Hund beißt Hund, sehe ich den Ablauf so richtig?

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)
Hund beißt Hund, sehe ich den Ablauf so richtig?

Mein Hund (angeleint, Beagle) wurde heute von einem nicht angeleinten Hund (Schäferhund) massiv angegangen worden: Vollnarkose beim Tierarzt + 17 Klammern + Antibiotikum für 10 Tage. Der Halter des anderen Hundes ist einsichtig und verspricht, die Kosten des Tierarztes zu tragen. Sehe ich das so richtig, dass eine Anzeige keinen Sinn macht?

-- Editiert von alya_teufelchen am 15.03.2018 12:23

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Sehe ich das so richtig, dass eine Anzeige keinen Sinn macht?


Kommt darauf an, was man sich davon erhofft.

Eine Anzeige wird darin enden, dass es für den Schäferhund eine Leinen- und Maulkorbpflicht geben wird, sowie die Auflage einen Wesenstest zu absolvieren. Hilft insofern, dass es unwahrscheinlicher wird, dass dieser Hund nochmals jemanden (Hund / Person) beißt. Das war es dann aber auch.

Ihre Tierarztkosten bekommen Sie darüber nicht zurück. Reines Zivilrecht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Sie kann was bringen. Wer weis ob es schon weitere Vorfälle dieser Art gab oder noch geben würde.
Sobald es angezeigt wird, ist er halt "auf dem Radar".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sie kann was bringen. Wer weis ob es schon weitere Vorfälle dieser Art gab oder noch geben würde.
Sobald es angezeigt wird, ist er halt "auf dem Radar".
Ich war gestern Abend noch auf der Polizeiwache. Anzeige ist nicht angenommen worden, da keine Straftat geschah.

-- Editiert von alya_teufelchen am 16.03.2018 08:22

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Anzeige ist nicht angenommen worden, da keine Straftat geschah.

Dann halt schriftlich machen, denn es liegt ofenbar eine Sachbeschädigung vor.

Und auch ans Ordnungsamt melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

die liebe polizei soll sich mit allem beschäftigen?
ich würde als erste anlaufstelle das ordnungsamt der gemeinde wählen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von jau):
die liebe polizei soll sich mit allem beschäftigen?
ich würde als erste anlaufstelle das ordnungsamt der gemeinde wählen.
Habe mit dem Ordnungsamt telefoniert. Sie sagen -> noch mal zu Polizei gehen und darauf bestehen, Anzeige nach "6A" aufzunehmen ...

1x Hilfreiche Antwort

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