Hundebiss - was habe ich bei einem Zivilverfahren zu befürchten?

19. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
samyDe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundebiss - was habe ich bei einem Zivilverfahren zu befürchten?

Hallo,

habe folgendes Problem:

Ich war gestern mit meinem Hund spazieren (Dalmatiner, mittelgroß), als von hinten ein kleiner Mischling (erst ohne Frauchen, welche 30 m hinterherlief) angerannt kam, und begann meinen Hund anzuknurren.
Mein Hund war nicht angeleint, ging jedoch bei Fuss.
Mein Hund hat beim ersten mal nicht drauf reagiert und hat sich nicht verrückt machen lassen. Ich bin dann weiter gegangen und habe darauf geachtet, dass mein Hund nicht von meiner Seite weicht.

Als mein Hund dann "groß" machte, hatte uns die Frau mit Ihren zwei Hunden eingeholt. Ihr nicht angeleinter Hund lief zu meinen "groß beschäftigten" Hund, knurrte ihn an und versuchte nach ihm zu schnappen.

Dies ließ sich meiner nicht so ganz gefallen, und biss den kleinen Hund kurz in den Nacken und wohl am Bein, da der kleine angeblich danach humpelte.

Die Frau rief dan die Polizei zwecks meiner Personalien und will Zievilrechtliche Schritte gegen mich unternehmen. Sie will auch nicht zugeben, dass Ihr Hund "angefangen hat".
Selbst als die Polizei da war knurrte ihr kleiner Hund die ganze Zeit, während meiner ganz freundlich war und sich selbst von den Polizisten streicheln ließ.

Meine Frage istnun , was ich bei einem Zivilverfahren zu befürchten habe?
Übrigens mein Hund ist Haftpflicht versichert.

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.09.2010 15:29:59
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
vermutlich wirst du (Versicherung) die TA-Rechnung bezahlen müssen, wenn es denn eine gibt. Vielleicht auch noch ne OWI, wenn z.B. Anleinpflicht besteht. Das sind aber zwei voneinander getrennte Verfahren. Was hat die Polizei denn gesagt?
Viele Grüße
Brenda

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo, Brenda,
die OWI betrifft dann aber beide Hunde ?! Weil der Fiffi ist ja wohl auch unangeleint durch die Gegend gejackelt.
Ich bin immer sehr begeistert von den Haltern und Halterinnen solcher Angstbeißerle. Mir ist vor Jahren einmal ein Zwergpudel entgegengekommen, sah mich und schlug einen großen Bogen. Durch Erfahrung gewitzigt, hab ich mich umgedreht und den Zschwetschger mit Volldampf und gefletschten Zähnen auf meine Waden zudüsen sehen.
Ich: Wuff!!!!
Der Hund: Jiipp!!! und angstzitternd das Weite suchen.
Aber von den Beschimpfungen des Frauchens konnte sogar ich noch etwas dazulernen!

Ich glaube nicht, dass es zu einem Zivilverfahren kommt. Es sei denn, die Dame gehört zu den oben beschriebenen Tierfreundinnen. Und Ihr Hund hat doch bereits einen Stein im Brett der Polizei.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.09.2010 15:29:59
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja, sicher. Wenn eine OWI, dann beide. Zumindest wenn Anleinpflicht war. Ich glaube noch nicht einmal, daß die Dame beim TA war. Also kann sie auch nichts geltend machen. Und wenn, übernimmt bestimmt die Haftpflicht. Ich glaube auch nicht, daß überhaupt noch etwas kommt.

Wie kannst du denn auch den armen Pudel so erschrecken *tztztz*:-)).

Und was heißt: zivilrechtliche Schritte?? Blöder Satz.
Viele Grüße
Brenda

Viele Grüße
Brenda




-- Editiert von Brenda am 31.03.2004 15:26:27

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
samyDe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur zur Info:

Seitdem nie wieder was von der Frau gehört, trotzdem Danke für die Antworten!

Chris

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.946 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen