Katze entlaufen und beim Nachbarn gefunden!

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Katze entlaufen und beim Nachbarn gefunden!

Hallo liebes Forum,

Es ist wirklich zum wahnsinnig werden:

Mein Kater ist vor ein paar Wochen spurlos durchs Fenster verschwunden; er kam auch zunächst nicht wieder. Irgendwann nachts hatte er einen Vogel rein gebracht und ist wieder raus. Nun der Schock:

Meine Mutter ruft mich an und hatte durch Intuition oder was auch immer eine Nachbarin im Garten angesprochen - wir hatten suchzettel verteilt - die erst nichts davon wissen wollte, dann stellte sich aber nach viel einreden heraus das der Kater bei Ihnen im Haus lebt. Sie waren mit ihm beim Tierarzt und hatten versucht ihn zu sterilisieren, was bei dem Kater natürlich nicht geht, aber das war ein Fehler von der Tierärztin. Viel schlimmer wurde es eigentlich erst danach:

Die Nachbarn hatten schon angedeutet das der Kater immer willkommen sei, und jetzt ist es passiert. Nachdem wir das Fenster umbauen lassen haben und nun eine katzenklappe vorhanden ist geht er noch mehr raus.

Die letzten beiden Tage war er wieder bei Ihnen, der Mann von der Frau hatte ihm sogar Futter hingestellt, obwohl wir das ausdrücklich nicht wollen, beide Tage waren auch Türen und Fenster geschlossen (bis auf ein klonster) so dass er immer erst rausgelassen wurde , wenn meine Mutter Druck gemacht hat.

Wir hängen sehr an dem Tier und lieben es, nur der Nachbar sieht es überhaupt nicht ein und verteidigt sich mit Sätzen „wenn es regnet kann ich den Kater doch nicht draußen lassen...." solche Sätze sind zum wild werden, weil wir 20 Meter weiter wohnen und immer so tut als könnte er mit dem Tier machen was er wolle. Die Impfkosten usw hab ich in weiser vorraussicht (geschäftausübung in meinem Namen) erstattet, damit das aus der Welt ist. Nun schalten die aber auf Durchzug und ich vermute dass der Kater nun beim nächsten mal garnicht mehr zurück gelassen wird. Von dem ersten mal, als er operiert wurde (2 Wochen war er bei denen) gibt es sms die belegen dass die ihn hatten. Von den anderen malen leider nur meine Mutter als Zeugin, sonst niemanden.

Dazu haben die mir durch die Blume gesagt, dass wenn ich denen rechtlich Ärger mach, die zum Veterinäramt gehen und das Tier entfernen lassen wollen von uns. Nun kamen dann direkt so Sätze wie „ihr Rollladen war letzten Mittwoch den ganzen Tag unten...‘ jetzt mache ich mir auch darum sorgen, vor allem weil meine Mutter Flugbegleiterin ist und die dann eventuell mit viel Abwesenheit argumentieren. Dabei haben wir eine Katzensitterin (freundin von uns) die jeden Tag mindestens 2 bis 3 Stunden mit denen Zeit verbringt wenn wir mal nicht da sind.

Ich hab momentan starke Sorgen um meinen kleinen Kater und würde echt gerne wissen, was mir da für rechtliche Optionen bleiben.

Die Nachbarn haben den Fund nicht gemeldet, lediglich die chipnummer hatte der Tierarzt wohl eingegeben, weil der neu war, war der Kater aber noch nicht registriert - jedoch wurde wie gesagt von den Nachbarn keine offizielle Stelle über den Fund benachrichtigt.

Was für Möglichkeiten und Chancen hab ich in dieser sehr traurigen Situation ?

Liebe Grüße

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Freilaufende Katzen machen (leider), was sie wollen.... meiner Meinung nach ist das Einzige, was Sie tun tun können, um die Katze sicher zu behalten, den Kater zur Wohnungskatze zu machen.

Sobald er frei läuft, werden Sie kaum verhindern können, dass er sich bei ihren Nachbarn oder sonstwo einlädst . Das liegt nun mal in der Natur der Katzen, dass die sich ihre Herrchen oder besser Dosenöffner im Zweifelsfalle selber suchen und wenig Loyalität gegenüber den alten Herrchen zeigen, sobald sie sich mal umentschieden haben. Wenn sich der Kater für Ihren Nachbarn oder sonst jemanden entscheidet und weiterhin freilaufend sein soll, nutzt Ihnen kein Gericht der Welt etwas, wenn der Kater anders entscheidet. Also ab jetzt entweder Türen zu oder Abwarten, wie sich der Kater entscheidet. Deswegen einen Rechtsstreit zu beginnen halte ich für völlig sinnlos und übertrieben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

In Ergänzung: selbst wenn Du dem Nachbarn gerichtlich verbieten könntest, das Tier zu füttern oder aufzunehmen, dann würde sich das Katerchen ein anderes Zweitzuhause suchen. Oder ein Drittzuhause u.s.w. Das bringt doch alles nichts. Katerchen hat sich sein Umfeld selbst organisiert, mag sein, dass Dir das nicht passt. Aber trotzdem, wie willst Du das bei einem Freigänger verhindern? Und ist das tiergerecht?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
In Ergänzung: selbst wenn Du dem Nachbarn gerichtlich verbieten könntest, das Tier zu füttern oder aufzunehmen, dann würde sich das Katerchen ein anderes Zweitzuhause suchen. Oder ein Drittzuhause u.s.w. Das bringt doch alles nichts. Katerchen hat sich sein Umfeld selbst organisiert, mag sein, dass Dir das nicht passt. Aber trotzdem, wie willst Du das bei einem Freigänger verhindern? Und ist das tiergerecht?

wirdwerden


Wenn er das Tier nur nicht mehr raus lässt wie bisher, ist das wohl kaum eine freie Entscheidung?

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Es lässt sich ohne weiteres dem Nachbarn verbieten, die Katze mit in seine Wohnung zu nehmen und/oder zu füttern. Notfalls mit Hilfe des Gerichts.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

#3: wenn er das Tier nicht mehr rauslässt, dann haben wir eine Wohnungskatze. Dann stellt sich das Problem doch gar nicht. Wir haben hier doch einen Freigänger. Und niemand kann jemandem verbieten, Futter für wen auch immer auf die Terasse zu stellen. Wer dann davon frisst, das hat man doch nicht im Griff.

Gericht ist da die schlechteste Lösung, einfach, weil bei Freigängern eben vieles nicht überprüfbar ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Chipnummer sollte direkt bei Tasso unter dem Besitzernamen eingegeben werden. Auf wessen Namen läuft der Impfpass? Hat der Kater einen EU Heimtierausweis? Sonst sollte direkt, wenn der Kater das nächste Mal zu Hause ist, ein solcher beim Tierarzt ausgestellt werden.
Nur so kannst du beweisen, dass es sich um deinen Kater handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass das Tier eben auch andere menschliche Freundschaften aufgebaut hat. Und die kann man nun mal bei einem Freigänger nicht kotrollieren. Keine Katze lässt sich gegen ihren Willen in eine fremde Wohnung schleppen. Das funktioniert einfach nicht. Und sie kommt ja offensichtlich auch immer wieder zurück. Nur, niemand kann einem Nachbarn verbieten, seine Terrassentür zu schliessen, damit die fremde Katze nicht rein kommt.

wirdwerden

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#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
(495 Beiträge, 82x hilfreich)
Es lässt sich ohne weiteres dem Nachbarn verbieten, die Katze mit in seine Wohnung zu nehmen und/oder zu füttern. Notfalls mit Hilfe des Gerichts.


Das kann ganz schnell zum Boomerang werden. Nämlich dann, wenn der Nachbar gerichtlich fordert, dass der TE Sorge zu Tragen hat, dass der Kater das Grundstück nicht mehr betreten soll. Dann hat der TE erst wirklich ein Problem. Ob der Nachbar jetzt so reagieren würde sei mal dahingestellt.

Darüber hinaus würde ich mir um die Geschichte mit dem Vet.Amt keine Sorgen machen. Das ist Hanebüchen und eine leere Drohung. Da braucht es schon mehr Argumentation als jemand der unregelmäßig Arbeitet. Zumal mal das Katzensitten ja durchaus nachweisbar wäre. Das Tierwohl ist da keineswegs gefährdet.
Wenngleich das der Grund sein könnte, warum der Kater keine sonderlich enge Bindung zu seiner Besitzerin aufzubauen vermag.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur, niemand kann einem Nachbarn verbieten, seine Terrassentür zu schliessen, damit die fremde Katze nicht rein kommt.

Darum geht es doch gar nicht...

Der Entzug des Eigentum an einer Sache durch entsprechende Handlungen (Türe zu) kann man verbieten, auch mit gerichtlicher Hilfe.
Gleiches gilt für die Veränderung / Beschädigung (bzw. der Gefahr desselben) des fremden Eigentums durch füttern.



Zitat (von Guruhu):
Nämlich dann, wenn der Nachbar gerichtlich fordert, dass der TE Sorge zu Tragen hat, dass der Kater das Grundstück nicht mehr betreten soll. Dann hat der TE erst wirklich ein Problem.

Nur, wenn das Gericht entgegen der üblichen Meinung der Gerichte entscheiden würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich weiss nicht Harry, wenn ich auch bei schönstem Wetter meine Terrassentür zuhalten muss, damit die fremde Katze nicht rein kommt, wenn ich die Wildtiere in meinem Garten nicht mehr füttern darf, was ich schon immer tue, dann fehlt mir da die richtige Rechtsgrundlage für. Wenn mein Nachbar nicht will, dass seine Katze bei mir rumstrolcht, dann muss er sie als Wohnungskatze halten.

Bei mir turnte über Jahre mal eine Katze auf meine Terrasse (übers Dach), das fiel nur durch Zufall auf, weil ich mich über den enormen Futterverbrauch für meine Katzen wunderte. Sie kam und verschwand wie sie wollte. So ist das nun mal mit Katzen.

wirdwerden

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#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Das sehe ich genauso. Freilaufende Katzen bleiben nun mal immer etwas unabhängiger als Wohnungskatzen, logischerweise. In vielen Fällen suchen Sie sich ein oder zwei weitere Anlaufstellen, bei denen sie regelmäßig aufkreuzen. Das kann man einfach nicht verhindern, nur indem man den Freigänger zur Wohnungskatze macht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Nämlich dann, wenn der Nachbar gerichtlich fordert, dass der TE Sorge zu Tragen hat, dass der Kater das Grundstück nicht mehr betreten soll.
Das wurde schon mehrfach bei Katzen versucht. Fazit: Es kann nicht verboten werden.

Zitat (von loremipsum):
Ich hab momentan starke Sorgen um meinen kleinen Kater....
Keine Angst, du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Wenn es dem Kater beim Nachbarn nicht gefallen würde, dann würde er diese nicht besuchen.

Zitat (von loremipsum):
Wir hängen sehr an dem Tier und lieben es.......
Und euer Tier scheint ja am Nachbarn zu hängen. Gefühle 2er Parteien sind nicht immer gleich.

Wenn es dem Tier bei den Nachbarn besser gefällt, dann tut dem Tier doch einfach etwas Gutes und lasst es dort wohnen wo es möchte. Das schmerzt zwar sehr, aber es ist das was das Tier möchte. Du kannst auch sagen: "Ist mir doch egal was das Tier möchte", dann solltest du die Katze zu einer Hauskatze umerziehen. Ich glaube aber nicht, dass eine Freigängerkatze damit glücklich sein wird.

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#13
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube ihr versteht den Punkt nicht so richtig: wenn ein Kater fressen hingestellt bekommt frisst er es, wenn er aber raus will aber die nachnarn ihn nicht gehen lassen, dann ist das nicht ok. Genauso wie man nicht einfach mit unseren Kater zum Tierarzt gehen kann, ohne nach dem Inhaber gesucht zu haben?! Katzen suchen sich sicher ihr zu Hause, aber er kommt immer wieder zu uns, nur kam er nur dann nicht wenn der Nachbar fressen hingestellt hat, und hinter ihm die Tür zu. Das nennt man übrigens Anfüttern....

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#14
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von loremipsum):
Die Impfkosten usw hab ich in weiser vorraussicht (geschäftausübung in meinem Namen) erstattet, damit das aus der Welt ist.


Warum und was ist usw.? Wussten die nicht, wem der gehört und/oder lag ein Notfall vor?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von loremipsum):
.....und hinter ihm die Tür zu.
O.k., das hatte ich so aus deinem Post nicht verstanden. Das ist natürlich nicht o.k.
Hier hilft, wenn der Nachbar nicht einsichtig ist, nur eine Unterlassungsklage.

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von loremipsum):
Ich glaube ihr versteht den Punkt nicht so richtig: wenn ein Kater fressen hingestellt bekommt frisst er es, wenn er aber raus will aber die nachnarn ihn nicht gehen lassen, dann ist das nicht ok. Genauso wie man nicht einfach mit unseren Kater zum Tierarzt gehen kann, ohne nach dem Inhaber gesucht zu haben?! Katzen suchen sich sicher ihr zu Hause, aber er kommt immer wieder zu uns, nur kam er nur dann nicht wenn der Nachbar fressen hingestellt hat, und hinter ihm die Tür zu. Das nennt man übrigens Anfüttern....


Als Mensch muss man sich damit abfinden, dass eine Katze nun mal kein Hund ist. Wir sind auch Knechte einer Katze, dieser geht es bei uns zu Hause hervorragend, was das kleine Luder nicht davon abhält noch woanders mausen zu gehen. Zwei Häuser weiter wurde ihr von einer Nachbarin eine Dependance eingerichtet mit Vollversorgung. Das nimmt sie mit, kehr aber auch regelmäßig "nach Hause" zurück.

Letztendlich sind wir froh, dass sie nicht an einen Katzenhasser geraten ist und freuen uns für sie, was bleibt uns auch sonst übrig? Zank wegen einer Katze anzufangen? Nein, das ist doch nun wirklich keine Option.

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#17
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Schön dass ihr Ratschläge zur Katzenhaltung unterbreitet, aber es geht nicht um euren Umgang damit, sondern um die Rechtliche Seite. Wenn jemand ein Tier anfüttert ist das nicht in Ordnung für mich, und schon garnicht wenn dieser jemand die Frechheit besitzt uns dafür dann verbal anzugehen. Also beschränkt euch mit euren Antworten auf die Rechtliche Seite und erklärt mir bitte nicht wie ich Menschlich mit dem Nachbar umzugehen habe, denn das ist ein anderes Blatt. Wenn die Katze raus will, es nicht kann weil der Nachbar die Katze behalten will, er mit ihr ohne unser wissen zum Tierarzt geht usw... dann ist das alles etwas aus dem Rahmen. Gegen Besuche spricht nichts, solange sich Mitmenschen an die "Regeln" halten, und die kennt jeder verantwortungsbewusste Tierhalter, vor allem weil wir nur 20 Meter weiter wohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von loremipsum):
Wenn jemand ein Tier anfüttert ist das nicht in Ordnung für mich,....
Es ist aber nun einmal nicht verboten! Und nur das zählt!

Zitat (von loremipsum):
Also beschränkt euch mit euren Antworten auf die Rechtliche Seite
Na dann bezahl doch dafür und such dir einen Anwalt den du fragen kannst. Wer in einem Meinungsforum fragt, der bekommt auch die Meinungen der Nutzer zu lesen. Wenn dir das nicht gefällt, dann frag halt nicht.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Man kann dem Nachbarn per Unterlassungsklage verbieten die Katze rein zu lassen. Mein Katze hatte früher mehere Namen und verschiedenen Häuser ---- irgendwann was Sie dann ganz weg --- ist wohl das andere Herrchen umgezogen.

Es ist nicht deine Katze, du bis Ihr Mensch und den kann sie tauschen

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#20
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Man kann dem Nachbarn per Unterlassungsklage verbieten die Katze rein zu lassen.


Meinst Du das ernst? Mit welcher rechtlichen Begründung?
Muss der Nachbar dann immer aufpassen, wenn er ein Fenster oder eine Tür offen stehen lässt, damit die Katze nicht rein kommt?

Zitat (von DumitruKurier):
Es ist nicht deine Katze, du bis Ihr Mensch und den kann sie tauschen


Da bin ich bei Dir. Katzen tun, was sie wollen. Sehe ich täglich in unserer Straße :-)

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