Hallo,
ich habe im März einen Labradorwelpen gekauf. Er hatte bei mir zu Hause keinerlei Fressen zu sich genommen und sich in der zweiten Nacht erbrochen. Daraufhin rief ich am nächsten morgen den Züchter an, um ihn um Rat zu fragen. Wie mit Ihm abgestimmt ging ich mit dem Hund noch am selben Morgen zum Tierarzt. Dieser legte sofort nach der Untersuchung eine Infusion und behielt den Hund in seiner Obhut, da Lebensgefahr für den Hund bestand und er nicht mehr transportfähig war. Bei einer anschließenden Laboruntersuchung des Hundekots wurden Parvo-Vieren festgestellt. Die Inkubationszeit bei Parvo beträgt meines Wissens 4-7 Tage. Desweiteren war der Hund verfloht, welches auf eine nicht saubere Hundehaltung hindeutet.
Die Behandlung des Hundes ist jetzt abgeschlossen und unser kleiner Labradorwelpe hat es Gott sei Dank überlebt.
Wie kann ich die entstandenen Tierarztkosten von rund 250€ vom Züchter einfordern?
Der Züchter weigert sich die Kosten der Behandlung zu übernehmen, da ich den Hund seiner Ansicht nach zu Ihm zurück hätte geben müssen. Ich hatte ihn wärend der Behandlung schriftlich über den Befund informiert worauf er aber nicht reagierte.
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Kranken Welpen gekauft
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Wenn du bei Aldi ein Bügeleisen kaufst gehst du doch auch nicht zum örtlichen Elektriker und lässt die Ware reparieren.
Gewährleistung gibt nur beim Händler.
Jedoch könnte man argumentieren das eine Not bestand und man in Geschäftsführung ohne Auftrag im Sinn des Händler handelte da man ihn nicht erreichen konnte.
Dazu zählrt aber nur die "Not" Behandlung.
Da wird man wohl nur per Klage weiterkommen. Versuch doch mit dem Händler 50/50 auszumachen, und erzähl dem mal von deiner Rechtschutzversicherung.
K.
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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"
Hi!
Gut, dass es dem Hund wieder gut geht.
Du schreibst selber, der Hund war nicht mehr transportfähig. Da hättest Du ihn also gar nicht mehr zum Züchter bringen können.
Da die Inkubationszeit 4-7 Tage dauert (http://www.vu-wien.ac.at/i123/SPEZVIR/parvohund1.html), war der Hund also schon krank, als Du ihn bekommen hast. Ich möchte den Hund jetzt nicht als Ware sehen, aber im Prinzip ist der Verkäufer dazu verpflichtet, Dir gekaufte Ware in einwandfreiem Zustand zu übergeben, das war quasi also nicht der Fall.
Was hätte der Züchter denn gemacht, wenn Du den Hund zurückgebracht hättest *grübel*. Er hätte doch auch einen Tierarzt konsultieren müssen, was Kosten verursacht hätte.
Gruß
Spo
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quote:
Du schreibst selber, der Hund war nicht mehr transportfähig. Da hättest Du ihn also gar nicht mehr zum Züchter bringen können.
Zum Tierarzt wurde er transportiert und nur der kann bestimmen das ein Transport nicht geht. Um die Anweisungen des Verkäufers zu erfahren muss das Tier auch nicht transportiert werden.
quote:
Was hätte der Züchter denn gemacht, wenn Du den Hund zurückgebracht hättest *grübel*. Er hätte doch auch einen Tierarzt konsultieren müssen, was Kosten verursacht hätte.
Seinen Vertragsarzt beauftragt der billiger ist, zurück nach Polen, in den Sack und ........
Da ist wäre Sache des Verkäufers
K.
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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"
wie sieht denn der vertrag aus?
normalerweise ist bezüglich krankheiten immer etwas im vertrag festgehalten.
die richtigen züchter haben immer einen satz alà der hund befindet sich zum zeitpunkt der abgabe in einem gesundheitlich einwandfreien zustand und weißt keinerlei krankheitsanzeichen auf.
hört sich für mich so an, als hättest du den hund nicht von einem seriösen züchter, sondern von einem vermehrer.
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