Katze mitgenommen worden, erlaubt? Kosten?

27. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
drpepper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Katze mitgenommen worden, erlaubt? Kosten?

Ich bin Besitzer von 6 Katzen (plus Jungtiere, die diese Woche weggehen)und falle daher natürlich auf in der Nachbarschaft. Einige Häuser weiter ist eine Dame, die meint meine Katzen mitfüttern zu müssen, zwei meiner Kater kommen kaum noch nach Hause und der eine wird immer dicker.
Vor etwa 1 1/2 fand ich eine Tüte mit Katzenfutter vor der Tür mit einem Zettel. Meine Katzen wäre alle so merklich dünn, ich solle mir Hilfe holen vom Tierschutzverein, welche abgeben usw., usw. Zwar war ich verärgert, aber ging der Sache nicht weiter nach. Den Namen der Dame ist mir leider auch nicht bekant, da sie in einem mehrfamilien Haus wohnt.
Komischerweise verschwand am selben Tag meine älteste Katze, eine Burmakatze, fast 22 Jahre, die nie das Grundstück verlässt. Sie ist wirklich dünn, weil sie kaum noch frisst.
Wieder einige Tage später hatte ich eine Dame vom Vetrinäramt vor meiner Haustür. Es hätte sich jemand beschwert sie wären nicht mit meiner Tierhaltung einverstanden. Die Tierärztin habe ich natürlich ins Haus gelassen und es wurde alles inspiziert - nichts zu beanstanden, auch kein Wort davon, dass die Katzen zu dünn sind.
Wieder verging etwas Zeit und die Ärztin vom Vetrinärmat meldete sich und sagte mir es ist eine alte Burmakatze gefunden worden und wäre beim Tierschutz.
Jetzt meine die Dame vom Tierschutz die Katze wäre untersucht worden von Tierärzten (Blutuntersuchung usw., spezielles Futter), es wäre hohe Kosten entstanden.
Meine Frage ist jetzt, darf man einfach meine Katze mitnehmen (ohne ein Wort) und muss ich die entstandenen Tierarztkosten zahlen?
Die Frau wollte ich auch anzeigen, aber ich fürchte das wird schwer ohne Beweise.
Danke im Voraus.


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20 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Die Frau wollte ich auch anzeigen, aber ich fürchte das wird schwer ohne Beweise.

Die die Du gar nicht namentlich kennst noch gesehen hast wie sie die Katze mitnahm?



Wie kommen die darauf das es Deine Burmakatze ist?



quote:
die Katze wäre untersucht worden von Tierärzten (Blutuntersuchung usw., spezielles Futter), es wäre hohe Kosten entstanden.

Das ist wohl das Vergnügen des Tierschutzes ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drpepper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

@von Harry van Sell Wie die Dame aussieht weiss ich, ich sehe sie auch oft mit meinem roten Kater vor Ihrer Haustür.

Es wäre doch ein sehr komischer Zufall, wenn ausgerechnet an dem Tag, in den Nachmittagsstunden, an der die Frau hier war ausgerechnet meine alte Katze verschwindet..die sonst nie das Grundstück verlässt?

Es wäre Anzeige gegen Unbekannt, die Polizei würde die Dame dann fragen, ihre Adresse würden sie von mir bekommen. Meine unmittelbaren Nachbarn hassen Katzen, sie kommen nicht in Frage.

Buramkatzen sind recht selten, vor allem in Tierheimen und dergleichen, vor allem welche die über 20 sind. Und nicht ich, sondern die nette Tierärztin vom Vetrinäramt kam drauf, dass es meine ist. Ich wollte sie gestern abholen, aber da war noch die Frage mit den Kosten und ich durfte es nicht.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drpepper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

"Wie kommen die darauf das es Deine Burmakatze ist?" sorry, habe ich falsch gelesen. Soviele sehr alte Burmakatzen gibt es nicht ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn Sie die Untersuchungen nicht beauftragt haben, müssen Sie sie auch nicht bezahlen.

Gibt das Tierheim das Viech nicht heraus, könnten Sie vermutlich erfolgreich darauf klagen, vorausgesetzt die Katze erlebt noch das Ende des Verfahrens.

Doch vermutlich wird das nicht nötig sein, denn das Tierheim möchte nicht die Katze bis zum Ende halten und durchfüttern. Das kostet dann noch wesentlich mehr.

Alles andere, mit Nachbarin usw., sind zwischenmenschliche Probleme, mit denen man die Strafverfolgungsbehörden nicht behelligen sollte.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drpepper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Dann bin ich schonmal erleichtert, was die Kosten betrifft.

Aber ansonsten sehe ich das nicht so, hätte man ein Kind mitgenommen wäre es Entführung, hätte man ein Auto mitgenommen wäre es Diebstahl. Ein Tier ist in Deutschland, leider, nur eine "Sache", also mein Eigentum (das man mitgenommen hat ohne mich davon in Kenntnis zu setzen.

Und wenn die Polizei sich damit beschäftigen kann Knöllchen einzusammeln wegen Lappalien, dann kann sie sich auch um sowas kümmern.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Eine Katze kann wie andere Sachen auch natürlich gestohlen werden. Zum Diebstahl gehört aber die Aneignungsabsicht. Die ist hier nicht zu erkennen, denn die Katze wurde lediglich zum Tierheim oder ähnliches gebracht. Also kein Diebstahl.

Eine Straftat ist nicht zu erkennen.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drpepper
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn ich also demnach ein Auto vor einem Haus sehe, wo der TÜV längst abgelaufen und der hoffnungslos kaputt ist, darf ich also damit wegfahren und es in die Werkstatt bringen. Und es ist kein Diebstahl?

Es ging nicht um ein schwer verletztes, überfahrenes Tier oder dergleichen, die Burmakatze ist nur alt. Wenn es so wäre, wäre ich überaus dankbar, wenn jemand meine Katze, wie in diesem Fall, zum Tierarzt und dann zum Tierschutz gebracht hätte.

Tiere unterliegen dem Fundrecht, welches besagt, dass Tiere ihrem Besitzer zurückgegeben werden müssen, und dass dieser davon in Kenntnis zu setzen ist, dass das Tier "gefunden" wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Können Sie beweisen, daß der Finder wußte, wem die Katze gehört? Der Finder hat das einzig richtige getan und den Fund an geeigneter Stelle abgegeben. In Kenntnis gesetzt wurden Sie dann auch. Was wollen Sie noch? Wie gesagt, wenn Sie Animositäten innerhalb der Nachbarschaft ausleben wollen, ist das Strafrecht ungeeignet.

Ja, so wie Sie das mit dem Auto beschreiben, wäre es kein Diebstahl, denn Sie hätten es ja nicht behalten. Allerdings dürfen Sie Kraftfahrzeuge nicht unbefugt benutzen, das wäre strafbar. Mit einem gefundenen Fahrrad dürften Sie aber zum Fundbüro radeln.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Meine unmittelbaren Nachbarn hassen Katzen, sie kommen nicht in Frage.

Die Logik das Katzenhasser nicht am verschwinden von Katzen beteiligt sein könnten erschliest sich mir nicht.



quote:
Wenn ich also demnach ein Auto vor einem Haus sehe, wo der TÜV längst abgelaufen und der hoffnungslos kaputt ist, darf ich also damit wegfahren und es in die Werkstatt bringen. Und es ist kein Diebstahl?

Korrekt, Diebstahl wäre es erst wenn eine Zueigungsabsicht besteht. man es also behalten will.



Als erstes zahlt der Auftraggeber die Kosten. Ob er diese dann eventuell im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag erstattet verlangen könnte steht auf einen anderen Blatt.

Sollte das Tierheim im Rahmen des Zurückbhaltungsrechtes die Katze nicht herausgeben wollen, könnte man Verpflegungskosten teilweise ablehnen (Schandensminderungspflicht).





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"

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#10
 Von 
floridafan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstens, ein Katzenhasser sorgt sich nicht, um die Katze und bringt sie zum Tierarzt. Zweitens arbeiten die Nachbarn tagsüber. Drittens beschwert sich die Nachbarin seit über einem Jahr über die Katzen und beschimpft sie, immer wenn sie weiss ich bin im Garten in Hörweite. Aber ausgerechnet in den wenigen Stunden an dem Nachmittag, an dem die andere Dame den Zettel bei mir vor die Haustür getan hat verschwindet meine Katze und das soll ein Zufall sein? In den fast drei Jahren, die ich hier in dem Haus wohne hat sie nicht einmal das Grundstück verlassen.

Vielleicht heisst es in der Rechtssprache anders, kein Diebstahl, aber keiner kann mir erzählen, dass ich mit einem fremden Auto, was wissentlich nicht mir gehört, wegfahren kann ohne Kenntnis des Besitzers und das soll sich strafbar sein. Wenn es so wäre, dann würde jeder Dieb behaupten, es wollte den Gegenstand nur ausleihen...oder zur Reparatur bringen.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Lesen hilft.

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#12
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

quote:
Vielleicht heisst es in der Rechtssprache anders, kein Diebstahl, aber keiner kann mir erzählen, dass ich mit einem fremden Auto, was wissentlich nicht mir gehört, wegfahren kann ohne Kenntnis des Besitzers und das soll sich strafbar sein. Wenn es so wäre, dann würde jeder Dieb behaupten, es wollte den Gegenstand nur ausleihen...oder zur Reparatur bringen.



Der Vergleich mit dem Auto ist ja komplett unsinnig. Dass es die Nachbarin war, kann man nicht beweisen. Es könnte ebenso gut sein, dass die 22!!! Jahre alte Katze irgendwo auf der Straße lag und ein netter Mensch sie gefunden hat, nicht wusste, wem sie gehört, und das einzig Richtige getan hat: mit dem Tier zum Tierschutz gehen.
Ich war auch mal spazieren, ca. 2km von meiner Wohnung entfernt. Da entdeckte ich ein kleines Kätzchen - höchstens 10 Wochen alt -, das mir sofort folgte, ohne dass ich es gelockt habe. Verscheuchen hat nicht geholfen, es lief dann kurz weg, kam aber kurz drauf wieder hinterher gerannt. Als ich vor meiner Haustür stand, wollte es mit rein. Ich hatte Angst, es findet nicht mehr heim (in dem Alter hatte ich so meine Zweifel, ob das Kätzchen das schafft, außerdem wusste ich ja gar nicht, ob der Ort, ab dem es mir folgte, in der Nähe ihres Zuhauses war, ob sie überhaupt ein Zuhause hatte etc.)Das Tier hab ich auch zum Tierheim gebracht, weil ich dachte, dort kümmert man sich um es und die Besitzer werden dort in jedem Fall nachfragen, falls es Besitzer gibt. Als Dieb habe ich mich nicht gefühlt.

Der Unterschied zum Auto ist, dass sich manche Menschen Sorgen machen um alte oder sehr, sehr junge herumstreunende Tiere, die vielleicht mitten auf der Straße rumspringen und wo man nicht weiß, wo die hingehören. Und dann meint man es gut und bringt das Tier zum Tierheim und wird noch als Dieb bezichtigt.
(Denn dass es die Nachbarin war, die wusste, wo die Katze hingehört, weiß man ja gar nicht. Ich gehe eher von einem Finder aus, der nicht wusste, wo das Tier hin gehört und nur helfen wollte.)

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, es gibt gewisse Unterschiede zwischen einem alten Auto und einer altersschwachen mageren Katze.

Ersteres kann man ruhig ein paar Tage stehen lassen und irgendwann das Ordnungsamt rufen, wenn man den Eindruck hat, es wäre aufgegeben. Die machen dann einen Zettel dran und lassen es nach ein paar Wochen holen und verschrotten, wenn es immer noch dasteht.

Bei der Katze wär das nicht so gut.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ABCXYZ123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
"Können Sie beweisen, daß der Finder wußte, wem die Katze gehört?
Der Finder hat das einzig richtige getan und den Fund an geeigneter Stelle abgegeben.
In Kenntnis gesetzt wurden Sie dann auch."



Verstehe ich nicht ganz.

Ich kann doch nicht auf die Straße gehen, alle Katzen einsammeln, zum Tierheim oder sonst wohin bringen
und sagen "Tach, die Katze hab ich auf einem Grundstück gefunden und dachte mir, ich bringe es mal her!"

Nehmen wir mal an, der "Finder" wusste nicht wem die Katze gehört, da kein Halsband.
Wie konnte dann das Tierheim den Besitzer ausfindig machen und ihn darüber in Kenntnis setzen?

Also MUSS der "Finder" in jedem Fall gewusst haben, wem diese Katze gehört. Entweder kannte er die Adresse oder die Katze hatte ein Halsband, worauf die die Adresse stand.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

oder - wie im Thread geschrieben: die Katze(nbesitzerin) war dem Tierarzt/dem Tierheim persönlich bekannt, weil besonderes, auffälliges Tier.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Als Katzenhalter möchte ich mich auch kurz einklinken.

Hattest Du beim Bemerken des Verlustes der Süßen nicht von selbst beim TH angerufen? Dann hätte sich die Sache schneller geklärt, ergo wären Kosten erspart geblieben. Kann mir allerdings auch vorstellen, daß man ein paar Stunden wartet, wenn die Katze eigentlich Freigängerin sein könnte.

Hinsichtlich der Kosten meine ich, daß da die Sache mit der "Geschäftsausübung ohne Auftrag" in Frage kommen könnte. Sprich: TH und TA haben wie üblich agiert. Soweit ich weiß, muss eine neue Katze im TH auch vor Aufnahme untersucht werden, könnte ja wer-weiß-was einschleppen. Für die Abwehr der dortigen Ansprüche sehe ich daher eher schwarz.

Ob man zivilrechtlich an die Dame herantreten könnte, selbst wenn man genau beweisen könnte, daß sie es war, die die Katze vom Grundstück nahm, bezweifel ich ebenfalls, so blöd das auch ist. Fraglich ist auch, ob sie sich die Wegnahme überhaupt traut (Zeugen) und warum sie zeitgleich den Dialog mit Dir suchen sollte.

Vielleicht kannst Du ja noch beim TH recherchieren (Zeitpunkt Einlieferung Katze) und die ältere Dame gelegentlich persönlich ansprechen. Möglicherweise wäre es auch eine Idee, sie einzuladen, sich die Haltung anzusehen. Eigentlich ist es ja nicht übel, wenn sich Dritte ´mal Gedanken machen - zu oft wird weggeschaut. Andererseits könntest Du sie gleich darauf hinweisen, daß ihr zusätzliches Füttern nicht erwünscht ist, weil die Tiere z. B. Diätfutter oder BARF bekommen.

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-- Editiert Rosenquarz am 11.07.2013 19:33

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Wie konnte dann das Tierheim den Besitzer ausfindig machen und ihn darüber in Kenntnis setzen?

Eintätowierte Seriennummer wäre auch noch eine Möglichkeit, ein Chip eine andere ...



quote:
oder die Katze hatte ein Halsband, worauf die die Adresse stand.

Wie analog ... Willkommen im 21. Jahrhundert :)





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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn es diese Dame war, vermute ich, dass sie ihre Daten oder Telefonnummer beim TH hinterlassen hat, weil sie informiert werden will, wie es weiterging. Also sag dem Tierheim, die sollen sich das Geld von der Person holen, die die Katze hingebracht hat, denn offenbar hat die Person die Katze von deinem Grundstück entwendet. Ob es so war ist dahingestellt, aber das ist es, was ich dem Tierheim sagen würde.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Thread sollte aufbewahrt werden für Studien der Mentalität von Katzenfreundinnen.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Fotografier die Dame. Dann geht zum Tierheim und frage, ob sie es war ... : Wenn ja ist die Sache klar und sie kann zahlen ; aber Du musst noch ihre Personalien feststellen lassen, am besten von der Polizei ... und dabei eine Anzeige zum Sachverhalt aufgeben ... fragt sich nur, nach welchem Paragraphen.
==> Sonst kann sich spaeter zum Gerichtstermin niemand mehr erinnern, oder die Zeugen haben keine Lust zu Erscheinen.

Jede Menge Leute meinen regelmaessig, die Tiere von anderen als "unterernaehrt" usw. erkennen zu muessen.
==> Dabei sind deren eigene Koeter einfach nur _zu_Fett_ .

Ein typisches Spiel unter deutschen Spiessern, die sich gegenseitig nichts goennen wollen.

==========================================

und nun "gefaehrliches Halbwissen":

Die Katze kriegst Du evtl. per "einstweiliger Verfuegung" ... ?
==> Vielleicht kannst Du sie einfach mitnehmen ? Raub duerfte es in dem Fall vielleicht nicht sein ... ...


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1x Hilfreiche Antwort

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