Hallo
mittlerweile suche ich ein Schreiben welches mich als Eigentümer eines Hundes definiert und mir auch das Recht gibt ihn zurückzuholen ,er wohnt demnächst woanders.
Möchte die Haftung abgeben für eventuelle Schäden die der Hund in der Zeit verursacht .
Ist dies ohne weiteres möglich ?
Hund absichern trotz neuem Halter Eigentum
19. Oktober 2017
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Frage vom 19. Oktober 2017 | 13:37
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund absichern trotz neuem Halter Eigentum
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2017 | 15:02
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Zitatmittlerweile suche ich ein Schreiben welches mich als Eigentümer eines Hundes definiert und mir auch das Recht gibt ihn zurückzuholen ,er wohnt demnächst woanders. :
Ein Leihvertrag?
ZitatMöchte die Haftung abgeben für eventuelle Schäden die der Hund in der Zeit verursacht . :
Ist dies ohne weiteres möglich ?
Der Halter haftet, §833 BGB . Kann man auch im Leihvertrag einen Hinweis zu schreiben, ebenso zur Hundesteuer.
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