Erhöhung Hundesteuer

10. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Juri
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhung Hundesteuer

Hallo,
habe gerade in unserem "Amtsblatt" der Stadt gelesen, das der Rat die Hundesteuersatzung geändert hat.
Nach dieser Änderung, müssen wir nun für unseren Rottweiler den 9 fachen!!!! Satz der bisherigen bzw. normalen Hundesteuer zahlen. Trotz Haltung u.a als Jagdhund und Wesenstest.
Die Erhöhte Steuer muss für Gefährliche Hunde bezahlt werden. Dies sind laut Satzung generell Hunde, die bissig sind, schon einmal auffällig geworden sind bzw als unkontrollierbar bekannt sind. Danach werden einige Rassen aufgezält die in jedem Fall, als gefährlich gelten. Eine Liste von insgesamt 14 Hunden, wovon 13 Hunde ausländische Kampfhunde sind( Staffordshire, Mastiff Dogo Argentino...) Und der 14 Hund ist der deutsche Rottweiler!
Dies kann ich einfach nicht nachvollziehen und entbehrt für mich jeglicher Logik.
Wieso der Rottweiler und nicht (auch) der Dobermann, Schäferhund etc?
Das will ich so nicht hinnehmen. Zumal wir den Hund vor 1 Jahr erst bekommen haben und ich mich vorher extra erkundigt habe, welchen Steuersatz gilt und ob eine Änderung geplant ist.
Kann man hiergegen vorgehen? Vielleicht zumind den rat um Stellungnahme bittenm, wieso ausgerechnet der Rottweiler auf der Liste steht?
Für Antworten und Stellungnahmen wäre ich euch sehr dankbar

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Den Rat um Stellungsnahme dazu bitten, warum er ausgerechnet den Rottweiler für besonders gefährlich hält, bringt Ihnen m.E. rein gar nichts. Irgendeine Statistik, aus der sich diese Gefährlichkeit ablesen läßt, wird sich bestimmt finden lassen.

Ich persönlich halte die mehr oder weniger willkürliche Einstufung bestimmter Hunderassen als besonders gefährlich auch für mehr als fragwürdig. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Höherbesteuerung bestimmter Hunde, allein auf Grund Ihrer Rassezugehörigkeit, grundsätzlich möglich und zulässig ist. Hier findest Du das entsprechende Urteil im Volltext:

<pre>www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/f6801d80aed547a29008966167d9cfa2,7418047365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d0934393737/Entscheidungssuche/Entscheidungssuche_8o.html </pre>

Insoweit sehe ich also leider keine Chance für Dich, um die erhöhte Steuer herum zu kommen.

Gruß,

Axel

-- Editiert von AxelK am 11.12.2005 21:58:39

-- Editiert von AxelK am 11.12.2005 22:01:29

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Leider hat @AxelK recht.

Entscheidend ist die Rassezugehörigkeit, es ist nicht relevant, ob ein positiver Wesenstest vorliegt oder nicht.

Sie werden die höhere Steuer zahlen müssen.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Der Rottweiler steht in keinem Bundesland auf Liste 1 d.h. bei den gefährlichen Rassen. Sondern nur auf Liste 2 und damit gilt er nicht als gefährlich. Soweit ich weiss, darf die SoKa Steuer nur für Liste 1 erhoben werden.
In welchem Bundesland wohnt ihr?
Ansonsten genaue Infos zu den Listen etc auf www.stafford-terrier.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Juri
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wohnen in NRW. Dort steht der Rottweiler bis jetzt auch nicht auf der 1.Liste.
Bis auf den Rottweiler wird die Steuer auch nur für Hunde der Liste 1 erhoben.
Deshalb wundere ich mich ja so darüber...

Habe aber jetzt auch mal gehört, dass der Rottweiler auf die Liste gesetzt werden soll. Weiß hierüber vielleicht jemand erwas?
Ginge das mit einem Zuchtverbot für Rottweiler einher? Kann mir das nur schwer vorstellen.

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