Hund im Garten wie darf ich reagieren?

23. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
blöderhund
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund im Garten wie darf ich reagieren?

Hallo zusammen,

ich habe seit Jahren regelmäßig einen Hund zu besuch, der mir in den Garten kotet.
Die letzten 4 Wochen sind extrem und ich überlege gerade, was ich tun kann.

Ich wohne in einem Wohngebiet und habe schon einen Jäger gefragt und der vermutet keinen Fuchs (nie Körner im Kot und nur bei mir).
Der Garten ist komplett umzäunt, auch wenn der Zaun zum Nachbarn noch durchlässig ist, aber der hat keinen Hund und auch keine Probleme mit Hundekot, seit dem er Überwachungskameras installiert hat (davor schon)...
Daher glaube ich nicht daran, dass der Hund dort herein kommt.

Heute morgen war mein Gartentor nicht richtig verschlossen, ich fand Kot und ich vermute, dass das Tor absichtlich geöffnet wurde, um den Hund hinein zu lassen!

Also hier meine Frage:
was darf ich tun?
Wenn mein Gartentor wirklich absichtlich geöffnet wird, um einen Hund herein zu lassen, darf ich den Hund dann verletzen / töten?

Schusswaffen habe ich nicht, also würde ich Hochdruckreiniger und/oder Stahlstange verwenden, aber könnte ja sein dass er das nicht überlebt
Ich habe einige Beiträge durchgesehen, aber alle die ich gefunden habe gingen um den Gebrauch von Schusswaffen, deshalb meine Frage.
Sorry, wenn ich was übersehen habe und ich würde mich dann sehr über einen Link dahin freuen!

Grüße an alle

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Wie wärs mir absperren des Gartentors?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von blöderhund):
also würde ich Hochdruckreiniger und/oder Stahlstange verwenden,

Dir ist ungefähr klar wie ein (an)geschlagener Hund reagiert?



Ich würde dem gewaltfreien Beispiel folgen das ja bereits Wirksamkeit bewiesen hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Äh, Du hast den "Hund" also noch nie gesehen?
Der Jäger "vermutet", dass es kein Fuchs ist?
Also kann die Hinterlassenschaft ja nicht sonderlich groß sein, oder?

Sicher, dass hier keine Katzen, Marder oder ähnliches Getier einen Revierkampf austragen?

Und falls es ein Hund sein sollte, den Du "auf frischer Tat" ertappst, dann ist es ja entweder ein sehr cleverer Hund, der sich das Gartentor selber aufgemacht hat, oder er hat ein Herrchen bzw. Frauchen dabei, dass man wohl zuerst ansprechen sollte ...

Ansonsten gebe ich HvS Recht. Je nach Größe des Gegenübers wäre ich vorsichtig ...
Falls es sich wehrt, könnte es übel für Dich enden.
Falls es übel für den Hund (sofern es einer ist) endet, wärst Du wahrscheinlich wegen Sachbeschädigung dran.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Das ist kein Grund einen Hund zu verletzen oder zu töten!

Zaun reparieren und Gartentor abschließbar machen!

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
AudiA489
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann zwar Ihren Ärger verstehen, aber deshalb ein Tier zu töten, welches sie noch nie gesehen haben... klingt sehr brutal.
Ich würde mir auch Kameras besorgen, genau wie der Nachbar, es reicht ja wenn nur eine echt ist und der Rest dann Atrappen. Sie sagten ja, dass es dann beim Nachbarn aufgehört hat. Fragen sie ihn doch mal was genau es war, war es ein Hund? Ein Hund mit bösen Herrchen? (In dem Fall kann der Hund nichts dafür)
Ansonsten Gartentor absperren, Gartenzaun reparieren, bzw vervollständigen und dann weiterschauen. Direkt ein Tier zu töten... naja dafür kommt man schonmal nicht in den Himmel.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von blöderhund):
Wenn mein Gartentor wirklich absichtlich geöffnet wird, um einen Hund herein zu lassen, darf ich den Hund dann verletzen / töten?
Nein.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
blöderhund
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank, für die Antworten!

Der Kot ist klein, es handelt sich also um einen Wadenbeißer und nicht um einen Rottweiler (also mache ich mir weniger Sorgen, dass ich selbst nachher verletzt bin).
Ein Fuchs kotet (laut Jäger und Internet) gerne an erhobenen Stellen und im Kot sind Körner oder Knochen von Mäusen zu sehen, das habe ich alles nicht gehabt.
Marder und Katzen treiben sich gelegentlich auch bei mir herum, aber da ist der Kot etwas kleiner und sieht anders aus...
Der Zaun meines Nachbarn ist nicht defekt, sondern so gebaut, dass er nur als sichtbare Abgrenzung dient. Hunde, Katzen usw. können da problemlos durch, aber ich glaube nicht daran, dass der Hund von dort kommt.

Klar, schuld ist nicht der Hund, sondern das Herrchen. Da gebe ich euch allen vollkommen Recht! Ich will nur beiden einen echten Denkzettel verpassen, weil ich das wirklich eine mega *******erei finde!!

Zu den Punkten abschließen, Kameras besorgen usw. : ja klar kann ich machen, aber dann bin ich (der sich als geschädigter fühlt) auch wieder der Depp der alles zahlen/anbringen muss und ich würde lieber den Täter bestrafen...

Grüße an alle

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
blöderhund
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also diese Antwort finde ich unter aller Kanone!

Klar fast keine Kosten, außer dass ich jeden morgen auf und jeden abend abschließen muss und das nervt. ..

Ich sehe mich nur ein wenig in meiner Umwelt um und daher sehe ich solche Sachen "Es ist auf jeden Fall auch zeitsparender als Ihr Studium des Kotes, welches Sie offensichtlich intensiv betreiben". Wenn Sie lieber Ihre Augen verschließen, dann ist das Ihr Ding, aber mir deshalb was vorzuwerfen finde ich doch heftig!!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pihoqahiak
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 37x hilfreich)

Also, um einfach zurück auf das Wesentliche zu kommen - nein, Sie dürfen das Tier genauso wenig verletzen oder töten, wie Sie dessen Besitzer (er-)schlagen dürfen: Lesen Sie einfachmal $ 17 TierSchG:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt."

Ich kann mir keinen Richter vorstellen, der als vernünftigen Grund "aber er hat in meinem Garten gekackt" akzeptieren würde

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blöderhund
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für diese Antwort!

Das hat mir sehr weiter geholfen.

aber noch die Gegenfrage: was darf ich jetzt tun?
Nur eine Anzeige erstatten und darauf hoffen dass sich irgendwer darum kümmert?

Ich komme mir so langsam vor, als lebe ich in einem Staat, der den Tätern alles erlaubt...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn Ihr Garten via Nachbar doch für kleine Hunde und Katzen einfach zu betreten ist, woher wollen Sie wissen, welches Tier das nun verursacht hat? Der Kot von Hunden und Katzen ist nicht wirklich zu unterscheiden.

Im Grunde wissen Sie ja nicht, welches Tier die Verschmutzungen verursacht, also wäre eine Cam sicher nicht falsch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von blöderhund):
aber noch die Gegenfrage: was darf ich jetzt tun?
Nur eine Anzeige erstatten und darauf hoffen dass sich irgendwer darum kümmert?


Vielleicht endlich erst einmal die Sachlage klären?
Du weißt doch immer noch nicht, ob es überhaupt ein Hund ist, geschweige denn welcher und wem er gehört!

Glaubst Du, dass sich das Ordnungsamt (oder die Polizei oder die GSG9) auf die Lauer legt?
Das wirst Du schon erst einmal selber erledigen müssen.
Und wenn Du weißt, was tatsächlich Sache ist, DANN kann man sich über weitere Schritte Gedanken machen.

Aber wenn das Absperren des Gartentors schon zu viel Aufwand ist ...

1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
blöderhund
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die letzte Antwort kommentiere ich besser nicht...

Zu den anderen Antworten:

offensichtlich habe ich meine erste Frage ungeschickt ausgedrückt, aber ich war wirklich sauer, nachdem ich fast täglich den Kot entfernen muss.
Dass hier jetzt aber nur die Rand-Bemerkungen (Kot, Zaun, Tor und Kamera) diskutiert werden, hätte ich nicht erwartet.

Deshalb starte ich einen neuen Versuch:

angenommen ich lege mich dieses Wochenende auf die Lauer, höre wie mein Gartentor geöffnet wird und sehe dann einen Hund.
Wie darf ich in diesem Fall reagieren?
Nur den Besitzer stellen und den Hund in ruhe koten lassen, oder darf ich gleich einen echten Denkzettel verpassen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich würde das Gartentor schließen, so lange der Hund noch drin ist. Daraufhin sollte ein persönliches Gespräch mit dem Halter drin sein :D

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vieilledame
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

Sie hat ihn doch noch nie gesehen, weiss nicht mal, ob es ein Hund ist.

Scheint ein Hundehasser zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von blöderhund):

Der Kot ist klein, es handelt sich also um einen Wadenbeißer und nicht um einen Rottweiler

Es gibt auch Katzen, die Kothaufen machen, die man einem kleinem Hund zuordnet, solange bis man mal gesehen hat, daß es eine Katze war.
Eigene Erfahrung...
Nicht jede freilaufende Katze verbuddelt nämlich ihren Kot, vor allen dann nicht, wenn sie den Haufen mitten auf den Rasen macht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von blöderhund):
Dass hier jetzt aber nur die Rand-Bemerkungen (Kot, Zaun, Tor und Kamera) diskutiert werden, hätte ich nicht erwartet.

Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen ...
Denn auch als Belästigter ist man durchaus zur Anwendungen von milderen Mitteln der Abwehr verpflichtet, bevor zur Abwehr mittels Stahlstange gegriffen wird.



Zitat (von blöderhund):
Nur den Besitzer stellen

Den darf man - wenn er das Grundstück betritt - sogar festnehmen bis man die Personalien verifiziert hat.



Zitat (von blöderhund):
oder darf ich gleich einen echten Denkzettel verpassen?

Vorsätzliche Sachbeschädigung könnte teuer werden. Siehe oben, Stichwort "mildere Mittel".

Wäre was anderes wenn man gerade den Müll herunterbringt, der Hund dann auf einen zu läuft, man das dann als Angriff missinterpretiert und ihm eine Ladung "Hundeabwehrspray" verpasst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es gibt massig MIttel, mit denen man den Hund nicht grundlos quält und die ihn trotzdem abschrecken!
Der Hund kann ja nichts für sein rücksichtsloses Herrchen/Frauchen.

Hunde-Abwehr-Pulver um das Eingangstor herum streuen und der Hund hat keine Lust mehr, ihren Garten zu betreten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Die Sache ist ganz einfach, Sie dürfen einen Hund töten wenn es in Notwehr geschieht. Ob das schon gegeben ist wenn Waldi in ihren Garten macht, wage ich zu bezweifeln, sofern es ein Pekinese ist zum Beispiel.

Bei einem ausgewachsenen Rottweiler könnten Sie bestimmt halbwegs glaubhaft machen, das Sie sich massiv bedroht fühlten. Hier hätten wir allerdings wieder den Punkt das der Angriff auf einen Hund der als gefährlich eingestuft werden kann nicht unbedingt die klügste Idee ist.


:???:

Ein *****nder Hund ist also deiner Meinung nach eine Bedrohung?

:???:

Ich hoffe, dass in diesem Fall der Richter die Höchststrafe spricht. Das ist Mumpitz.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von blöderhund):


Zu den Punkten abschließen, Kameras besorgen usw. : ja klar kann ich machen, aber dann bin ich (der sich als geschädigter fühlt) auch wieder der Depp der alles zahlen/anbringen muss und ich würde lieber den Täter bestrafen...

Grüße an alle


a) Selbstjustiz ist strafber
b) Denkzettel -> Töten?`Arbeite mal an deinem moralischen Kompass...

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von blöderhund):
Vielen Dank für diese Antwort!

Das hat mir sehr weiter geholfen.

aber noch die Gegenfrage: was darf ich jetzt tun?
Nur eine Anzeige erstatten und darauf hoffen dass sich irgendwer darum kümmert?

Ich komme mir so langsam vor, als lebe ich in einem Staat, der den Tätern alles erlaubt...

Grüße


Eben Gartenzaun und Tor verschliessen. Sie haben auch eine Schadenminderungspflicht...Faulheit zählt nicht dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von cabel):


Andererseits, gehen Sie ruhig zur Polizei und schildern Ihren Fall. Ich bin sicher eine 24 Stunden Überwachung Ihres Grundstücks durch Zivilstreifen, GSG9-Scharfschützen auf dem Dach, Handyortung usw. Das volle Programm halt.

Hochachtungsvoll, Cabel


Passiert schneller als man glaubt...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Wäre was anderes wenn man gerade den Müll herunterbringt, der Hund dann auf einen zu läuft, man das dann als Angriff missinterpretiert und ihm eine Ladung "Hundeabwehrspray" verpasst.


Dir ist klar, dass du gerade zu einer strafbaren Handlung motivierst, wenn dies nur Zweck zum Mittel war? Habe das mal gemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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