Das Thema haben wir am WE im Freundeskreis besprochen.
Angenommen, ich fahre eine Katze an, die mir plötzlich vors Auto springt. Der Besitzer (der ja rechtlich gesehen für den Schaden haftet) ist nicht ausfindig zu machen.
Die Katze ist verletzt. Bringe ich sie nicht zum Tierarzt, mache ich mich der Tierquälerei schuldig. Bringe ich sie zum Tierarzt, muss ich die Rechnung bezahlen, weil ich ja dem Tierarzt gegenüber ja als "Auftraggeber" gelte und mich nicht darauf verlassen kann, dass der Tierschutzverein die Kosten übernmmt. Angenommen, ich kann (oder will) die Rechnung nicht zahlen, das Tier aber auch nicht liegen lassen. Wie verhält man sich da am besten?
-----------------
""
Katze, Auto, Tierarzt?
9. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 9. November 2009 | 10:22
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Katze, Auto, Tierarzt?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. November 2009 | 12:30
Von
Status: Lehrling (1512 Beiträge, 872x hilfreich)
ich kenne nur eine regelung. die gemeinde, in der das herrenlose tier gefunden wurde ( angefahren), muß die tierarzkosten erst einmal übernehmen.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 10. November 2009 | 14:40
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 638x hilfreich)
quote:
ich kann [...]das Tier aber auch nicht liegen lassen
Warum nicht?
-- Editiert am 10.11.2009 14:40
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Tiere, Tierrecht, Tierkaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. November 2009 | 18:46
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Warum nicht einfach die Polizei verständigen?
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.962
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten