Hilfe, mein Hund ist im Tierheim

8. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
meista123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe, mein Hund ist im Tierheim

Hallo Forum Mitglieder Grüße an alle, ich bin im Internet auf die Seite gestoßen ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bin verzweifelt mein Hund Jack Russel ist ca vier Wochen im Tierheim Mainz, die wollen mir einfach mein Hund nicht zurückgeben, mein Freund hat mein Hund aus Rache ins Tierheim Mainz abgegeben ohne meine Einverständnis, bin mit meinem Freund seit 2 Monaten zusammen wegen diesem Vorfall habe ich ihn verlassen, mein Hund ist 10 Jahre alt ich wohne alleine mit mein Snoopy Jack Russel, ich hatte keinerlei Probleme mit meinem Hund, der Grund ist dass sie mir den weigern zu geben weil ich mit mein Freund gestritten habe, ich finde das als Grund schwachsinnig, ich habe nie gegen einen Tierschutzgesetz verstoßen deswegen sehe ich kein Grund mein Hund wieder zurückzubekommen, aber die wollen mir einfach den Hund nicht geben was kann ich da machen wie soll ich vorangehen bitte um hilfe, mein Freund hatte keinerlei Rechte auf mein Eigentum, ich habe mein Hund 10 Jahre lang selbst versorgt, für das Anschaffung die Kosten selbst bezahlt, mein Freund besser Ex-Freund hatte den Hund nach dem abgeben Tierheim unterschrieben, da ich gesagt habe dass es ohne meine Einwilligung ist und der Hund nicht mein Freund gehört und mein Eigentum ist, ist der Vertrag nicht gültig, das ging denn einfach am Arsch vorbei auf deutsch gesagt, die wollen einfach nicht mein Hund geben, sie sagen wir haben ein neues zu Hause gefunden, das darf doch einfach nicht sein was die machen.

Freundlichen Grüßen
Meista

-- Editiert von Moderator am 10.09.2018 16:30

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...

Eventuell diese unleserlische Textwand mal so schreiben, das man was versteht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

https://www.rundschau-online.de/region/rhein-erft/-tierheim-bergheim-geliebten-hund-versehentlich-weggeben-323128

Ahnlicher Fall mit Hintergrundinfos. Ich würde mich an den deutschen Tierschutzbund wenden. Aus dem Artikel gegriffen: Sind die Papiere des Hundes vom EX mit übergeben worden?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
meista123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cirius32832
Da ich das Auto an den Tag nicht gebraucht habe, hat mein Ex mich im Krankenhaus abgelassen, und vor mit meinem Auto weg und mit meinem Snoopy, er wusste das von meinem Hund der Ausweis Impfpass im Handschuhfach war,und hat mein Hund mit Impfpass ins Tierheim abgegeben, was ich noch habe ist der Tasso Ausweis, ich habe kein Kaufvertrag für mein Hund,habe ihn damals in eine Shishabar gesehen, und mich sofort verliebt,und habe ihn sofort mitgenommen,der Verkäufer hat mit mir kein Kaufvertrag gemacht bezahlt wurde in bar.

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#4
 Von 
meista123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte entschuldigt mich meine Aussprache ist nicht so gut auf deutsch bitte um Verständnis.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Was haben wir? Eine ungeklärte Rechtssituation. Da hat jemand gesagt, er sei Eigentümer des Hundes, müsse ihn abgeben oder aber, die Eingentümerin sei im Krankenhaus, niemand könne sich um ihn kümmern. War ja wohl auch so, wenn Du ins Krankenhaus eingeliefert wurdest.

Es wäre also erst einmal zu klären, unter welchen Voraussetzungen der Hund da abgegeben worden ist. Abgabetier oder Pensionstier? Bei letzterem müssten die Pensionskosten getragen werden, dann bekommst Du ihn auch zurück. Beim Abgabetier müsste die Eigentümerschaft zweifelsfrei nachgewiesen werden. Und auch da sind natürlich Kosten zu übernehmen. Sollte es ein Abgabetier sein, dann kauf es doch zurück und mach die Kosten beim Ex geltend. Wobei ich nicht weiss, was günstiger ist, "Neukauf" oder Pensionskosten, wahrscheinlich ersteres.

wirdwerden

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#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Was haben wir? Eine ungeklärte Rechtssituation.
Die einzige Rechtsfrage, die sich hier stellt, ist doch, ob wer der ursprüngliche Eigentümer war. Das war mehr als offensichtlich die Threaderstellerin. Ebenso offensichtlich ist, dass der Ex-Freund nie als Eigentümer gewesen sein dürfte. Alle Unklarheiten beziehen sich auf Tatsachenfragen, insbesonderenauf absprachen zwischen der Threaderstellerin und ihrem Freund, zwischen dem Freund und dem Tierheim sowie zwischen dem Tierheim und etwaigen Abnehmern des Hundes.

Der vom Tierheim angegebene Grund (wie ihn die Threaderstellerin wiedergibt) ist überhaupt nicht geeignet, Unklarheiten bei der Rechtslage hervorzurufen.

Zitat:
sie sagen wir haben ein neues zu Hause gefunde
Ist mit dem "neuen Zuhause" das Tierheim gemeint oder hat das Tierheim jemanden gefunden, der den Hund bei sich zu Hause aufnehmen möchte? Ist der Hund jetzt überhaupt noch im Tierheim?

Wie lange waren Sie eigentlich im Krankenhaus? War verabredet, dass der Hund in der Zeit vom Ex-Freund gepflegt wird? Gab es jemals irgendwelche Absprachen dazu, dass der Hund (vorübergehend) in ein Tierheim soll?

Zitat:
der Grund ist dass sie mir den weigern zu geben weil ich mit mein Freund gestritten habe
Das halte ich auch für einen sehr seltsamen Grund.

Grundsätzlich hat das Tierheim das Tier an den Eigentümer herauszugeben. Und zumindest ursprünglich waren Sie die Eigentümerin, was sich auch problemlos beweisen lassen dürfte.
Aber obwohl der Ex-Freund nie der Eigentümer war, könnte er das Eigentum an dem Hund auf das Tierheim übertragen haben. Oder das Tierheim auf die neuen Besitzer. Diese Fragen lassen sich nur klären, wenn man alle Einzelheiten kennt.

Ich denke, dass Sie sich ganz schnell an einen Rechtsanwalt wenden sollten. Der Rechtsanwalt sollte vor allem noch tätig werden, bevor das Tierheim den Hund an andere Personen weitergibt.

Sie sollten aber damit rechnen, dass Sie den Rechtsanwalt selber bezahlen müssen. Möglicherweise auch die Kosten für die Unterbringung im Tierheim.

Haben Sie die Aussage des Tierheims, dass sie den Hund nicht herausgeben wollen, auch schriftlich? Das wäre hilfreich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Das war mehr als offensichtlich die Threaderstellerin.

Gewagte Aussage so ganz ohne jedweden Beweis ...



Zitat (von Zuckerberg):
Grundsätzlich hat das Tierheim das Tier an den Eigentümer herauszugeben.

Ja, nur müsste der Eigentümer die Eigenschaft auch entsprechend beweisen können.
Da sollte man überlegen, wie man das machen könnte. Sonst hilft auch der Anwalt nichts.



Zitat (von Zuckerberg):
Ich denke, dass Sie sich ganz schnell an einen Rechtsanwalt wenden sollten.

Das dürfte das beste sein, sonst wird das nichts.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
Ja, nur müsste der Eigentümer die Eigenschaft auch entsprechend beweisen können.
Da sollte man überlegen, wie man das machen könnte. Sonst hilft auch der Anwalt nichts
Mögliche Beweise wären z.B. der Steuerbescheid, der Versicherungsvertrag, der Impfpass oder auch eine Aussage des behandelden Tierarztes.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Nu ja, die Papiere lagen ja alle zufällig im Auto, wie sie schreibt, sind mit im Tierheim abgegeben worden. Deshalb ja mein Rat, das Tierchen erstmal zurück zu kaufen und dann weiter zu sehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
die Papiere lagen ja alle zufällig im Auto, wie sie schreibt, sind mit im Tierheim abgegeben worden.

Eben das ist ja das Problem.

Was nützt es wenn man da steht und mitteilen man sie der Eigentümer und 0,0 Beweise dafür hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Es lassen sich die Belege doch rekonstruieren, z. B. indem Rechnungskopien beim Tierarzt usw. angefordert werden. Bzgl. Hundesteuer wäre auch ein Kontoauszug zweckdienlich. Zudem dürfte es zig Zeugen dafür geben, dass der Hund in ihrem Besitz und ihrem Eigentum befand.

Das TH macht es sich hier denkbar einfach. Auszuschließen ist aber nicht, dass sich nur irgendein Mitarbeiter und nicht etwa der Vorstand geäußert hat. Mögl. ist das Tier bereits weitervermittelt, so dass man den Aufwand scheut, das ganze rückabzuwickeln und in geordnete Bahnen zu bringen.

Handelt es sich tatsächlich um das TH Mainz, ist das dem Internetauftritt zufolge keine städtische Einrichtung, sonst hätte man über die Stadt gehen können. So fällt mir nur ein, notfalls eine Meldung an den Deutschen Tierschutzbund bzw. den Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz zu machen, um der Forderung Nachdruck zu verschaffen.

Die Einschaltung eines Anwaltes würde Dir den Stress ein wenig nehmen. Solltest Du wenig Einkommen haben, würde der über Beratungshilfe finanziert.

Was hält der Rest von einer Anzeige gegen Ex-Freund und TH?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Deshalb ja mein Rat, das Tierchen erstmal zurück zu kaufen


Das Tierheim ist aber schlicht nicht verpflichtet, an die TS zu verkaufen. Und wird es anscheinend auch nicht tun.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Was hält der Rest von einer Anzeige gegen Ex-Freund und TH?
Sollte sich der Fall wirklich so zugetragen haben und sollte die (frühere) Eigentümerin des Hundes hier nicht wesentliche Umstände verschwiegen haben, dann halte ich von Strafanzeigen/-anträgen sehr viel. Viel eher noch gegen das Tierheim als gegen den Ex-Freund. Diesem kann man allenfalls einen Vorwurf machen, der strafrechtlich nicht schwerwiegend ist. Von dem Tierheim sollte man aus verschiedenen Gründen aber mehr "Professionalität" werwarten können. Ob sich der Ex-Freund oder das Tierheim hier wegen Unterschlagung strafbar gemacht haben könnten, hängt aber ganz entschieden davon ab, was zwischen der Eigentümerin und dem Ex-Freund bzw. was zwischen dem Ex-Freund und dem Tierheim besprochen wurde. Das wird sich hier nicht klären lassen. Vor allem wurden meine Nachfragen bisher leider nicht benatwortet.

Der Beweis des (früheren) Eigentums dürfte lebensnaherweise vollkommen unproblematisch sein. Nur beispielhaft schon aus den von Rosenquarz genannten Gründen, die insbesondere noch um Schriftverkehr/Textnachrichten zwischen Eigentümerin und Ex-Freund ergänz werden können. Das gilt sowohl für die Strafanzeige als auch in Hinblick auf das Herausklagen des Hundes. Das Tierheim scheint das Eigentum aber auch nicht zu bestreiten und sowieso ist nicht zu erwarten, dass der Ex-Freund bezüglich dieser Frage vor Gericht falsch aussagen würde.

Viel dringender als zur Strafanzeige würde ich aber dazu raten, isch (ggf. mit anwaltlicher Hilfe) um den Rückerhalt des Hundes zu kümmern. Das Tierheim könnte hier in der Zwischenzeit Tatsachen schaffen. Insbesondere durch Weitergabe des Hundes an das "neue Zuhause".

Tatsächlich sollte man auch sicherstellen, dass die Leiterin des Tierheims informiert wird. Deren Kontaktmöglichkeiten findet man ja auf der Webseite des Tierheims. Schon möglich, dass sie die Sache anders sieht, als die Person,die hier Auskunft erteilt hatte. Einen Versuch ist es wert.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Plumpsack
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 58x hilfreich)

Hatte einst ähnliches Problem, und da hatte ich kurzerhand einen Antrag auf einstweilige Verfügung für die Herausgabe meines Eigentums ( Hund ) bei der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht gestellt, wozu es keinen Anwalt bedarf, und innerhalb weniger Stunden mit Erfolg durchgesetzt wurde.

Großartige Beweise benötigte ich einst nicht.

Bei Tierheimen ist es jedoch ein Problem, da sie nicht selten als Ämter betrachtet werden, da sie mit den Gesundheitsämtern bzw. mit den bei diesem angesiedelten Veterinärämtern verbündelt sind, und sie nicht selten einfach behaupten, das strittige Tiere, grade wenn diese gut verkäuflich sind bereits schon vermittelt seien, und man somit nicht mehr an das Tier gelangt, da die neuen Eigentümer diese ja im guten Glauben erworben haben, oder so ähnlich...

Ob das Tierheim sich da schuldig macht ist durchaus fraglich, und würde es in zahlreichen Fällen mit ja beantworten.

Signatur:

" Zweifel ist der Weißheit Anfang. " ( Rene´ Descartes )

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Plumpsack, Du vergisst, dass hier ein Tier mit Unterlagen abgegeben worden ist. Da einfach aufschlagen und sagen, nee, das Tier gehört mir, das langt halt nicht. Und es macht schon einen gewaltigen Unterschied, ob ein Tier als Fundsache ohne Papiere abgegeben worden ist, als Tier mit Papieren vom (vermeintlichen) Eigentümer oder aber, weil die Eigentümerin eben nicht mehr für das Tier sorgen konnte. Und, die Satzung des Tierheims kann da weiterhelfen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Und es macht schon einen gewaltigen Unterschied, ob ein Tier als Fundsache ohne Papiere abgegeben worden ist, als Tier mit Papieren vom (vermeintlichen) Eigentümer oder aber, weil die Eigentümerin eben nicht mehr für das Tier sorgen konnte.
Juristisch gesehen macht es keinen.

Zitat:
Da einfach aufschlagen und sagen, nee, das Tier gehört mir, das langt halt nicht.
Das ist absolut ausreichend, um das Tierheim in Verzug zu setzen.

Zitat:
die Satzung des Tierheims kann da weiterhelfen.
Kann sie nicht. DIe Satzung betrifft die ordnung des Tierheims oder eines dahinterstehenden Vereins. Daraus allein kann das Tierheim nicht zu seinen Gunsten irgendwelche Rechte gegen die Eigentümerin herleiten, jedenfalls soweit es gerade um die Eigentumsfrage geht.

Das Tierheim behauptet (laut der TE) selber nicht, dass es Eigentümer wäre; und es bestreitet nicht die Eigentümerstellung der TE. Zumindest solange die Katze noch in seinem Besitz ist, sollte dem Tierheim daher klar sein, dass es die Katze herauszugeben hat. Irgendwelche zurückbehaltungsrechte führt es selber nicht an, was es aber (zumindest sinngemäß) tun müsste. Die hier von der TE wiedergegebene Aussage desTierheims ist dafür völlig ungeeignet.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Das ist absolut ausreichend, um das Tierheim in Verzug zu setzen.

Man ist also ernsthaft der Meinung das unsubstantierte Behauptungen als Eigentumsnachweis ausreichen?
Da würde sich so mancher Richter eine Nackemuskelzerrung vom vielen Kopfschütteln holen ...



Jedenfalls ist die genannte Begründung des Tierheims kein Grund den Hund nicht heraus zu geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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