Einstellvertrag

8. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Quirly
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Einstellvertrag

Hallo!
Ich stehe ,it meinem Pferd seit zwei Jahren in einem Offenstall. Früher wollte die Betreiberin des O.Stalls keine Einstellverträge.
Nun gab sie mir einen, zum unetrschreiben. Der gesamte Vertrag sichert nicht den Einsteller, sondern nur den Betreiber ab. Aber einige KLauseln sind meiner Ansicht nach nicht in Ordnung.
1.) Es steht nur drin Bereitstellung von Einstreu und das Entmisten (sagt das aus, dass beides erledigt wird?)
2.) Bereitstellund von Heu und Grassilage (wird es gefüttert?)
3. ) Pferde erhalten Auslauf auf wechselnden Weiden, nach dem Ermessen des Pensionsgebers (hab ich da, wenns drauf an kommt wirklich nicht mitzu reden?
4. ) der Pensionsgeber kann wegen verschiedenen Gründen fristlos kündigen, aber der Pensionsnehmer nicht
5. DAS WICHTIGSTE!!! der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, kann aber nicht während der Monate November bis März gekündigt werden. Lt. Auskunft also auch WENN MEIN PFERD IM NOVEMBER STIRBT ODER VERKAUFT WIRD; MU? ICH BIS MÄRZ ZAHLEN!!! kann das rechtens sein???? in der restlichen Zeit habe ich eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das ist die wichtigste Frage!!!!!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

auf Grund der Vertragsfreiheit können Sie alles vereinbaren, worüber sie sich einigen können.
Es gibt zumindest für so einen Vertrag keine gesetzlichen Regelungen, wie z.B. bei Miet- oder Kaufverträgen, die festlegen was erlaubt ist und was nicht.

Aber sie scheinen bei dem Vertrag schon etwas benachteiligt zu sein.

Zu 1) Ich würde das schon so verstehen, dass beides erledigt wird. Sollte vielleicht so lauten: Der Pensionsgeber stellt das Einstreu bereit und sorgt für die ordnungsgemäße Entmistung.

Zu 2) Wohl auch unglücklich formuliert, aber füttern ist wohl enthalten. Sollte so lauten: Der Pensionsgeber stellt Heu und Grassilage bereit und füttert das Pferd ordnungsgemäß.

Zu 3) Sollte heißen: Die Pferde erhalten den nötigen Auslauf auf wechselnden Weiden nach dem Ermessen des Pensionsgebers und in Absprache mit dem Pensionsnehmer.

Zu 4) Sollte etwa so lauten: Sowohl der Pensionsgeber als auch der Pensionsnehmer können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Für den Pensionsgeber ist es insbesondere ein wichtiger Grund, wenn...... Für den Pensionsnehmer ist es insbesondere ein wichtiger Grund, wenn das Pferd veräußert wird oder verstirbt.

Zu 5) Dieser Punkt scheint wohl im Interesse des Pensionsgebers (ich kenne mich mit Pferden nicht so aus, aber im Sommer kann man sicher gut auf einen Stall verzichten) in Ordnung zu sein. Wenn sie aus wichtigem Grund bei Tod und Verkauf kündigen können, dann sollte es auch für sie in Ordnung sein.

Hoffe etwas geholfen zu haben. Im Zweifel sollten sie sich zusammen mit dem Pensionsgeber an einen Anwalt wenden und mit ihm gemeinsam einen Vertrag ausarbeiten, den sie beid akzeptieren können - oder den Stall wechseln.

Viel Erfolg
Gruß
MCNeubert

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"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#2
 Von 
Quirly
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort

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#3
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

ich ich werte den vorleigenden Vertragsentwurf etwas anders:

zu Punkt 1 und 2) Bereitstellen ist nicht Füttern, daher auf Klarstellung drängen. Im Zweifelsfall wird ein Gericht eine Verpflichtung zur Fütterung aus diesem Passus nicht entnehmen.

zu Punkt 4) ich gehe davon aus, dass in diesem Offenstall mehrere Pferde stehen, so dass durchaus damit zu rechnen ist, dass hier die Vorschriften des sog. AGBGb Anwendung finden. Danach sind unterschiedliche Kündigungsfristen für beide Parteien unwirksam. Eine fristlose kündigung aus wichtigem Grund kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

zu Punkt 5) Eine Kündigungssperre von November bis März ist meines Erachtens unwirksam, insbesondere, wenn das Tier verstirbt oder verkauft wird, da dann die Grundlage des Vertrages wegfällt. Auch eine fristlose Kündigung kann nicht derart abgegolten werden.

Insofern halten einige Punkte in diesem Vertrag einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
Ich verweise einmal auf eine Veröffentlichung bei 123recht.net "Einstellverträge" unter der Rubrik Tierrecht.

MfG

Birgit Raupers
-Rechtsanwältin-





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#4
 Von 
Quirly
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die genaue Antwort!!

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#5
 Von 
Alte Mühle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Pensionsstallbetreiber habe ich Verständnis für den Wunsch eine längere Kündigungszeit für die 6-7 Wintermonate zu vereinbaren.

Im Sommer kauft man Heu und Stroh per Vertrag beim Landwirt für die komplette Wintersaison ein. Fallen dann ein oder mehrere Einsteller mitten im Winter aus, sitzt man auf der gekauften Ware. Genau dies ist uns vor 2 Jahren passiert, als nämlich drei Freundinnen gleichzeitig unseren Stall verließen. - Wert für 6/7 Monate Stroh und Heu pro Pferd: ca. € 350,- wenn man Rundballen kauft, bei kleinen Ballen ca € 500,-Bei Kraftfutter in Säcken ist dies nicht so tragisch -

Gleichwohl kann ich die Knebelung einer Kündigungszeit von 6 Monaten nicht immer für gut heißen, z.B. im Falle des Todes des eingestellten Tieres.

Vereinbart man allerdings den Verkauf des Pferdes als Möglichkeit für eine fristlose Kündigung, wäre mir dies zu vage, weil der Manipulation Vorschub gegeben wird. Es ist doch leicht zu behaupten, das entsprechende Pferd sei verkauft - einen Freund oder Freundin, die einen pro forma Kaufvertrag als Kündigungsgrund vorlegt findet man schnell.

Als letztes bitte ich noch zu bedenken, dass ein Pensionsbetrieb auch Versicherungen, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Abgaben zur Tierseuchenkasse und ggfs auch noch Steuern bezahlen muß.

Die Berufgenossenschaft für Fahrzeughaltunge in HH, die Betriebshaftpflichtversicherung und der Seuchenkassenbeitrag - veranlagung im November eines Jahres - wird nach Zahl der Einstellpferde zum Stichtag berechnet. All dies kostet Geld und muß in den Einstellverträgen berücksichtigt werden.







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"Pensionsstall"

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#6
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

Ihre Ausführungen sind sicherlich richtig.
Zum einen stellen jedoch viele Pferdehalter ihre Pferde zum Herbst wieder von der Sommerweide in den Stall. Fallen dann doch mehrere Einsteller zur Wintersaison aus, so fällt dies, unter den Begriff des sog. "wirtschaftlichen Risikos", welches viele Gewerbetreibende trifft. Daher sollte man diesen Aspekt bei der Kalkulation der Boxenmiete mit einbeziehen.Mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten wird man m.E. den Interessen aller Parteien gerecht.

MfG
Birgit Raupers

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#7
 Von 
Alte Mühle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im allgemeinen mag das so richtig sein, wir jedoch sind auf das Einstellen von sogenannten Ruhestands- bzw. Rentnerpferden, oder aus irgendwelchen Gründen nicht mehr reitbare Pferde spezialisiert und nehmen Pferde mit nur Jahresverträgen auf. Das entspricht in diesem Fall auch den Wünschen der Einsteller, denn das Recht auf Kündigung besteht ja auch beiden Seiten.

Diese Ruhestands-Pferde stehen nicht mehr im sportlichen oder sonstigen Streß, es entfällt das hin- und herschieben - Sommerweide-Winterstall/Stallwechsel-Sommerkoppel etc. - mit all seinen Vor- aber auch Nachteilen.

Wirtschaftliches Risiko hin, Verluste her - heutzutage verlegt man sich allzu leicht auf diese Art der Argumentation.
Im Ballungsgebiet ist die Nachfrageelastizität eine völlig andere, dort kann anders kalkuliert und auch ein höherer Preis verlangt werden, als z.B. bei uns im Hunsrück ( ca. halber Wert ), da muß schon auf den Cent gerechnet werden. Heu und Stroh ist hier nicht billiger, Wasser, Benzin, Strom und Arbeitskraft auch nicht.

Die Preise werden hier nur nicht in gleicher Höhe gezahlt und bereits der Ausfall von drei oder vier Pferden für die man vorher Stroh und Heu für ca. 7 Monate in Erwartung dass die Pferde über Winter stehen bleiben, eingekauft hat, kann die Einstellung des Betriebes bedeuten, wenn da nicht ein Basiseinkommen von anderer Seite vorhanden wäre. Mit dem Unterschied, dass uns für diesen keine staatliche Institution helfen würde.


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"Pensionsstall"

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#8
 Von 
Alte Mühle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe eben festgestellt dass mein vorheriger Beitrag 2x erscheint. könnten Sie dies bitte bereinigen indem Sie diesen Beitrag vom 16.6. einmal löschen??


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"Pensionsstall"

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