesuche...).
das tierheim soll die kosten mal schön selbst bezahlen oder der gemeinde ( weil fundtier... sehr zweifelhaft nach ausführung des ts) in rechnung stellen. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von jau):
in diesem fall geht es aber um... war es sofort nötig eine teure behandlung durchzuführen um das katzenleben zu retten.


Jein, es geht darum wie es der § 677 BGB sagt:
"hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert."
Da ich weder weis wie die Katze aussah ("elend, ungepflegt, abgemagert"), noch ich ein Tierarzt bin, noch ich Beurteilen kann ob ein üblicher Tierhalter zu einem Arzt gehen würde, will ich da jetzt keine abschließende Meinung abgeben.

-- Editiert von Tiger123 am 30.07.2015 10:58

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#7
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

also lief die katze totkrank vor dem grundstuck des ts herum. ein tierfreund sammelte sie ein übergab es einem tierheim.
das tierheim erteilte im sinne und interesse des geschäftsherren ( eigentümer und besitzer der katze) dem tierarzt die erlaubnis die katze medizinisch zu versorgen weil, sie sollte ja am leben bleiben, bzw. weiter 16 jahre nicht nur als äußerlich gesund erscheineder kater im freigang sein leben genießen.
dumm ist nur, dass der geschäftsherr vieleicht anders entschieden hätte was die behandlung der katze bei dem tierarzt betrifft.
mit einem aüßerlich gesund erscheinenden tier ( so schilderte es der ts )gehe ich nicht zum tierarzt und lass da für 500 euro auf lungenwasser behandeln.
bei einem notfall ( unfall, kann nicht allein vom baum, rettung vor dem ertrinken usw...) sehe ich es ja noch ein mit dem §677 bgb.
anderes beispiel: ich lasse ein auto abschleppen weil unwidrigkeiten( feuer, sturm wasser) es zerstören würden. der besitzer kommt für die kosten auf.
ich lasse ein am wegesrand stehendes auto in eine werkstatt schleppen und veranlasse die reperatur der zerborstenen windschutzscheibe. für letztere aktion zahle ich selbst wenn der geschäftherr erbost über mein überzogenes handeln urteilt.
und so sehe ich es im fall der katze und zahle nichts für diese eigenmächtigkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Das Problem bei der Geschäftsführung ohne Auftrag ist, dass der Geschäftsführer (= Tierheim) nur eingeschränkt haftet, wenn der Wille des Geschäftsherrn (= Eigentümer der Katze) nicht ausreichend beachtet wird.

Sinn der Vorschriften bezüglich Geschäftsführung ohne Auftrag ist, dass niemand davon abgehalten werden soll helfend einzugreifen, weil er befürchten muss, auf Kosten sitzen zu bleiben.

Wenn also das Tierheim bei jedem Tier vorher ausführlichst überlegen muss, ob der Eigentümer mit der Tieraztbehandlung wohl einverstanden ist und ob man es riskieren kann, das Tier zu Tierarzt zu bringen, oder ob das Risiko, dass der Eignetümer doch nicht einverstanden ist und das Tierheim auf den Kosten sitzen bleibt (obwohl das Tierheim ja nur im Interesse des Tieres handelt), dann ist das nicht Sinn der Sache - und so will es der Gesetzgeber nicht.
Der Gesetzgeber schützt tatsächlich in gewissem Umfang Eigenmächtigkeiten des Geschäftsführers.
Und das KANN hier zum Tragen kommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Blöde Frage vielleicht, aber bist Du sicher, dass "das Tierheim" (also ein Mitarbeiter dort) Deine Katze "entführt" hat?
Bei uns haben die für solche Aktionen keine Zeit. Ich würde also eher drauf tippen, dass ein gehässiger Nachbar das Tier dort abgegeben hat - oder zumindest das Tierheim informiert, dass eine herrenlose, alte Katze mutterseelenallein durch die Gegend streunt.

Und dann würde ich versuchen, das Geld von demjenigen zurück zu holen. Denn die Unterbringung im Tierheim war ja offensichtlich völlig überflüssig.

Bei dem Tierheim sehe ich hier keine Haftung. Die lassen jedes Fundtier tierärztlich durchchecken - und wenn sich der Besitzer nicht gemeldet hätte, was ja leider meist der Fall ist, wäre es auf den Kosten sitzen geblieben. Die konnten ja nicht wissen: der Besitzer wird sich schon melden, also lassen wir mal eine teure (aber unnötige) Behandlung durchführen.

Ist Dein Kater gechippt? Dann könnte man sich allerdings schon fragen, warum man nicht zuerst einmal Dich kontaktiert hat.

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