Katze, Auto, Tierarzt?

9. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Katze, Auto, Tierarzt?

Das Thema haben wir am WE im Freundeskreis besprochen.

Angenommen, ich fahre eine Katze an, die mir plötzlich vors Auto springt. Der Besitzer (der ja rechtlich gesehen für den Schaden haftet) ist nicht ausfindig zu machen.

Die Katze ist verletzt. Bringe ich sie nicht zum Tierarzt, mache ich mich der Tierquälerei schuldig. Bringe ich sie zum Tierarzt, muss ich die Rechnung bezahlen, weil ich ja dem Tierarzt gegenüber ja als "Auftraggeber" gelte und mich nicht darauf verlassen kann, dass der Tierschutzverein die Kosten übernmmt. Angenommen, ich kann (oder will) die Rechnung nicht zahlen, das Tier aber auch nicht liegen lassen. Wie verhält man sich da am besten?

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Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

ich kenne nur eine regelung. die gemeinde, in der das herrenlose tier gefunden wurde ( angefahren), muß die tierarzkosten erst einmal übernehmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

quote:
ich kann [...]das Tier aber auch nicht liegen lassen


Warum nicht? :)

-- Editiert am 10.11.2009 14:40

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Warum nicht einfach die Polizei verständigen?

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1x Hilfreiche Antwort

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