Vor drei Jahren habe ich mich von meinem Freund getrennt, damals kurz zuvor brachte er einen Hund mit, der ins Tierheim sollte. Von Anfang an kümmerte ich mich um das Tier, welches ca. 1 Jahr alt war, und in völlig schlechtem Zustand. Als mein Freund auszog liess er den Hund bei mir. Jetzt nach drei Jahren meldet er sich plötzlich mit einer Klage auf Herausgabe des Tieres, mit der Begründung er wäre der Besitzer da im Besitz des Impfasses und einer eidesstattlichen Erklärung der Leute die ihm den Hund damals übergeben haben. Hat mein Ex-Freund ein Anrecht auf den Hund, der jetzt fast 3,5 Jahre in meinem Haushalt lebt und sehr an mir hängt??
jacqueline Klein
Herausgabe Hund
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Hallo Jacqueline,
im BGB werden Tiere grundsätzlich wie bewegliche Sachen behandelt.
Als Ihr Freund den Hund erwarb ist er Eigentümer des Hundes geworden. Auch wenn er nichts für den Hund gezahlt hat, so wird sein Eigentum zumindest vermutet, als er ihn von den ehemaligen Hundebesitern übernahm - beweisen kann er das mit den Papieren.
Die 3,5 Jahre reichen nun nicht aus, um schon Eigentum an dem Hund erworben zu haben - dafür hätten Sie den Hund schon 10 Jahre haben müssen.
Allerdings können Sie Ihrem Ex die Kosten für den Hund für die 3,5 Jahre entgegenhalten (Futterkosten, Impfungen, Steuern etc.) Rechnen Sie die Kosten mal zusammen und listen Sie alles auf. Sie können dann die Herausgabe des Hundes so lange verweigern, bis Ihr Ex die Kosten erstattet.
Viel Erfolg
Neil
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten