Bissige Katze - Eigentuemer haftet?

7. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.05.2009 19:19:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bissige Katze - Eigentuemer haftet?

Hallo,
ich wurde letzte Woche schwer von der Katze meines Nachbarn gebissen, hatte eine Blutvergiftung, da das erste Antibiotikum nicht anschlug und musste ins Krankenhaus. - Der Kater kam in mein Haus, frass (das Futter meiner Katze) und sprang anschliessend auf meine Arbeitsplatte in der Kueche und lief auf mich zu. Ich hatte dort einige Katzenleckerlis, die ich hervorholte und ihm hinhielt. Er leckte sie von meiner Hand und dann, als er das letzte gegessen hatte, machte er einen kurzen grimmmigen Laut und biss mich mit aller Kraft (definitv nicht spielerisch) in mein Handgelenk. - Der Eigentuemer hat sich prima darueber amuesiert und meinte, dann haette ich ihn eben nicht fuettern sollen. Leider weigert er sich auch mir zu sagen, ob der Kater gegen Tollwut geimpft ist. - Ich weiss mittlerweile, dass der Eigentuemer vor einigen Monaten von seiner Frau verlassen wurde, die die Katzen (2) zurueckliess, er sich aber nicht kuemmert, weshalb die Katze vermutlich ueberhaupt nur in mein Haus zum Fressen kommt. Ausserdem ist die schwarze Katze (die mich biss) in der Familie des Eigentuemers (Bruder, Schwaegerin, Schwiegermutter) bekannt dafuer zu beissen (leider nicht mir) - Kann mir jemand sagen, ob ich den Eigentuemer zwingen kann, mir Auskunft ueber die Tollwutimpfung zu geben und weiterhin, ob er fuer den Biss haftbar gemacht werden kann oder ob es einfach nur meine Schuld ist? - Ich habe seit meiner Kindheit Hunde und Katzen und noch nie habe ich ein Tier so falsch eingeschaetzt, dass ich verletzt wurde. - Danke!

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39 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na wenn die Katze Tollwut hätte würde man das sicher merken. Ich würde mal davon ausgehen das die nicht geimpft ist.
Natürlich haftet der Besitzer für den Schaden den sein Tier anrichtet. Jedoch wird man ihnen eine beträchtliche Mitschuld einräumen. Also Schmerzensgeld wird da kaum drin sein.

Jedoch ist die Katze in der Haftpflichtersicherung also man kanns ja mal versuchen.

K.

P.S. Bevor sie im Zoo über den Zaun steigen !! Da ist dann aber nichts zu holen

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#2
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Der Kater kam in mein Haus, frass (das Futter meiner Katze) und sprang anschliessend auf meine Arbeitsplatte in der Kueche und lief auf mich zu.


Wie kommt denn eigentlich so nen Kater so einfach ins Haus :???:

quote:
Ich hatte dort einige Katzenleckerlis, die ich hervorholte und ihm hinhielt


Dann trifft sie bei der Sache bestimmt ne Mitschuld. ;)


Also wenn ich irgendnen Tier füttere im Wald, der Wohnung oder sonstwo..und das Viech beißt mich hab ich dann wohl Peche gehabt. ;)

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#3
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

Guten Morgen,

zunächst mal . die Tollwut ist zur Zeit nicht mehr in Deutschland vorhanden :

http://www.focus.de/gesundheit/gesundleben/vorsorge/news/infektionsgefahr-tollwut-in-deutschland-ausgerottet_aid_323135.html

Dann noch soviel.... Eigentlich ist jede Katze in der Privathaftpflicht mitversichert ( im Gegensatz zu Hunden ) . Deshalb müßte die Versicherung da einspringen, sofern vorhanden. Und Nachbarn können doch sicher bestätigen, wem die Katze gehört ?

Alles Gute
puppe

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#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

1.)

quote:
Jedoch wird man ihnen eine beträchtliche Mitschuld einräumen.


Die Sache mit der Mitschuld sehe ich anders. Das ein Haustier - Betonung auf Haus - plötzlich und unvermittelt zubeißt, ist eine typische Tiergefahr, für welche dem Geschädigten kein Mitverschulden angelastet werden kann. Wo sollte das hier liegen?
Im offenen Fenster? - Wohl kaum.
Im Füttern der Katze? - Eher auch nicht, denn dass ist bei einem Haustier ein normaler Vorgang. Meiner Meinung nach liegt ein mitverschulden nur dann vor, wenn der Geschädigte konkret etwas falsch gemacht hat, z.B. die Katze gereitzt hat. Dazu gibt der Sachverhalt aber nichts her. Vergleiche mit einem wilden Tier im Wald - wo es eh keinen Halter gibt - oder im Zoo hinken.

2.)
quote:
Also Schmerzensgeld wird da kaum drin sein.

Dem würde ich trotzdem zustimmen. Nicht jeder Mist rechtfertigt eine Schmerzensgeldforderung. Na gut, eine Blutvergiftung ist nicht ohne, allerdings dürfte der Schmerzensgeldanspruch - wenn überhaupt - trotzdem im untersten Bereich liegen. Entweder erfüllt die Hausrat den Anspruch, um Ruhe zu haben (Peanuts), oder sie stellt sich stur in der Hoffnung, dass es dem Geschädigten zu blöd ist, seinen Anspruch durchzusetzen.
Andere Schadenspositionen (Kosten Heilbehandlung) sind nicht ersichtlich. Ggf. nimmt die Krankenversicherung beim Halter Regress.


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#5
 Von 
guest-12306.05.2009 19:19:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,
kurzes Update: meine Rechtschutzversicherung hatte kein Problem, die Sache zu uebernehmen. Die Gegenseite moechte, dass ich beweise, dass es DIESE Katze war und keine andere. - Kann ich nicht beweisen. Allerdings habe ich bereits am selben Tag den Besitzer und seine Verwandten (wohnen alle in der Naehe) und auch meinem Freund und diversen anderen Leuten gesagt, was passiert ist und versucht in Erfahrung zu bringen, ob das Tier wenigstens geimpft war. Das war bevor ich wusste, dass ich eine Blutvergiftung bekommen wuerde. - Also warum haette ich das tun sollen, wenn es z.B. meine eigene oder die anderer Nachbarn gewesen waere? - Gesundheitlich wurde das Ganze ziemlich unerfreulich: ich bin gegen Penizillin allergisch (war bekannt), habe aber auch allergisch auf alle anderen Antibiotika regiert, konnte die Entzuendung nicht loswerden, bekam zeitweile hohe Dosen Kortison gegen die allergischen Reaktionen und wochenlang mittlere Dosen. Wurde FETT nach ca. 6 Wochen Einnahme und habe jetzt ein CPRS (complex regional pain syndrome) oder Morbus Sudek. Konnte 8 Wochen nicht arbeiten! Ich habe jetzt zwar weniger Schmerzen, aber mein Arm ist immer noch entzuendet und Neurologe, Rheumatologe, Handchirurg und Versicherungsarzt koennen sich nicht einigen, wie sie weiter vorgehen. Lymphdrainge hilft etwas.
Kosten bisher: ca. 7000 Euro+. - Mir ist das Geld total egal, aber es aergert mich, dass niemand etwas fuer die Katze tut. Diese Leute haben dem Tier ein Drainage-Rohr (zum Spass!) angezogen, wie ich erfahren habe. Es ist zwei Tage durch die Stadt gelaufen (mit dem Rohr an!). Kein Wunder, dass er mich gebissen hat. Er kommt immernoch jeden Tag zu mir. Ich habe Angst, wenn er ploetzlich in meinem Garten vor mir steht und um meine nackten Beine streicht. Es ist, als wollte er sich entschuldigen (ich weiss: Vermenschlichung). Mein Freund rastet aus, wenn er ihn sieht und meinte, er kaufe sich eine Armbrust. Meine Freundin hat mich dazu gebracht, ihn mit Wasser zu verjagen (funktioniert nicht). Das Veterinaeramt und das Ordnungsamt tun nichts, es sei denn, es gaebe noch mehr Menschen, die nachweislich verletzt wurden. - Ist das nicht interessant? - Waere die Katze ein Kampfhund....- gleiche Aussage? Ich wuerde den Kater (und seinen Bruder) sofort zu mir nehmen, aber ich kann mir das Risiko noch einmal gebissen zu werden, nicht leisten. Ich moechte es auch nicht soweit treiben, dass die Katzen (wieder) in ein Tierheim gesperrt werden. - Bottom line: jeder Idiot kann sich ein Tier aus dem Tierheim holen, es misshandeln und zu einem gefaehrlichen Tier machen und das deckt dann die Versicherung (falls sie es nicht abwenden kann) und wer bleibt letzten Endes auf der Strecke? Die Halter jedenfalls nicht. Baut das nicht auf?



-----------------
""

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Ungewöhnliches Verhalten einer Katze einfach so in eine fremde Bude mit für sie fremde Menschen rein zu marschieren und das Futter der eigenen Katze zu fressen. Muss wohl schon öfters da gewesen sein bzw. auch angelockt worden sein.

LG
Ellis

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#9
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

@uijeh
"Vermutlich war es ein Kratzer und nun soll ordentlich Kohle gemacht werden!"
Soweit würde ich jetzt nicht gehen. Man weiß schon dass Katzenbisswunden sich böse entzünden können.

Allerdings - ich meine solche Dinge dass Fremde Personen Tiere füttert - kommt immer wieder vor. Kann man dagegen was unternehmen? Beim TE ist es wahrscheinlich meiner Meinung genauso. Zuerst lockt sie die Katze an und dann passiert was und nun sollen andere dafür Konsequenzen tragen.
Hätte sie die Finger von den Sachen und Angelegenheiten der Nachbarn gelassen. Alleine schon das Ausschnüffeln der ist von seiner Frau verlassen worden. Da muss ich schon würgen - was hat den das mit der Katze zu tun. Ob mit oder ohne Frau der Besitzer kann und muss für sein Tier aufkommen und nicht ungefragt irgendeine Nachbarin.
Ich empfinde gerade wenn jemand meint andere Mensche Tiere anzulocken, zu füttern um sie somit bei ihnen "einzuschmeicheln" schon als ein gewissen "Diebstahl". Zweitens der Tierbesitzer weiß dann nie was das Tier alles gefressen hat und der Nachbar weiß ja sicher nicht z.B. dass zum Beispiel das Tier wegen einer Allergie Diät halten muss. Und wenn es da dann noch tierärztliche Kosten auf Grund der falschen Fütterung gibt?

LG
Ellis

-- Editiert am 07.05.2009 13:59

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#11
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Was soll der quatsch? bei miener kollegin kommt auch immer ein fremder kater rein, frißt katzenfutter und klaut sachen, die bei ihr rumstehen wie zb butter, schleckt die pfanne aus etc. und wenn mal nix dasteht, pisst er ihre gardinen an. und das OHNE dass sie ihn angefüttert hätte...

diese kollegin hatte auch schon mal blutvergiftung UND daumenbruch durch katzenbiss, aber sie wurde zum glück von der eigenen katze gebissen.

also macht den threadersteller jetzt nicht so runter!

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#12
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Das Problem des TE ist ein beweisrechtliches. Von daher sieht es schwierig aus.

Im Übrigen bleibe ich dabei: Kein Mitverschulden des TE durch offen stehen lassen des Fensters, Versuch des Fütterns etc..

Der Gesetzgeber hat die Tierhalterhaftung (§ 833 BGB ) als Gefährdungshaftung ausgestaltet, d.h. wer sich den „Luxus“ erlaubt, ein Tier zu halten, der haftet allein deshalb, wenn etwas passiert.
Mitverschulden ist zwar zu berücksichtigen, hier aber hat sich eine typische Tiergefahr verwirklicht. Eine Regel, dass nur der Eigentümer sein Tier streicheln oder füttern dürfe, und andere dies „auf eigene Gefahr“ tun, gibt es nicht. Die Beiträge von Ellis und uijeh zum Mitverschulden sind völlig indiskutabel.

Wahrscheinlich hat sich der Kampfhund in der nachstehenden Pressemeldung auch nur erfolgreich gegen den Versuch des Einschmeichelns gewehrt.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/brandenburg/article1014032/Kampfhund_beisst_Fuenfjaehriger_ins_Gesicht.html?print=yes

Will der Katzenhalter eine Haftung vermeiden, darf er seine Katze eben nicht unbeaufsichtigt rumlaufen lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Die Katze hat doch lediglich zu verstehen gegeben, noch weiter gefüttert werden zu wollen.

Wenn dass keine typische Tiergefahr ist, was dann? Dritte werden doch nicht zum "Freiwild", weil sie nicht so wollen, wie das Tier es gerne hätte.

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#15
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

eine deftige mitschuld des te liegt natürlich vor @ mausi.
du schreibst es doch ständig selbst " tiergefahr"! wenn es so etwas gibt, dann sollte
ein erwachsener mensch sich an diese tatsache halten und nicht jedes flauschige geschöpf knuddeln.
über das (an) füttern fremder tiere ... brauch man sich eigentlich gar nicht unterhalten. ich finde es pervers und verantwortungslos, ebenso deinen hinweis
auf die "kampfhund" attake. es ist immer schrecklich wenn so etwas passiert mit jeden x-beliebigen hund.
und nur weil die medien das thema " kampfhund so aufpuschen" brauchste deren
gelaber nicht noch weiter in die welt setzen.

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#17
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@jau
Wer, wie Ellis, meint, dass jemand, der ein „flauschiges Geschöpf“ knuddel will, ein „Dieb“ ist, der sich beim Tier „einschmeicheln“ will und daher zu Recht gebissen wird, der muss sich auch solche Vergleiche gefallen lassen!

Im Übrigen gibt es die verschiedensten Gründe, warum ein Katze kratzt, ein Hund beißt, ein Pferd ausschlägt usw.. Trotzdem darf so etwas grundsätzlich nicht passieren - jedenfalls solange sich der Geschädigte halbwegs normal verhalten hat. Und Füttern oder Streicheln durch andere Personen als den Tierhalter ist bei Haustieren ein normales und kein perverses Verhalten. Wer das anders sieht, mag sich zwar für einen Tierfreund halten, hat aber die gesetzgeberische Wertung nicht begriffen.

Das Problem ist vorliegend nicht das Füttern oder Streicheln, sondern der Halter, der seine Katze unbeaufsichtigt herumlaufen lässt. Ein solcher Haltert muss die sich daraus ergebenden haftungsrechtlichen Konsequenzen tragen, nicht derjenige, dem das frei herumlaufende Tier begegnet. Dies gilt umso mehr, wenn behauptet wird, man dürfe fremde Tiere gar nicht Füttern oder Streicheln, denn dann muss sich der Halter erst Recht die Frage gefallen lassen, warum er sein Tier rumlaufen lässt.

P.S.
Auch das „Anfüttern/Einschmeicheln“-Argument ist für den Tierhalter ein Schuss ins eigene Tor, denn (1.) zeigt es, dass der Halter sein Tier ständig unbeaufsichtigt lässt, und (2.) gibt es keinen Grund mehr, weswegen die TE besonders vorsichtig sein musste, wenn sie schon mehrfach liebevoll mit der Katze umgegangen ist und sie gefüttert hat, ohne dass es zu einem Unfall kam.

P.P.S.
Natürlich schreibe ich ständig „Tiergefahr“. Sie übersehen nur: Der Umstand, dass von Tieren (immer) eine Gefahr ausgeht, soll nach dem Willen des Gesetzgebers dazu führen, dass der Halter ohne Rücksicht auf sein Verschulden haftet. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist dieser Umstand aber keinesfalls dazu geeignet, die Verantwortlichkeit des Halters einzuschränken und ein Mitverschulden des Geschädigten zu konstruieren (= bei Tieren müssen die anderen immer aufpassen).

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

"Eine Regel, dass nur der Eigentümer sein Tier streicheln oder füttern dürfe, und andere dies „auf eigene Gefahr“ tun, gibt es nicht."

Natürlich gibt es dafür eine Regel - das Tier hat ein Besitzer und den sollte man um Erlaubnis fragen, wie bei allen anderen Dingen die einem nicht gehören ja auch. Ein ganz einfache mein - dein Regel.

LG
Ellis

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ändert aber nichts an der Tierhalterhaftung, die völlig unabhängig davon ist, ob der Geschädigte den Halter vorher um Erlaubnis gefragt hat. Die Katze, die zubeißt, kratzt etc., interessiert sich erst Recht nicht, ob Sie mit oder ohne Erlaubnis des Tierhalters gefüttert oder gestreichelt wird.

Der Halter, der seiner Haftung entgehen will, soll sein Tier nicht unbeaufsichtigt herumlaufen lassen, anstatt die (Mit-)Schuld beim Geschädigten zu suchen.

2x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

1.)

quote:<hr size=1 noshade>Wie soll das bei freilaufenden Katzen geschehen? Wie soll der Eigentümer das handhaben: ständige Beaufsichtigung? <hr size=1 noshade>

Das ist nicht das Problem des Verletzten sondern allenfalls ein Grund mehr, den Halter haften zu lassen. Wer sich ein Tier anschafft, dass er nicht dauernd beaufsichtigen kann oder will, der muss halt die sich daraus ergebenden haftungsrechtlichen Konsequenzen tragen. Augenfällig wird dies bei anderen Tieren z.B. bei einem Kampfhund, den der Halter frei herumlaufen lässt und daann meint, die anderen Leute hätten gefälligst aufzupassen, denn er selber könne seinen Hund ja nicht ständig beaufsichtigen.

Die Einstellung, als Tierhalter könne man seine Katze frei herumlaufen lassen und andere müssen eben aufpassen, halte ich für sehr gefährlich, wie man beim Thread „Katze überfahren“ zumindest erahnen kann. Wäre es da zu einem schweren Verkehrsunfall mit erheblichem Schaden gekommen, hilft das Argument, der Halter könne die freilaufende Katze nicht ständig beaufsichtigt, keinesfalls weiter.

2.)
quote:<hr size=1 noshade>Im übrigen warte ich noch auf die Antwort, wie denn die Katze in die Wohnung der TE gekommen ist. <hr size=1 noshade>

Erstens habe ich dazu schon etwas geschrieben – das Offenstehenlassen eines Fensters kann kaum ein Mitverschulden sein – und zweitens verwechseln Sie Ursache mit Wirkung.

3.)
Zum Schluss – ich hoffe das besänftigt den ein oder anderen – möchte ich mich nicht mehr grundsätzlich gegen ein Mitverschulden sperren. Ali Baba hat ja eine ganze Menge Urteile herausgesucht, und da habe auch ich mal nachgeguckt:
„Haftet ein Tierhalter auf Schadensersatz, weil seine Katze dem Postboten Bißverletzungen und Kratzverletzungen zugefügt hat, so muß sich der Verletzte ein Mitverschulden von 40% anrechnen lassen, wenn er die für ihn fremde Katze streichelte und dadurch den Angriff veranlasste.“
(LG Rottweil, 1 O 166/87 )

Wenn das Tier aber schon vorher gefüttert und gestreichelt worden ist, ohne das es zu einem Unfall gekommen ist, dann ist die Katze keine fremde Katze mehr gewesen. Wenn eine Mitschuld des / der TE vorliegt, dann vielleicht im Bereich 1/4 bis 1/3.

Im Fall des LG Rottweil gab’s übrigens für den Geschädigten, der sich eine – allerdings lebensgefährliche - Blutvergiftung zugezogen hat, 1.500,- DM Schmerzensgeld und das ist immerhin mehr als 20 Jahre her.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

"Die Einstellung, als Tierhalter könne man seine Katze frei herumlaufen lassen und andere müssen eben aufpassen,"

So sehe ich es jetzt nicht. Wie und warum auch immer jetzt die Katze in die Wohnung kam - die TE hätte ganz einfach die Katze wieder aus der Wohnung rausscheuchen können - dann wäre es auch nicht passiert. Aber sie hat das Tier unbedingt auch noch aus der Hand! füttern müssen.
Und das Katzen in die Hand beißen - ich will mal echt wissen wie vielen Katzenbesitzer das noch nicht passiert ist. Selbst der Kollegin von H.Odensack ist das mit der eigenen! passiert. (siehe weiter oben)

Und ich wehre mich einfach gegen noch einer Aussage von dir dass es jedem erlaubt ist fremde Tiere zu streicheln und zufüttern. Diese Meinung herrscht ziemlich vor und das gilt nicht nur für freilaufende Katze, sondern ich habe selber das Problem ganz arg bei meinen Pferden auf der Weide. Verbotsschilder haben keine Wirkung.

LG
Ellis

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

@ Mausi1939... bist dafür, daß endlich einige katzen die bezeichnung "Kampfkatze" um den hals gehängt bekommen und solch sinnlose gesetze wie bei den hunden aufgestellt werden... guter hund / böser hund , böse katze / guter kater,
...!
dann wäre der beißvorfall warscheinlich nicht mit dieser katze, sondern mit einer anderen nicht so gefährlich eingestuften, eingetreten, da die böse katze nur angeleint durch den garten tiegern dürfte und wenn nötig ein " maulkorb" tragen
müsste.
also lass doch in zukunft die vergleiche mit, wie du sie nennst, kampfhunde!


-- Editiert am 15.05.2009 09:00

1x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Ja Alibabi, und die Infizierten gleich alle mit... :grins:
Die wachen doch aber alle wieder auf, oder :???:

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
"Kampf"hund vs. Freigängerkatze: was für ein prickelnder Vergleich. Und völlig am Leben vorbei.

Völlig am Leben vorbei ist einzig und allein die Unterstellung, die Verletzung der TE sei die gerechte Strafe für einen Diebstahlsversuch durch Einschmeicheln.

Einem fremden Tier sollte man mit Respekt begegnen, aber wenn etwas passiert, dann haftet trotzdem immer zuerst der Tierhalter. Auch im Briefträger-Fall vom LG Rottweil ist das nicht anders gewesen.

Wer seine Katze frei laufen lässt, der nimmt in Kauf, dass die Katze andere Personen kratzt oder beißt, vors Auto oder Fahrrad läuft, in Nachbars Garten Schaden anrichtet usw. etc… . Das ist eben das Risiko des Halters (gegen das er sich ja auch versichern kann). Es geht nicht, dass der Halter nur die Vorteile haben möchte, die Nachteile aber dem Fehlverhalten oder der Uneinsichtigkeit anderer zuschreiben möchte.

Da können Sie alle hier gerne versuchen, mir „Tierquälerei“ und „Katzenfeindlichkeit“ unterzuschieben. Das ändern nichts an der Tatsache: Der Tierhalter ist für sein Tier verantwortlich – auch für den Schaden, den es anrichtet. Selbst die Halterin und deren Versicherung haben in dem vorliegenden Fall ihre grundsätzliche Einstandspflicht anerkannt und damit mehr Courage bewiesen, als diejenigen, die sich aus der Verantwortung stehlen wollen.

Aus Ihren Beiträgen spricht mehr Halter- als Tierfreundlichkeit:
Katze muss frei herumlaufen. Wenn was passiert, sind die anderen selber schuld. Wer das nicht kapiert ist kein Tierfreund.

Tierschutz / -freundlichkeit ist aber mehr als gegen die Rechtsfolgen der Tierhalterhaftung zu polemisieren oder diese schlichtweg zu leugnen.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

@Mausi
Was hat das mit Tierschutz zu tun wenn ich Leute kritisiere die ihre Finger nicht vom Fremden Eigentum (hier: Katze) lassen können.
Das Problem wo ich habe mit Halterhaftung fängt da an wo die TE meint die Katze zu füttern und das auch noch aus der Hand. Das Füttern stellt für mich ein rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Katzenbesitzers.

LG
Ellis

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)


Natürlich können Sie das Verhalten solcher Leute kritisieren. Ich sperre mich ja auch nicht gegen eine Mitschuld. Trotzdem ist in erster Linie der Tierhalter verantwortlich.

Bei der Tierhalterhaftung kommt es nicht darauf an, ob mit oder ohne Einwilligung des Tierhalters gefüttert oder gestreichelt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Tierhalter sein Tier frei herumlaufen lässt.

Das Argument "rechtswidriger Eingriff" ist bei einer frei herumlaufenden Katze, die wohl ständig durch fremde Grundstücke laufen wird, ohnehin irgendwie unpassend, oder?



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