Muss der Vorbesitzer die Behandlungskosten auch nach Abgabe tragen?

22. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)
Muss der Vorbesitzer die Behandlungskosten auch nach Abgabe tragen?

Wir haben nach 9 Jahren schweren Herzens eine Katze abgegeben weil wir ihr nicht mehr die Liebe und Aufmerksamkeit schenken konnten, die sie brauchte. Sie hat Diabetes und war unseres Wissen in Remission und anderes war nicht bekannt. Nun haben wir jemanden gefunden und haben die Katze nach Hamburg bringen lassen. Einen Vertrag haben wir beigelegt, welcher noch nicht unterzeichnet zurück geschickt wurde.

Nun wurde die Katze mit einem grossen Blutbild untersucht und es kamen erhöhte Werte dabei heraus. Die neue Besitzerin macht uns nun natürlich Vorwürfe und schreibt "von Rechts wegen müsstest Du die Behandlungskosten tragen! ".

Die Frage ist : Ist das richtig? Müsste ich das? Und wenn ja, wieso? Ich habe die neue Besitzerin doch nicht beauftragt ein grosses Blutbild etc zu machen. Das war ihr eigener Wille und ihre Entscheidung.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die Behandlungskosten muss der Eigentümer tragen.

Da es offensichtlich noch keine Einigung zum Vertrag gibt, könntet ihr noch Eigentümer sein, bzw. die derzeitigen Besitzer können euch die Katze einfach wieder zurück geben.

Wenn sich bei dem Blutbild etwas ergibt, was ihr vorher Verschwiegen habt (Mangel), dann dürftet ihr diese Kosten auch zu tragen haben. Eine Nachbesserung dürfte bei einer Katze wohl eher ausgeschlossen sein.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Das ist die Frage, denn im Vertrag steht, dass der Vertrag auch bei Übergabe seine Gültigkeit gewinnt. Bzw ab wann gehört einer Katze einem nicht mehr? Zurück geben wollen sie die Katze nicht mehr , aber den Vertrag sehe ich aktuell auch nicht zurück.

Verschwiegen haben wir nichts, wovon wir nichts gewusst haben. Wir wussten nicht von den neuen "Baustellen". Lediglich vom Diabetes und das haben wir mitgeteilt und war dem Gegenüber bewusst.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Wenn ihr nichts von den erhöhten Blutwerten wußtet, dann könnt ihr auch nicht verantwortlich gemacht werden.
Das ist das persönliche Pech des neuen Eigners.

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#4
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Frage ist jetzt nur wann ihr die Katze "rechtlich" gehört denn den Vertrag habe ich noch nicht zurück.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Dir gehört die Katze, wem sonst?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Also OHNE VERTRAG gehört sie weiterhin mir ?

Auch wenn sie per Mail schrieb sie bleibt bei ihr!?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Fordert die Person, die der Katze ein neues Heim schenkt, denn konkret Geld? Oder hat sie nur ihrem Ärger Luft gemacht und - wie ich finde zurecht - geschrieben: von Rechts wegen MÜSSTEST Du die Kosten tragen.
Sorry, aber ich finde das auch hart. Ein krankes Tier einfach loswerden, weil man nicht mehr die Liebe und Zeit aufbringen kann. Dann sagt man nur: die hat Diabetes. Die Mühe, vorher selbst mal beim Tierarzt kontrollieren zu lassen, wie es um die Gesundheit steht, macht man sich vor der Weitergabe des Tieres nicht.

Die Leute waren sicherlich auch nicht zum Spaß beim Tierarzt ("Ich habe die neue Besitzerin doch nicht beauftragt, ein großes Blutbild etc. zu machen"), sondern weil die Katze vermutlich krank wirkte und Du sie abgegeben hast als: die hat zwar Diabetes, ist aber in Remission, geht ihr super.

Fordert die denn jetzt konkret Geld oder hat sie nur ihrem - wie ich finde berechtigten - Ärger Luft gemacht und geschrieben sinngemäß: Eigentlich müsstest Du zahlen, aber ich zahl es halt, weil mir die Katze am Herzen liegt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Fordert die Person, die der Katze ein neues Heim schenkt, denn konkret Geld? Oder hat sie nur ihrem Ärger Luft gemacht und - wie ich finde zurecht - geschrieben: von Rechts wegen MÜSSTEST Du die Kosten tragen.
Sorry, aber ich finde das auch hart. Ein krankes Tier einfach loswerden, weil man nicht mehr die Liebe und Zeit aufbringen kann. Dann sagt man nur: die hat Diabetes. Die Mühe, vorher selbst mal beim Tierarzt kontrollieren zu lassen, wie es um die Gesundheit steht, macht man sich vor der Weitergabe des Tieres nicht.
Die Leute waren sicherlich auch nicht zum Spaß beim Tierarzt ("Ich habe die neue Besitzerin doch nicht beauftragt, ein großes Blutbild etc. zu machen"), sondern weil die Katze vermutlich krank wirkte und Du sie abgegeben hast als: die hat zwar Diabetes, ist aber in Remission, geht ihr super.
Fordert die denn jetzt konkret Geld oder hat sie nur ihrem - wie ich finde berechtigten - Ärger Luft gemacht und geschrieben sinngemäß: Eigentlich müsstest Du zahlen, aber ich zahl es halt, weil mir die Katze am Herzen liegt.


Bevor man urteilt sollte man die ganze Geschichte kennen. Wir haben sie mehr als zwei Jahre in ihrer Krankheit begleitet. Wir haben alles gemacht. Messen, Spritzen, Zahn OP - alles. Aber Familien verändern sich, wir haben selbst jetzt Baustellen bei den Kindern die im letzten Jahr herausgekommen sind und können daher ihr nicht mehr die Liebe und Zuneigung schenken wie zuvor. Zumal sie seit einem Jahr in der Küche gewohnt hat. Wir haben schon alles getan und wenn man dann an einem Punkt angelangt ist wo es nicht mehr geht muss man den Egoismus beiseite packen und für die Katze Entscheidungen treffen, die nicht so toll sind.

Und laut unserer Kenntnis war sie aktuell in Remission d.h. keine Spritzen mehr. Das hat nun der Arzt entgegen der Aussage unseres Arztes widerlegt und scheinbar muss sie wieder gespritzt werden. Zudem hat sie noch ein paar andere Baustellen, die wir nicht gewusst haben.

Nein sie fordert konkret kein Geld, aber dennoch gehört auch das Vertragliche zu einer Tierübergabe dazu. Aber mittlerweile liegt der Vertrag mir vor ALLERDINGS hat sie ihn handschriftlich geändert bzw Dinge gestrichen und damit bin ich nicht einverstanden. Gilt der Vertrag in seiner ausgedruckten Form oder in der nun von der Gegenseite modifizierten Variante ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Gilt der Vertrag in seiner ausgedruckten Form oder in der nun von der Gegenseite modifizierten Variante ?


Ihr Vertragsentwurf wurde von der Gegenseite nicht akzeptiert, der der Gegenseite von Ihnen nicht,
damit haben wir zwei unterschiedliche Willenserklärungen und KEINEN gültigen Vertrag.
Das Sie die Änderungen nicht akzeptieren, sollten Sie aber unverzüglich mitteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Es gibt grundsätzlich nur zwei Varianten:

1. Es wurde bereits ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Dann zahlt der neue Eigentümer, sofern die Gewährleistung ausgeschlossen wurde (!) und er dem alten nicht nachweisen kann, daß er den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat.
Wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, müßte der K "nur" nachweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag.

2. Es wurde kein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Dann sehe ich nicht, wieso der Immer-noch-Eigentümer für einen Tierarztbesuch bezahlen soll, den ein Dritter (der Noch-nicht-Käufer) beauftragt hat. Auch in dem Fall zahlt also der (in dem Fall "verhinderte") Käufer.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Zitat (von Yogi1):
Bevor man urteilt sollte man die ganze Geschichte kennen. Wir haben sie mehr als zwei Jahre in ihrer Krankheit begleitet. Wir haben alles gemacht. Messen, Spritzen, Zahn OP - alles. Aber Familien verändern sich, wir haben selbst jetzt Baustellen bei den Kindern die im letzten Jahr herausgekommen sind und können daher ihr nicht mehr die Liebe und Zuneigung schenken wie zuvor. Zumal sie seit einem Jahr in der Küche gewohnt hat. Wir haben schon alles getan und wenn man dann an einem Punkt angelangt ist wo es nicht mehr geht muss man den Egoismus beiseite packen und für die Katze Entscheidungen treffen, die nicht so toll sind.
Und laut unserer Kenntnis war sie aktuell in Remission d.h. keine Spritzen mehr. Das hat nun der Arzt entgegen der Aussage unseres Arztes widerlegt und scheinbar muss sie wieder gespritzt werden. Zudem hat sie noch ein paar andere Baustellen, die wir nicht gewusst haben.
Nein sie fordert konkret kein Geld, aber dennoch gehört auch das Vertragliche zu einer Tierübergabe dazu. Aber mittlerweile liegt der Vertrag mir vor ALLERDINGS hat sie ihn handschriftlich geändert bzw Dinge gestrichen und damit bin ich nicht einverstanden. Gilt der Vertrag in seiner ausgedruckten Form oder in der nun von der Gegenseite modifizierten Variante ?


Das ist der Grund warum gewisse Individuen auch keine Tiere halten sollten. Weil es einem grad nicht passt, wie jetzt die Krankheit, einfach entsorgen. Zum :kotz:

Ich habe meine Katze beim Krebs auch begleitet - trotz diverser Umstände und Probleme, weil dies in meiner Verantwortung lag als Halter.

Insofern solltet ihr euch einfach nur schämen.

Und moralisch: einem Fremden die Katze übergeben und ihn die Kosten auferlegen...großes Kino.

Wie die anderen bereits geschrieben haben, besteht kein wirksamer Vertrag. Insofern habt ihr die Kosten zu tragen als Besitzer. Aber wie ihr euch hier darstellt, werdet ihr das arme Tier sowieso einschläfern... :bang:

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