Kampfhunde töten Maincoon-Katze des Nachbarn

9. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)
Kampfhunde töten Maincoon-Katze des Nachbarn

Ein *Hallo in die Runde.
Es wird ein bisschen länger-sorry.
Folgender Sachverhalt ist zu klären: Hundebesitzer (A) hält auf seinem Grundstück 2 Kampfhunde. Es gab schon einige Vorfälle mit den Tieren. Da die Besitzer den ganzen Tag arbeiten, sind die Tiere im Haus eingesperrt und man hört Sie oft lange bellen. Wenn Sie dann endlich nach Rückkehr der Besitzer in den Garten dürfen, dann bellen und knurren Sie auch die langjährigen Nachbarn (die Sie eigentlich *kennen müssten) am Zaun an, springen aggressiv an den Zaun ran.Sie balgen und beissen sich untereinander, haben sich auch schon ineinander am Halsband verbissen und gedreht, dass nur noch eine Befreiung mit der Flex half und der Hundebesitzer richtig in Arm und Schulter gebissen wurde und danach erstmal lange krank war. Da Sie eine Weile auch im Garten *allein sind, buddeln und beissen Sie am Zaun Löcher hinein. Ein Hund saß so schon böse knurrend In Nachbars Garten und wurde durch die Besitzer abgeholt. Zum Glück war da grad niemand im Garten...
Der Nachbar auf der anderen Seite hat es da schlimmer getroffen. Er bekam Besuch von Verwandten, die mit ihren Hunden kamen und die Kampfhunde von (A) überwanden den Maschendrahtzaun - soll angeblich ein Loch drin gewesen sein - und gingen auf die Besuchshunde los. Es kam durch massiven Einsatz der Halter zu keiner Bisswunde, aber nun kommt der Besuch nicht mehr dorthin mit den Hunden, aus Angst vor denen des Besitzers (A). Auch die Hühner des Nachbarn werden von den Hunden regelmässig am Zaun attackiert. Weder das aggressive Verhalten am Zaun zu beiden Nachbargrundstücken rechts und links wird von den Hundebesitzern unterbunden, noch hören die Hunde überhaupt auf deren Rufe. (es sei denn, wie einmal beobachtet,der Herr wedelt mit seinem Schuh, da wird sch weggeduckt- Erziehung ? Fehlanzeige! Gestern nun der Supergau. Ein schreckliches Geräusch, das man gar nicht beschreiben kann und die vergeblichen Rufe der Hundebesitzerin, dass die Hunde aufhören sollen. Nachbar ging zum Gartenzaun und musste mit ansehen, wie die beiden Hunde sein Maicoon-Katze gebissen und gefetzt haben. Er griff im Affekt nach seiner Katze - wurde dabei auch an der Hand leicht verletzt- , die am Boden lag und die Besitzerin der Hunde verschwand mit denen ohne Worte im Haus. Ein Tierarztbesuch brachte nichts mehr, da die Katze bei erreichen der Praxis verstarb. Später kam der Hundebesitzer von der Arbeit und rüber zu den Nachbarn. Er sagte, es täte ihm leid, aber das war`s auch. Zauntechnisch würde er was machen wollen, aber die Hunde wären nicht aggressiv und Sie hätten nur ihr Revier verteidigt. Frage 1: wie verhält es sich mit Schadensersatz und Schmerzensgeld ? Frage 2: Wer kommt für den Tierarzt auf ? Die Besitzer der getöteten Katze sind Rentner und gesundheitlich schon sehr angeschlagen, die waren und sind beide fix und fertig danach. Was gibt es für Dinge, die man tun könnte, damit sich da etwas ändert. Gegenüber wohnen Familien, teils mit kleinen Kindern, der Kindergarten geht oft hier lang spazieren usw. Die Angst vor den Hunden ist sehr groß. Ein Anruf in der Gemeinde/Ordnundgsamt ist heute erfolgt. Die Katzenbesitzer sollen das tote Tier nochmal zum Tierarzt bringen, dort wird untersucht und dokumentiert, woran sie starb. Die gestern angerufene Polizei meinte es wär nur Sachbeschädigung.
Vielen Dank für Eure Antworten.

-- Editiert von Gabi B. am 09.10.2018 13:13

-- Editiert von Moderator am 09.10.2018 13:40

-- Thema wurde verschoben am 09.10.2018 13:40

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Frage 1: wie verhält es sich mit Schadensersatz und Schmerzensgeld ?


Darauf besteht Anspruch.

Zitat:
Frage 2: Wer kommt für den Tierarzt auf?


Die Hundebesitzer

Zitat:
Was gibt es für Dinge, die man tun könnte, damit sich da etwas ändert.


Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Hundebesitzer.
Außerdem sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Zitat:
Die gestern angerufene Polizei meinte es wär nur Sachbeschädigung.


Der Nachbar hat sich doch auch verletzt. Hat er die Polizisten nicht darauf hingewiesen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Verstehe ich das richtig? Dieser Vorfall spielte sich im Garten des Hundebesitzers ab und die Katze ist im Garten des Hundebesitzers gewesen?

Zitat (von hh):
Der Nachbar hat sich doch auch verletzt.
Es wurde aber nicht geschrieben wodurch er verletzt wurde. Z.B. durch die eigene Katze die gekratzt hat oder durch Hundebisse oder weil er am Zaun hängengeblieben ist. Das müsste man zuerst einmal wissen bevor man rät eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu stellen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Es wurde aber nicht geschrieben wodurch er verletzt wurde. Z.B. durch die eigene Katze die gekratzt hat oder durch Hundebisse oder weil er am Zaun hängengeblieben ist. Das müsste man zuerst einmal wissen bevor man rät eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu stellen.


Darauf kommt es nicht an, wenn man sich die Verletzung als Folge des Hundeangriffs zugezogen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von hh):
Darauf kommt es nicht an, wenn man sich die Verletzung als Folge des Hundeangriffs zugezogen hat.
Oh doch, natürlich kommt es auf die Umstände an wie sich die Person verletzt hat oder ob sie verletzt wurde.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Hundebesitzer

Eher nicht.
Die Katze verstarb der Schilderung nach bevor man beim Tierarzt war. Der Besuch war also nicht mehr notwendig?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die bisherigen Antworten.
Der Vorfall ereignete sich an der Grundstücksgrenze/Maschendrahtzaun auf dem Grundstück des Hundehalters. Die Katze kam noch lebend in der Tierarztpraxis an und wurde nur noch von einer Assistentin abgehört Herztöne/Atmung - die Tierärztin selbst war wohl lt. Aussage bei einem Aussentermin - und kam erst später, als die Katze schon ihren schweren Verletzungen erlegen war. Sie starb praktisch gleich im Anmelderaum. Die Hand vom Nachbarn wurde beim Rettungsversuch durch den Hund verletzt. Es blutete und sah aus, wie ein kleiner Biss - *nur von einem Zahn*erwischt. Es wurde Fotos von der Verletzung gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Gabi B.):
ie Katze kam noch lebend in der Tierarztpraxis an und wurde nur noch von einer Assistentin abgehört Herztöne/Atmung

Dann wären die Kosten zu ersetzen.



Ich denke das hier die Vertretung durch einen Anwalt nicht die schlechteste Idee wäre...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Wenn die Katze auf das Nachbargrundstück gelaufen ist, dann denke ich nicht, dass der Hundebesitzer irgendetwas schulden würde. Dem Hundebesitzer ist nichts vorzuwerfen. Allerdings ist es leider so, dass der Hundebesitzer auch verschuldensunabhängig haften muss, das hat unser Gesetzgeber so entschieden. Obwohl diesen also keine Schuld trifft muss er für deine Kosten aufkommen. Eine fahrlässige Körperverletzung wäre der Schilderung nach evtl. gegeben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn die Katze auf das Nachbargrundstück gelaufen ist, dann denke ich nicht, dass der Hundebesitzer irgendetwas schulden würde. Dem Hundebesitzer ist nichts vorzuwerfen.

Naja, Kampfhunde es gab Auffälligkeiten und auch entsprechend Vorfälle. Da wäre genauer zu prüfen, ob den Hundebesitzer nicht ein Verschulden treffen würde.


Wurde eigentlich das zuständige Amt schon informiert? Auch von den vorherigen Vorfällen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

1) Wo steht etwas von Kampfhunde
2) Die Hunde waren auf dem eigenen Grundstück durch einen Zaun eingesperrt!
3) Eine Fremde Katze überwindet den Zaun und dringt in das Gehege der Hunde ein.

Noch Fragen?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
1) Wo steht etwas von Kampfhunde

1. Post, 3. Zeile:
Zitat (von Gabi B.):
Hundebesitzer (A) hält auf seinem Grundstück 2 Kampfhunde

Wobei nicht klar ist, ob es tatsächlich "Kampfhunde" sind, oder der TE sie nur für solche hält.

Zitat (von -Laie-):
2) Die Hunde waren auf dem eigenen Grundstück durch einen Zaun eingesperrt!

Jo. Da ist es nicht verwunderlich, wenn die ihr Revier verteidigen.

Ob den Hundebesitzer wirklich ein Mitverschulden trifft wird man in einem Forum nicht klären können ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

In so Fällen ist das Ordnungsamt einzuschalten. Es geht hier nicht darum, wie das tatsächliche Verschulden des Hundeeigentümers im Einzelfall zu bewerten ist. Es ist auch einerlei, ob die Katze in das Grundstück des Eigentümers eingedrungen ist. Fakt ist, dass es eine Reihe von Vorfällen gab, und ein Garten nun einmal kein gesicherter Zwinger ist. Und artgerechte Haltung ist ja auch nicht unbedingt Eingesperrtsein während des ganzen Tages. Und der Katzeneigentümer ist ja auch gebissen worden.

Die Vorgehensweise bei uns ist in so Fällen, dass die Tiere begutachtet werden, und dann wird entschieden, ob die Tiere beim Halter bleiben dürfen, wenn ja mit welchen Auflagen (Maulkorb), herausgenommen werden oder sogar eingeschläfert.

Ich würde die Vorfälle, die es gegeben hat, sauber dokumentieren (ein "die bellen immer", das langt nicht), diese Dokumentation möglichst von vielen Betroffenen unterschreiben lassen und ab zum Amt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und der Katzeneigentümer ist ja auch gebissen worden.


Ja aber: die Hunde waren doch angeblich auf dem Grundstück des Hundehalters.

Wie kann da der Katzeneigentümer gebissen worden sein, wenn er sich nicht rechtswidrig dort aufgehalten hat?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wie kann da der Katzeneigentümer gebissen worden sein, wenn er sich nicht rechtswidrig dort aufgehalten hat?

Na, in dem er sich dort rechtmäßig aufhielt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich hab da mal eine dumme Frage:
wenn ich doch ( seit längerem) weiß, dass mein Nachbar in seinem Garten zwei derart gemeingefährliche Kampfhunde rumlaufen lässt, warum lass ich dann meine Katze rüber in seinen Garten?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ Berry, Yogi, es geht hier doch gar nicht um den einen Vorfall, sondern um eine Reihe von Vorfällen, die dort stattgefunden haben. Und ein Mensch ist gebissen worden. Es ist nun mal legal, Katzen als Freigänger zu halten. Und diese Hunde scheinen ja ein Talent zu haben, bei Wunsch auch in Nachbargärten einzufallen. Wie Yogi richtig anmerkte, sind die Hunde wohl gemeingefährlich. Da muss der Fachmann ran und entscheiden, was passiert. Denn so geht das gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Na, in dem er sich dort rechtmäßig aufhielt?


Von einem rechtmäßigem Aufenthalt in Nachbars von Hunden bewachten Garten hab ich aber bisher nichts gelesen.

Wirdwerden,

Du weisst, dass ich Deine Beiträge shätze, aber das was Du zuletzt thematisierst ist eine ganz andere Baustelle als die, nach der ich gefragt habe, die aber auch durchaus zu bearbeiten wäre.

Zitat (von wirdwerden):
Und diese Hunde scheinen ja ein Talent zu haben, bei Wunsch auch in Nachbargärten einzufallen.
Es ergibt sich aber eben nicht aus den Beiträgen, dass der Mensch in seinem eigenen Garten oder auf freiem Gelände verletzt wurde. Aus der Beschreibung "Er griff im Affekt nach seiner Katze" mutmaße ich vielmehr, dass der verletzte Nachbar übergriffig wurde.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Berry, Du hast was überlesen. Die Hunde waren durch ein Loch in Nachbars Garten gekommen, als dort (friedliche) Hunde zu Besuch waren.

Für so Fälle ist nun mal eine Überpüfung angesagt. Was spricht dagegen?

Damit kein Zweifel aufkommt: ich bin nicht nur Menschenfreund, sondern absoluter Tierfreund. Habe Jahrzehnte Hunde und Katzen gehalten, zur Zeit nur noch Katzen, altersbedingt. Und so ein Fall muss überprüft werden. Was spricht dagegen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was spricht dagegen?


Nichts. Hinsichtlich einer generellen Prüfung bin ich da sogar ganz bei Dir, wobei mir da eigene Erfahrung in Sachen Hund fehlt.


Mich stört hier allerdings die pauschale Einstandspflicht des Hundehalters für die Verletzung des Nachbarn. Die kann ich so nicht erkennen, wenn sich die Hunde in diesem zu bewertenden Fall nur im eigenen Garten aufgehalten haben und nicht ausgebüxt sind.

Gruß

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

@Sir Berry
Die Haftung des Hundehalters ergibt sich aus § 833 BGB . Ein Verschulden des Halters ist nicht erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Von einem rechtmäßigem Aufenthalt in Nachbars von Hunden bewachten Garten hab ich aber bisher nichts gelesen.

Doch, steht im Eingangspost. Er wollte weiteren Sachschaden an seinem Eigentum abwenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun ja, da besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ein Anspruch auf die Anschaffungskosten der Katze, vermutlich wird die Krankenkasse sich auch noch an die Nachbarn wenden. Insoweit ist der Fall doch relativ klar.

Berry, glaub mir einfach mal, dass diese Hunde begutachtet werden müssen und wahrscheinlich aus diesem Haushalt rausgenommen werden. Die haben den eigenen Besitzer gebissen, gehorchen nicht, sind unberechenbar. Du hast keine Vorstellung, wie viel Kraft so ein Tier hat. Deshalb müssen diese Hunde abgerichtet sein, selbst Leinenzwang alleine nutzt da nichts. Bei diesen Kraftpaketen hängt der Hundeausführer nämlich wie der fliegende Roland an der anderen Seite der Leine. Anders ausgedrückt: wenn die Hunde nicht wollen, werden sie auch im eigenen Garten nicht von den Besitzern am Überwinden von Hindernissen (Zäunen) abgehalten werden.

Ich weiss nicht, wie das anderweitig geregelt ist. Bei uns werden so Tiere vom Ordnungsamt beschlagnahmt, kommen dann zu der Hundestaffel der Polizei, ist in der Nähe. Da schauen sich dann die Hundeausbilder der Polizei diese Tiere an, und ich denke mal, die können die Situation gut einschätzen. Hab da jedenfalls noch nie etwas negatives gehört. Und das geht ratz fatz. Denn wenn man auf so einen Zustand hinweist, dann nichts geschieht, dann ist nämlich die Kommune eventuell in der Haftung.

Also, saubere Dokumentation anfertigen, alles was oben steht an Vorfällen reinschreiben, insbesondere auch den Angriff auf die Besitzer, darauf hinweisen, dass die Besitzer die Hunde nicht mal ansatzweise im Griff haben und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Wenn die Schilderungen des TE's auch nur ansatzweise den Tatsachen entsprechen und nicht - wie sehr häufig in solchen Fällen - total aufgebauscht sind, dann stimme ich @wirdwerden zu, dass diese Hunde gegutachtet und die Haltungsbedingungen einer fachkundigen Bewertung unterzogen werden müssen. Von den Ergebnisssenden dieser Überprüfungen ist dann das weitere Vorgehen abhängig zu machen. Dabei spielt im Übrigen auch überhaupt keine Rolle um was für Hunde (Rasse) es sich handelt.

Was mich - nicht nur in diesem Fall, sondern ganz allgemein - extrem stört, ist der Begriff "Kampfhunde". Um was für Hunde handelt es sich denn bitte? Es gibt keine Hunde, die man pauschal als "Kampfhund" bezeichnen sollte. Es gibt Hunderrassen, die von Natur aus eine besonders niedrige Reizschwelle haben und es gibt solche die - da wo so etwas stattfindet - bevorzugt für Hundekämpfe eingesetzt werden, aber kein Hund ist von Natur aus aggressiv und keine Hunderasser verdient es pauschal als "Kampfund" verunglimpft zu werden.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Du, das wollte ich auch nicht. Nur, es gibt eben Hunde, bei denen es ganz schnell kippt, wenn sie nicht sachgerecht gehalten werden. Und so Tiere haben eben häufig ein weggezüchtetes Schmerzempfinden, deshalb sind sie bei unsachgemäßer Haltung eben ganz schnell gefährlich. Ein Ziehen an einer Leine, das mag anderen Hunden weh tun und zu reaktionen führen, bei diesen Hunden eben nicht, weil sie nichts spüren. Und, wenn schon die eigentlichen Rudelführer angegriffen werden, die Menschen, dann wird es wirklich gefährlich. Dann ist da jemand anderes der Rudelführer aus was für Gründen auch immer. Und das geht gar nicht.

Ich stimme Dir, Axel, eingeschränkt zu. In der Regel sind es die Menschen, die diese nicht ganz leicht zu haltenden Tiere verhunzt haben. Aber es gibt auch da mitunter andere Fälle. Eben das berühmte "schwarze Schaf." Nur, da muss der Mensch dann auch Konsequenzen ziehen. Er trägt die Verantwortung für die Tiere, die er hält, von denen darf einfach keine Gefahr für die Umgebung ausgehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Gabi B.
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 29x hilfreich)

Nochmals bedanke ich mich für die Antworten von Euch. Alles wurde so von mir im Beitrag beschrieben, wie es passierte, nix zugefügt oder *aufgebauscht. Die Hunde sind Pittbull`s. Der Katzenhalter griff über den relativ niedrigen Zaun und konnte seine fast tote Katze den Hunden noch entreissen. Er war auf seinem Grundstück, nicht auf dem des Hundehalters, weil es ja am Grenzzaun geschah. Das Ordnungsamt wurde informiert und hat schon Fragebögen zum Hergang usw. an die Beteiligten und Nachbarn (Zeugen) verschickt. Vielen Dank nochmal für die inhaltsreichen und hilfreichen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Gern geschehen. Und erzähle und bitte, wie es weiter geht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.687 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen